Bei privatrechtlichen Streitigkeiten wäre es manchmal unangemessen, gleich ein Gericht zu bemühen. Daher wurde schon vor langer Zeit die Idee geboren, Streitigkeiten durch eine gütliche Einigung (vor einem Schiedsmann) beizulegen. Wenn es mit dem Nachbarn oder einem anderen netten Mitmenschen mal nicht so richtig klappen will, ist guter Rat teuer.

Das muss nicht sein. Bei bestimmten Delikten, wie z.B. Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen. Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten. Jede hessische Gemeinde hat einen oder mehrere Schiedspersonen, die in Streitsachen zu einer außergerichtlichen Einigung beitragen können. Diese Bürger arbeiten ehrenamtlich und unparteiisch und werden vom zuständigen Amtsgericht –auf Vorschlag der Gemeindevertretung- ernannt. Dabei müssen die Schiedspersonen von ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, eine juristische Ausbildung ist jedoch nicht erforderlich.

In der Gemeinde Körle sind Thomas Brendel sowie Stellvertreter Heiko Hillwig ernannt worden.

Der Schiedsmann Thomas Brendel ist telefonisch erreichbar unter 05665-929081
Stellvertreter Heiko Hillwig ist erreichbar unter 0152-22514356.

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