Auch keine Abbuchung der Kita-Gebühren für Mai

Am 1.5.2020 würden eigentlich die Kita-Gebühren für Mai fällig und abgebucht. Die Gemeinde Körle setzt den Kita-Beitrag für April und Mai aber aus, weil alle Betreuungseinrichtungen wegen der Corona-Krise schon seit 16.3.2020 geschlossen sind. Ob das auch einen Verzicht für diesen Monatsbeitrag bedeutet, müssen die Kommunalparlamente noch entscheiden.

Wichtig ist, dass ..

  • von uns weiterhin eine Notbetreuung für die berechtigten Berufsgruppen angeboten wird,
  • ab 4. Mai die Übergabe der Kinder an der Haupteingangstür erfolgt. Unsere Erzieher*innen werden ihr/e Kind/er dort in Empfang nehmen und auch verabschieden. So ist die Einhaltung der aktuellen Verordnungen gewährleistet,
  • Sie ihr/e Kind/er bitte nur an den benötigten Tagen und zu den notwendigen Zeiten in die Notbetreuung geben und
  • wir für ihre Fragen gern unter unserer Corona-Servicenummer 05665 9498-22 zur Verfügung stehen

Danke für Ihr Verständnis.


Pressemitteilung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes -Kreisgruppe Schwalm-Eder- vom 31.03.2020:

Kita-Gebühren im Schwalm-Eder-Kreis wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt

Erziehungsberechtigte von Kindern, die eigentlich einen Kitaplatz haben, diesen aber derzeit wegen der Corona-Pandemie nicht nutzen dürfen, müssen im Schwalm-Eder-Kreis vorerst keine Kita-Gebühren zahlen. Das kündigen die Bürgermeister der 27 Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Erklärung an.

Diese Regelung gilt zunächst nur für den Monat April – für alle kommunalen Kitas. Auch den nichtkommunalen Trägern wird empfohlen, so zu verfahren. Hinsichtlich der Notbetreuung gibt es unterschiedliche Vorgaben in den Kommunen.

Finanzielle Härten abmildern

Für viele Familien sei es eine große Belastung, ihre Kinder derzeit privat zu Hause zu betreuen. „Entsprechend unserer Vereinbarung, in der „Corona-Krise“ kreiseinheitliche Lösungen zu finden, haben wir versucht, finanzielle Härten abzumildern“, sagen die Rathauschefs. „Eine endgültige Entscheidung, ob aus der Aussetzung auch ein endgültiger Gebührenverzicht wird, bleibt aus kommunalverfassungsrechtlichen Gründen den Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen vorbehalten, sobald diese wieder zusammentreten können“. In einigen Städten und Gemeinden ist diese Regelung auch bereits von den Gemeindevorständen bzw. den Magistraten entschieden worden. Auch hinsichtlich der Notbetreuung gilt: „Viele Arbeitnehmer*innen sind täglich im Einsatz unter erschwerten Bedingungen, um uns zu versorgen – zum Beispiel als Pflegekraft, an der Supermarktkasse, im Krankenhaus, hinter dem LKW-Lenkrad. Dieses Engagement sollten wir anerkennen“, so die Bürgermeister.

In allen Städten und Gemeinden habe sich die Nachfrage nach Notfallbetreuungen erhöht, sagten die Bürgermeister. Aktuelle befinden sich ca. 313 Kinder von insgesamt 1.762 anspruchsberechtigten Kindern im Schwalm-Eder-Kreis in der Notbetreuung. Auch in den Osterferien wird eine Notbetreuung angeboten.

Die Landesregierung hatte verfügt, dass nur ein Elternteil (statt vorher beide) in einer systemrelevanten Branche arbeiten muss, um Anspruch auf Notbetreuung zu haben.

Interkommunale Unterstützung

„Besonders in der aktuellen „Corona-Krise“ ist ein gesellschaftlicher Zusammenhalt unabdingbar. Nachbarschaftshilfe und die Linderung von finanziellen Notsituationen sind elementar. Bund, Land und Kreis versuchen in einem nie dagewesenen Tempo wirtschaftliche Notfälle aufzufangen. Auch die Städte und Gemeinden im Schwalm-Eder-Kreis gewähren sich in der Krise wechselseitige Unterstützung“, so die Bürgermeister in ihrer gemeinsamen Presseerklärung.