Ortsgericht

Ortsgerichtsvorsteher Dirk Sohl (rechts) und sein Stellvertreter Joachim Gerlach.

Aktuelle Meldungen zum Ortsgericht

Ortsgerichtsvorsteher: Joachim Gerlach soll Dirk Sohl ablösen

Meldung vom 01.09.2025: 30 Jahre lag ist Dirk Sohl jetzt Vorsteher des Körler Ortsgerichts. Seine Amtszeit ist Ende März dieses Jahres abgelaufen. Für eine weitere Amtszeit, die sich auf zehn Jahre beläuft, steht Dirk Sohl nicht zur Verfügung – wird dem Amtsgericht jedoch als stellvertretender Ortgserichtsvorsteher vorgeschlagen. Das Amt des Vorstehers soll künftig Joachim Gerlach ausüben, der bisher die Stellvertretung übernommen hatte. Das haben die Gemeindevertreter in ihrer jüngsten Sitzung beschlossen. Dirk Sohls Amtszeit endet, sobald eine neuer Ortsgerichtsvorsteher vom Amtsgericht bestellt wurde.

Für Dirk Sohl gab es in der Sitzung der Gemeindevertretung viel Lob und anerkennende Worte für die vergangenen 30 Jahre.

Der damalige Bürgermeister Fritz Ochs hatte Dirk Sohl gefragt, ob er das Amt des Ortsgerichtsvorstehers übernehmen würde. „Nach ein paar Tagen Bedenkzeit habe ich dann zugesagt“, sagt der 60-Jährige heute. Für ihn sei dies wie ein Sprung ins kalte Wasser gewesen. „Ich wusste gar nicht so richtig, was auf mich zukommen würde.“ Besonders anstrengend seien etwa die ersten drei Jahre im Amt gewesen, berichtet er. „Dauernd kam eine neue Aufgabe hinzu, da hätte ich am liebsten wieder aufgehört.“ Doch mit der Zeit habe er sich dann „reingefuchst“. „Aber damals hätte ich wirklich nie gedacht, dass ich das Amt mal so lange ausüben würde.“ Das Ortsgericht wird beispielsweise bei Nachlasssicherungen und Hausschätzungen herangezogen. Auch Unterschriftsbeglaubigungen und Sterbefallanzeigen gehören zu den häufigen Aufgaben.

In den drei Jahrzehnten habe er auch einige Kuriositäten erlebt, berichtet Dirk Sohl. Wegen einer Nachlasssicherung seien er und seine Ortsgerichtskollegen mal in einem Haus gewesen – „und dort habe ich eine Kommode von der Wand abgerückt, als mir plötzlich ein Umschlag mit mehreren Tausend Euro in die Hände fiel“. Wenige Zeit später habe auch einer seiner Kollegen einen Umschlag gefunden – auch gefüllt mit mehreren Tausend Euro. Das Geld floss dann mit in die Nachlassmasse.  Auch Leichen habe er während der 30 Jahre schon einige gesehen. „Einmal an einem Sonntag wollten wir zuhause gerade zu Mittag essen, als ein Anruf von der Polizei kam. Ich sollte dabei helfen, eine Leiche aus einem Haus zu tragen.“

Zum Team des Ortsgerichts gehören neben Dirk Sohl der künftige Ortsgerichtsvorsteher Joachim Gerlach, Thomas Bakowies, Ralf Mackenroth und Helmar Vaupel.

 

Hilfsorgan der Justiz

Wer Eigentümer eines Hauses ist, wird sich früher oder später die Frage stellen, was die Immobilie wert ist. Beispielsweise dann, wenn das Haus verkauft werden soll. Helfen kann dann das Ortsgericht. Dabei handelt es sich um ein Hilfsorgan der Justiz, das in diesem Fall die Schätzung des Hauses übernehmen würde. „Wir schauen uns die Immobilie von oben bis unten an“, sagt Dirk Sohl, der Vorsteher des Ortsgerichts in Körle ist. In die Bewertung fließen beispielsweise der Gesamtzustand des Hauses, das Alter von Elektrik und Heizung sowie die Lage mit ein. Auch spiele es eine große Rolle, ob es sich bei der Immobilie um ein massives Haus, ein Fachwerk- oder Fertighaus handele. „Man braucht schon einen gewissen Sachverstand“, sagt Sohl. Deshalb sei es äußerst hilfreich, dass die vier Schöffen, die ihm zur Seite stehen, sich von Berufswegen aus in der Bau- bzw. Immobilienbranche auskennen. Mit im Ortsgerichts-Team sind neben Dirk Sohl außerdem Joachim Gerlach als stellvertretender Vorsteher sowie Thomas Bakowies, Helmar Vaupel und Ralf Mackenroth. Alle arbeiten ehrenamtlich. „Wir Ortsgerichte arbeiten den Gerichten zu, wir sind Hilfsorgane“, erklärt Sohl. Die Gebühren für eine Schätzung richten sich nach dem Schätzwert, hinzu kommt eine Pauschale als Aufwandsentschädigung für die Arbeit des Ortsgerichts. Wichtig: Für Schätzungen kann das Ortsgericht nur vom Eigentümer selbst beauftragt werden.

Während Dirk Sohl bei Schätzungen von Immobilien oder Grundstücken die Unterstützung von mindestens zwei Ortsgerichtsschöffen benötigt, gibt es aber auch viele Aufgaben, die er als Ortsgerichtsvorsteher alleine erledigt und die einen Großteil der Arbeit ausmachen. So beispielsweise die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften. Eine öffentliche Unterschriftsbeglaubigung ist unter anderem bei Genehmigungserklärungen in Grundstücksangelegenheiten oder bei Erbschaftsausschlagungen notwendig. Auch ein Antrag auf Eintragung ins Grundbuch erfordert eine öffentliche Beglaubigung. Pro beglaubigter Unterschrift sind 7,50 Euro fällig.

Nachlasssicherungen fallen ebenfalls in den Aufgabenbereich des Ortsgerichts. „Kommen hier aber sehr selten vor“, sagt Sohl. Stirbt jemand, kann das Ortsgericht vom Nachlassgericht beauftragt werden, die Nachlasssicherung vorzunehmen. In einem solchen Fall besichtigen Sohl und seine Ortsgerichtskollegen die Wohnung oder das Haus des Verstorbenen und schauen beispielsweise, ob Haustiere versorgt werden müssen. Wertgegenstände nimmt Sohl in Verwahrung und übergibt sie dem Nachlassgericht.

Ansprechpartner

Ortsgerichtsvorsteher

Dirk Sohl, Tel. 05665/949815

dirk.sohl@koerle.de

Aufgaben des Ortgerichts (u.a.)

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  • Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht
  • Sicherung des Nachlasses
  • Mitwirkung des Ortsgerichts bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzungen
Wollen Sie immer up to date sein? Erhalten Sie Push-Benachrichtigungen und bleiben Sie jederzeit informiert.
Ja, gerne Nein danke