In Körle gibt es -wie in jeder Gemeinde in Hessen- ein ehrenamtlich besetztes Ortsgericht. Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung – hier: Justizverwaltung – eingebunden. Für jedes Ortsgericht werden ein/e Ortsgerichtvorsteher/in und mindestens vier Ortsgerichtsschöffinnen bzw. Ortsgerichtsschöffen bestellt. In Körle ist seit 1995 Dirk Sohl der Ortsgerichtsvorsteher. Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde – durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung – vom Direktor des Amtsgerichtes Melsungen auf die Dauer von 10 Jahren ernannt.

Zu den Aufgaben eines Ortsgerichts gehören insbesondere  Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften, die Erteilung von  Sterbefallanzeige an das Amtsgericht, die Sicherung von Nachlässen, die Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung u. Erhaltung von Grundstücksgrenzen und besonders Schätzungen von Immobilien. In Körle werden auf Antrag der Eigentümer jährlich ca. 10 bis 15 Gebäude geschätzt.

Das Ortsgericht erreichen Sie tagsüber unter Tel. 05665 9498-15 bzw. nach Feierabend unter Tel. 05665 1837965.