Grundsteuerreform: Abgabefrist endet am 31. Januar

Noch bis zum 31. Januar 2023 läuft die Abgabefrist für die aktuelle Grundsteuererklärung. Alle Grundstückseigentümer und Immobilienbesitzer in Deutschland müssen zwischen Anfang Juli 2022 und Ende Januar 2023 eine Erklärung für die Neuberechnung der Grundsteuer abgeben.  Anhand der Daten wird ab dem Jahr 2025 die neue Grundsteuer von den Städten und Gemeinden erhoben.

Betroffen sind sowohl Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen (Grundsteuer A) als auch Eigentümer von bebauten oder bebaubaren Grundstücken (Grundsteuer B). Seit Juli vergangenen Jahres ist ein Portal im Steuererklärungs-Programm Elster freigeschaltet, über das Eigentümer die entsprechenden Daten zu ihrem Grundstück elektronisch an das Finanzamt übermitteln können. Für diese Datenübermittlung haben die Eigentümer bis zum 31. Januar Zeit.

Informationen in Kürze:

Wer Grundsteuer B bezahlen muss, der hat bis zum 31. Januar 2023 Zeit, folgende Daten an das Finanzamt übermitteln:

1. Aktenzeichen: Diese 16-stellige Nummer findet man beispielsweise auf den Abgabenbescheiden beziehungsweise den Grundsteuerbescheiden, die von der Gemeinde Körle verschickt werden.

2. Zuständiges Finanzamt: Finanzamt Schwalm-Eder Verwaltungsstelle Melsungen, Kasseler Str. 31, 34212 Melsungen, Tel. 05622/8050

3. Lage des Grundstücks: Angabe der Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.

4. Eigentümer: Namen mit Adressdaten. Eine Eigentumswohnung bildet ein Grundstück. Anzugeben sind dann die Mieteigentümer.

5. Angaben zum Grund und Boden: Gemarkung; Flur und Flurstück; Größe des Grundstücks; Grundbuchblattnummer und ggf. Miteigentumsanteil. Diese Angaben findet man im Grundbuchauszug. Hilfreich für diese Angaben ist außerdem die Seite geoportal.hessen.de

6. Wohnfläche von Gebäuden: Diese Angaben stehen in den Bauunterlagen oder im Kaufvertrag. Außerdem erteilt das zuständige Finanzamt Auskunft (siehe Punkt 2).

7. Nutzungsfläche von Gebäuden: siehe Punkt 6

Für Eigentümer landwirtschaftlicher Grundstücke (Grundsteuer A) gelten die Punkte 1 bis 3 wie oben. Um die Angaben zu den Flurstücken zu machen, wird ab Juni ein Portal freigeschaltet, auf dem kostenfrei ein Sonderkatasterauszug abgerufen werden kann. Dort erhält man dann individuelle Informationen zu den Flurstücken. Der Link zu diesem Portal ist im Laufe des Juni zu finden unter finanzamt.hessen.de/Grundsteuerreform/Grundsteuer-A-in-Hessen

Fragen zur Grundsteuerreform beantwortet das Finanzamt Schwalm-Eder, Tel. 05622/8050. Außerdem gibt es im Internet unter grundsteuer.hessen.de zahlreiche Informationen zu diesem Thema.