Der Hebesatz für die Grundsteuer B sinkt im kommenden Jahr von 600 auf 400 Prozent. Der Hebesatz für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) bleibt unverändert bei 600 Prozent.
Die Gemeindevertreter haben in ihrer Sitzung am Montag einstimmig eine Hebesatz-Satzung beschlossen, die ab Januar 2025 gelten wird.
Nötig geworden war die Anpassung des Hebesatzes, um die Grundsteuereinnahmen trotz Änderung der Messbeträge auf dem gleichen Niveau wie in 2024 zu halten (Aufkommensneutralität). Da die neuen, teils höheren Messbeträge für die einzelnen Grundstücke mit dem Hebesatz multipliziert werden, wäre das Steueraufkommen bei Beibehaltung des Hebesatzes von 600 Prozent deutlich gestiegen. Dies hätte allein durch die Reform de facto zu einer Steuermehrbelastung für die Eigentümerinnen und Eigentümer geführt, aber nun durch die beschlossene Senkung des Hebesatzes vermieden.
Mit der Verabschiedung der neuen Hebesatz-Satzung noch im Jahr 2024 verhindere man, dass „wir im Laufe des Jahres 2025 korrigierte Bescheide verschicken müssen“, sagte Bürgermeister Mario Gerhold. Mit der Herabsetzung des Hebesatzes sei man direkt „fair unterwegs“. Mario Gerhold erinnerte daran, dass die Hebesätze für die Grundsteuer im Jahr 2020 auf 600 Prozent angehoben worden waren. Damals war in diesem Zuge die Straßenbeitragssatzung abgeschafft worden, um einzelne Anlieger bei Straßenbaumaßnahmen zu entlasten.
Auch, wenn man es nun denken könne: Die Herabsetzung auf 400 Prozent bedeute nicht, dass es automatisch für den einzelnen Grundbesitzer günstiger werde, betonte Gemeindevertreter Michael Oetzel für die SPD-Fraktion. Denn Grundlage sei schließlich der vom Finanzamt festgelegte Messbetrag. „Und dort gibt es viele Faktoren, die eine Rolle spielen“, sagte auch Michael Greiner für die CDU. „Einige werden vom neuen System profitieren, andere nicht.“
Keine Änderungen gibt es beim Hebesatz für die Gewerbesteuer. Dieser bleibt bei 380 Prozent.