Die Grundsteuerreform, die im kommenden Jahr umgesetzt wird, war auch in der jüngsten Sitzung der Körler Gemeindevertreter Thema. Nötig wird aller Voraussicht nach eine Anpassung der Grundsteuerhebesätze. Wie diese Änderung ausfällt, soll auf Basis der Eckdaten des Haushaltes 2025 festgelegt werden. Die Gemeindevertreter einigten sich darauf, dass der Gemeindevorstand in der Gemeindevertretersitzung im November einen Entwurf für eine Hebesatz-Satzung vorlegt, die dann ab Januar 2025 gelten soll.
Laut Auskunft der Steuerverwaltung sind 98,5 Prozent der Grundstücke mittlerweile neu bewertet worden, berichtete Bürgermeister Mario Gerhold in der Sitzung. Der neue Grundsteuermessbetrag, der den Grundstückseigentümern mitgeteilt wurde, sage jedoch noch nichts über die letztendliche Höhe des zu zahlenden Steuerbetrages aus. Denn noch nicht festgelegt sei der Hebesatz, der ab kommendem Jahr gelten wird. Diese Entscheidung muss die Gemeindevertretung noch treffen. Ärgerlich sei in diesem Zusammenhang, dass vom Land Hessen für die Kommunen im Sommer eine Hebesatz-Empfehlung herausgegeben – und breit veröffentlicht wurde – die darauf abziele, dass die jeweilige Kommune denselben Grundsteuerbetrag in Summe einnimmt wie vor der Reform (Aufkommensneutralität). Diese vom Land empfohlenen Hebesätze berücksichtigten jedoch in keiner Weise, dass die Grundsteuer als Einnahmequelle für die Kommunen auch eine wichtige Stellschraube zum Ausgleich eines defizitären Haushaltes sei.
„Die mit der Handlungsempfehlung vom Land gewünschte Aufkommensneutralität lässt jedoch außer Acht, dass sich die kommunalen Ausgaben in den vergangenen Jahren nicht neutral entwickelt haben“, sagte Bürgermeister Mario Gerhold. An vielen Stellen seien die Aufwendungen stark gestiegen. Dies gelte
umso mehr für 2025 – beispielsweise aufgrund der Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst, höherer Unterhaltungsaufwendungen oder der gestiegenen Kreisumlage. „Deshalb müssen wir auch gucken, wie wir Einnahmen generieren.“
Aus diesen Gründen sei es seriöser, die Eckzahlen des Haushaltes für 2025 abzuwarten und dann eine Satzung auf den Weg zu bringen, stimmte auch der Fraktionsvorsitzende der SPD Michael Oetzel zu. Und SPD-Gemeindevertreter Bernd Rohleder machte seinem Ärger über die Hebesatzempfehlung des Landes Hessen Luft: „Ich fühle mich in meiner Funktion als Gemeindevertreter nicht ernst genommen.“ Die Entscheidung über den Hebesatz obliege der Gemeindevertretung – „und wir reden dem Land ja bei Entscheidungen auch nicht rein“, sagte Bernd Rohleder.
Die CDU-Fraktion stimmte dem weiteren Vorgehen zum Satzungsentwurf zwar zu, jedoch stellte Fraktionschef Michael Greiner klar, dass ihm die Kritik am Land Hessen zur Herausgabe und Veröffentlichung der Hebesatzempfehlungen zu weit gehe. „Ich kann die Kritik nicht richtig verstehen.“
Hintergrund: Aktuell gilt in der Gemeinde Körle ein Grundsteuer-Hebesatz von 600 Prozent. Dieser Faktor wurde von der Gemeindevertretung gültig ab dem Jahr 2020 festgelegt. In gleichem Zuge wurden die Straßenerneuerungsbeiträge abgeschafft.
Durch die neuen Grundsteuermessbeträge für die einzelnen Grundstücke, die ab 2025 zur Anwendung kommen, soll der Hebesatz angepasst werden, um eine „versteckte“ Steuererhöhung allein durch die Reform zu vermeiden.