Fahrdienst zum Impfzentrum

Es ist sehr wichtig, dass das Impfzentrum für alle Einwohner, die sich impfen lassen wollen, problemlos erreichbar ist. Wir richten deshalb ab sofort mit dem Bürgerbus einen kostenlosen Fahrdienst nach Kassel ein. Dieses Angebot richtet sich an alle Personen ab 80 Jahre, die keine andere Möglichkeit haben, zum Regionalen Impfzentrum in die Damaschkestraße zu gelangen. Bitte melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung, Frau Martina Teis, Tel. 05665 9498-18, sobald Sie ihren Impftermin kennen. Das Angebot für diesen Fahrdienst besteht Mo-So zu jeder Uhrzeit. Falls notwendig, kann eine Betreuungsperson mitfahren. Bitte beachten Sie, dass dieser Fahrdienst keine Krankenfahrt darstellt.

Hintergrund: In dieser Woche beginnt die Terminvergabe für die Impfungen in den sechs hessischen Regional-Impfzentren. Bis ein dauerhafter Betrieb mit ausreichenden Impfstoffmengen in Fritzlar möglich ist, müssen die Einwohner von Guxhagen und Körle nach Kassel in das Impfzentrum in der Damschkestraße (Sporthalle neben dem Auestadion). Frauen und Männer, die 80 Jahre und älter sind sowie Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten, Rettungsdienste sowie weiteren medizinischen Einrichtungen können sich ab dieser Woche für ihre persönliche Corona-Schutzimpfung anmelden.

Per Telefon: 116 117 oder 0611 – 505 92 888
Erreichbarkeit täglich von 8-20 Uhr

bzw. im Internet: www.impfterminservice.de oder www.impfterminservice.hessen.de

Der zuvor genannte Personenkreis wird vom Land Hessen zentral angeschrieben, um sie über das bestehende Impfangebot zu informieren. Impfungen sollen dann ab 19. Januar möglich sein. Impfwillige Bürgerinnen und Bürger, die noch nicht geimpft werden können, werden um Geduld gebeten, weil noch nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht.

Zum Termin im Impfzentrum sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Einladungsschreiben des Landes/Terminbestätigung
  • ein Personalausweis (wenn das Dokument abgelaufen ist, sollte das nicht so problematisch sein, das Geburtsjahr ist ja entsprechend vermerkt, so dass feststellbar ist, dass der Inhaber zur zu impfenden Gruppe gehört)
  • die Chipkarte der gesetzlichen Krankenkasse
  • das vollständig ausgefüllte Anamnese- und Aufklärungsmerkblatt (siehe Anhang). Dies gibt es auch in verschiedenen Sprachen unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html
  • Arbeitgeberbescheinigung, wenn man im Gesundheits- oder Pflegedienst arbeitet
  • Impfpass (falls vorhanden)
  • Medikamentenplan
  • Falls vorhanden Allergiepass

Bildquellennachweis: Tim Reckmann  / pixelio.de