Information zur Befüllung von Schwimmbecken

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Ein eigenes Schwimmbecken im Garten sorgt nicht nur bei Kindern für größtes Vergnügen, auch bei Erwachsenen ist die Erfrischung im eigenen Pool im Trend. Die Rekordtemperaturen der Sommermonate 2018 und 19 haben die Nachfrage weiter angetrieben und passable Beckengrößen sind dank asiatischer Importware mittlerweile auch zu günstigen Preisen zu haben.

In Zusammenhang mit den Schwimmbecken gibt es für gewöhnlich drei Fragen, die allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen bekannt sein dürften:

  1. “Kann ich mir ein Standrohr leihen, um den Pool selbst zu befüllen ?”
  2. “Kann der Bauhof oder die Feuerwehr meinen Pool befüllen ? Mit dem Gartenschlauch dauert´s zu lange.”
  3. “Muss ich auch Abwassergebühr zahlen ? Wir nehmen das Wasser ja später zum Blumengießen”.

Zu 1.: Nein, aus Verkehrssicherungsgründen verleiht der Bauhof Körle keine Standrohre mehr an Private, um Wasser aus öffentlichen Hydranten zu entnehmen.

zu 2.: Der Bauhof steht für diese Dienstleistung nicht zur Verfügung. Die Feuerwehr kann dies anbieten, wenn die ehrenamtlich Tätigen hierzu Zeit und Lust haben. Allerdings ist vom Auftraggeber eine Kostenübernahme- und Haftungsfreistellungserklärung zu unterschreiben. Die Poolbefüllung wird pauschal mit 50 € abgerechnet zuzüglich Wasser- und Kanalgebühr.

zu 3.: Das Wasser, welches für die Poolbefüllung verwendet wird ist zunächst Frischwasser, wird aber meistens im Laufe der Zeit mit Chemikalien versetzt oder in seinen Eigenschaften durch z.B. Sonnencreme oder Haare verändert. Somit handelt es sich um sogenanntes Schmutzwasser, da die ursprüngliche Beschaffenheit vom Frischwasser nicht mehr vorhanden ist. Das Poolwasser muss in die Kanalisation eingeleitet werden und darf nicht im Boden versickern. Auch wenn keine Chlorung oder Aktivsauerstoff zur Reinigung verwendet wird, muss das Wasser durch die Kläranlage gereinigt werden. Schon ein Becken mit 3 m Durchmesser fasst je nach Höhe ca. 5.000 L Wasser. Unabhängig von der Frage, ob dieses Wasser nach einer Badesaison noch zum gießen geeignet ist: Es ist völlig unrealistisch, diese Menge in einem normalen Garten zum gießen aufzubrauchen. Ergebnis: Ja, auch die Kanalgebühren sind für die Poolbefüllung zu zahlen.

Außerdem: Die Befüllung des Pools darf nicht über den Gartenwässerzähler erfolgen. Der Gartenwasserzähler ist ausschließlich für die Bewässerung des Gartens vorgesehen, da hierfür keine Abwassergebühren anfallen.

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Abs. 2 Entwässerungssatzung der Gemeinde Körle Abwasser, das der Beseitigungspflicht unterliegt, nicht der Abwasseranlage zuführt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Wir bitten um Beachtung und Akzeptanz dieser Regelung, die auch der Gebührengerechtigkeit dient.

 

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