Haben Sie Interesse an der Tätigkeit als Ortsgerichtsschöffe ?

Haben Sie Interesse an der Tätigkeit als Ortsgerichtsschöffe ?

Die Amtszeit eines Ortsgerichtschöffen läuft Anfang 2020 ab. Die Gemeinde Körle sucht daher einen neuen Schöffen für das Ortsgericht Körle. Es ist die Aufgabe der Gemeinde, dem Direktor des Amtsgerichtes Melsungen durch Beschluss in der Gemeindevertretung einen geeigneten Nachfolger/in vorzuschlagen. Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens.

Die Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte und werden auf Vorschlag der Gemeinde vom Direktor des Amtsgerichtes für die Dauer von zehn Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat. Die Aufgaben der Ortsgerichtsschöffen sind im Ortsgericht festgelegt und abschließend aufgezählt (§§ 13 ff Ortsgerichtsgesetz), diese sind:

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  • Erteilung der Sterbefallanzeige an das Amtsgericht
  • Sicherung des Nachlasses
  • Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzungen.

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein. Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein:

  • die ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts nicht oder nicht mehr haben
  • die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben
  • als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste eines Ortsgerichtsschöffen erfüllen, werden gebeten, sich bis zum 10.01 2020 bei Herrn Sohl von der Gemeinde Körle Tel. 05665/949815 oder per Email ordnungsamt@koerle.de zu melden.