Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird als vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 stattfinden. Alle Wahlberechtigten bekommen hierfür im Januar die Wahlbenachrichtigungen per Post gesandt. Auch bei dieser Wahl besteht wieder die Möglicheit zur Briefwahl. Man kann zwar bereits jetzt den entsprechenden Antrag dafür abgeben, die Unterlagen werden aber erst im Februar erhältlich sein.
Grund: Die Frist für die Parteien und Wählergruppen zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet erst am 20.01.2025 um 18 Uhr. Danach muss der Bundeswahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden und es gibt noch Fristen zu beachten über evtl. Beschwerden über die Nichtzulassung bzw. Zurückweisung von Wahlvorschlägen, über die das Bundesverfassungsgericht ggf. bis 23.01.2025 entscheiden muss. Finaler Tag für die Entscheidungen des Bundeswahlausschusses ist Donnerstag, der 30.01.2025. Das bedeutet, erst nach diesem Zeitpunkt können Stimmzettel gedruckt werden.
Fazit: Briefwahlanträge können bereits jetzt abgegeben werden, die Versendung / Abholung wird aber fühestens Anfang Februar möglich sein, wenn die Stimmzettel ausgeliefert wurden.
Timo Klostermeier/pixelio
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