Annahme von Grünabfällen schon an diesem Samstag

Von Dezember bis einschließlich März erfolgt die Annahme von Grünabfällen eigentlich nur einmal im Monat. Aufgrund der guten Witterung und der Unsicherheiten rund um das Thema “Osterruhe” öffnet der Sammelplatz im Wiesenweg bereits am kommenden Samstag 27. März von 11-12 Uhr. Wenn nichts dazwischen kommt, ist dann ab Samstag 3. April wieder regulär von 10-12 Uhr geöffnet sowie mittwochs von 17-18 Uhr.

Zum Beginn das Gartensaison bitten wir bei der Anlieferung von Grünabfällen Folgendes zu beachten: Im Frühjahr 2015 musste die Sammlung von Grünabfällen auf den kommunalen Grünabfallsammelplätzen im Schwalm-Eder-Kreis aufgrund gesetzlicher Neuerungen auf eine Sammlung in drei Fraktionen/Abfallarten umgestellt werden.

Hintergrund: Um die Verbreitung von Pflanzenkrankheiten und nicht heimischen Pflanzen (sog. Neophythen wie z. B. Riesenbärenklau und indisches Springkraut) zu erschweren, hat der Gesetzgeber in der Bioabfallverordnung neue Anforderungen an die Annahme und Verwertung von Grünabfällen festgelegt. Damit das kundenfreundliche, dezentrale Sammelangebot im Schwalm-Eder-Kreis weiterhin zu vertretbaren Kosten beibehalten werden kann, ist seitdem die getrennte Annahme verschiedener Fraktionen erforderlich.

Dank Ihrer Mithilfe ist die Einführung gelungen und die Trennung verläuft weitestgehend zufriedenstellend. Sorge bereitet noch die sogenannte Fraktion 1, die vor allem aus Holz bestehen soll. Um diese Fraktion kostengünstig als qualitativ hochwertigen Brennstoff verwerten zu können, ist es zwingend notwendig, den Gehölzschnitt frei von anderen Bestandteilen zu halten. Dies kann nur durch eine saubere Tennung bei der Anlieferung erreicht werden. Nicht entsorgt werden darf bei der Fraktion 1 z.B. Heckenschnitt, Laub oder Rasenschnitt, sondern nur Holz ab Daumenstärke bis max. 70 cm Stammumfang.

Zur besseren Kenntlichkeit wird die Gemeinde Körle die Sammelboxen mit eindeutig kennzeichnen. Wir bitten aber alle Anlieferer bereits beim auf- bzw. einladen der Grünabfälle darauf zu achten, dass diese Trennung vorgenommen werden muss.

Hier nochmals die Einteilung in die drei Fraktionen, die für alle Sammelplätze im Schwalm-Eder-Kreis gilt:

Fraktion 1: Gehölzschnitt (auch mit Laub oder Nadeln, mit einer Schnittflächengröße ab Daumendicke) und Stammholz bis 70 cm Umfang und ca. 2 m Länge

(Wurzeln mit einem Stammdurchmesser von mehr als 20 cm, sowie Stammholz mit einem Umfang größer 70 cm und einer Länge größer 2 m bringen Sie bitte direkt zur Kompostierungsanlage in Homberg. Bitte fragen Sie vor der Anlieferung telefonisch bei der Kompostierungsanlage an: 05681 – 5583.

Fraktion 2: Heckenschnitt, Stauden- und Krautschnitt, Grünabfälle mit Erdanhaftungen, gemischte Grünabfälle,

Wurzeln mit Stammdurchmesser <20 cm

Fraktion 3: Rasenschnitt, Laub, Obst- und Gemüseabfälle, Getreideabfälle, Rindenabfälle, Heu/Stroh in Kleinmengen, Moos

Außerdem werden am Sammelplatz kostenlos Altmetalle sowie Elektro-Kleingeräte entgegen genommen.