Bei der Gemeinde Körle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle im Bauamt/Liegenschaftsverwaltung unbefristet zu besetzen. Es handelt sich grundsätzlich um eine Vollzeitstelle (39,0 Stunden), eine Teilzeitbeschäftigung ist aber möglich. Das Entgelt richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Aufgabenschwerpunkte sind die Planung, Abwicklung und Abrechnung der Gebäudeunterhaltung, die Verwaltung bebauter und unbebauter Gemeindegrundstücke sowie die Vertretung des Bauamtsleiters.
Voraussetzung für die Bewerbung sind zuverlässige, selbständige und lösungsorientierte Arbeitsweise, ein offener und freundlicher Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern, ein sicherer Umgang mit den Office-Anwendungen wie z.B. Excel sowie der Besitz eines Führerscheins Klasse B und die Bereitschaft, den Privat-Pkw dienstlich einzusetzen. Berufserfahrungen in einer Kommunalverwaltung sind von Vorteil.
Haben Sie Interesse an einem abwechslungsreichen Aufgabengebiet in einer modernen und aufgeschlossenen Gemeinde, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Diese richten Sie bitte mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen und unter Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins bis zum 30.09.2025 an den
Gemeindevorstand der Gemeinde Körle, Im Mülmischtal 2, 34327 Körle.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und bitten Sie auf die Verwendung von Bewerbungsmappen sowie von Originalunterlagen zu verzichten, da die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt und unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet werden. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Vorgaben des Schwerbehindertenrechts bzw. zur beruflichen und gesellschaftlichen Gleichstellung der Frau werden berücksichtigt.
Bei einer Bewerbung per eMail senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen bitte
in einer PDF-Datei an hauptamt@koerle.de. Für weitere Informationen
steht ihnen Herr Werner unter der Telefonnummer 05665/9498-17
Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung und des Bewerbungsprofils erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten für das
Besetzungsverfahren verwendet werden. Spätestens sechs Monate nach Ablauf des Verfahrens werden Ihre personenbezogenen
Daten gelöscht.
