Anmeldepflicht für Hunde

Wollen Sie einen Hund in Ihrem Haushalt aufnehmen oder sind Sie bereits Halter/in eines Hundes, dann sollten Sie nachfolgende Informationen beachten:

Die Gemeinde Körle erhebt eine Hundesteuer nach der Hundesteuersatzung in der jeweils geltenden Fassung.
Die Hundesteuer beträgt:
für den Ersthund: 72,00 €/Jahr
für den Zweithund: 144,00 €/Jahr
für den Dritthund und jeden weiteren Hund: 216,00 €/Jahr
für gefährliche Hunde: 720,00 € /Jahr.

Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die von ihren Halterinnen oder Haltern aus einem Tierheim erworben wurden, bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres.

  • Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird.
  • Die Hundehalterin oder der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bei der Gemeinde –Steueramt- unter Angabe der Rasse und der Abstammung des Tieres schriftlich anzumelden.
  • Nach Anmeldung erhalten Sie von uns eine Hundesteuermarke, in die eine Nummer eingeprägt ist. Diese Hundemarke ist am Halsband des Tieres sichtbar zu befestigen. Sollte ihr Hund einmal aufgefunden werden, können wir Sie anhand dieser Nummer als Halter/in ermitteln und Sie sofort darüber informieren.
  • Endet die Hundehaltung so ist dies ebenfalls innerhalb von zwei Wochen der Gemeinde schriftlich anzuzeigen.

Für Fragen zur Hundesteuer wenden Sie sich bitte an Frau Teis Tel.: 05665/9498-18, oder steueramt@koerle.de.

Bitte prüfen Sie, ob Ihr Hund bereits bei der Gemeinde registriert ist und eine Steuermarke besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, setzen Sie sich umgehend mit der Gemeinde in Verbindung.