So wird das Eigenheim zukunftsfit

Ein großer Bereich der Körler Kerngemeinde gehört zum Fördergebiet im Programm „Lebendige Zentren“. Dieses Bundesprogramm bietet in Körle seit dem Jahr 2021 eine kostenfreie Beratung und finanzielle Hilfe für Grundstückseigentümer bei der Sanierung oder beim Umbau.

Machen Sie Ihr Haus fit für die Zukunft!

Ihnen gehört ein Gebäude im Fördergebiet von Körle und sie möchten es sanieren, barrierefrei gestalten oder energetisch verbessern? Dann haben wir gute Nachrichten für Sie: Die Gemeinde Körle zahlt Ihnen einen Zuschuss bis 20.000 €.

Wie hoch ist der Zuschuss?
  • 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 20.000 € pro Gebäude.
  • Die Investitionssumme muss mindestens 1.000 Euro betragen.
  • Unter Umständen können Sie weitere 25.000 € aus dem Programm des Landkreises zur Stärkung alter Ortskerne erhalten.
Welche Maßnahmen werden zum Beispiel gefördert?
  • Ausbau von Gebäuden zu Wohnzwecken oder zur gewerblichen Nutzung
  • Denkmalgerechte Fassadensanierung zur Verschönerung des Ortsbildes
  • Aufarbeitung bzw. Nachbau historischer Fenster und Türen
  • Schaffung von Barrierefreiheit für Läden, Gaststätten, Praxisräume
  • Aufwertung von Freiflächen durch Begrünung sowie Entsiegelung
Wer kann einen Antrag stellen?
  • Eigentümer (Privatleute, Firmen, Vereine) von Gebäuden im Fördergebiet
Wie kann ich einen Antrag stellen?
  • Füllen Sie eine Kurzbeschreibung der Maßnahme und Ihre Daten in dem Formular unter „www.2030.koerle.de Anreizförderung“ aus oder wenden Sie sich an die Ansprechpartnerin in der Gemeindeverwaltung Körle, Frau Hannah Köhn, Tel. 05665 9498-20  E-Mail: hannah.koehn@koerle.de
  • Daraufhin wird sich das Architekturbüro Steyer aus Körle für eine kostenlose Erstberatung (bis zu acht Stunden) bei Ihnen melden.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie es bei der Gemeindeverwaltung Körle ein, auch hierbei kann Ihnen das Architekturbüro helfen.
  • Warten Sie auf die Bewilligung Ihres Antrags.
  • Wichtig! Beginnen Sie mit der Umsetzung Ihrer Maßnahmen nach Erhalt der Bewilligung.
Welche Voraussetzungen gibt es?
  • Das Gebäude muss im Fördergebiet liegen (siehe Karte unter www.2030.koerle.de oder im Rathaus)
  • Die Maßnahme muss zur Erhaltung oder Verbesserung des Gebäudes oder seiner Umgebung beitragen, deshalb ist der alleinige Austausch von Fenstern nicht förderfähig.
  • Die Maßnahme muss mit den Zielen des Entwicklungskonzepts für das Ortszentrum KÖRLE.2030 übereinstimmen.
  • Die Maßnahme muss den Anforderungen des städtebaulichen Denkmalschutzes entsprechen, falls das Gebäude denkmalgeschützt ist.
  • Die fachliche Beratung muss durch den Architekten erfolgt sein
Wo finde ich weitere Informationen?
  • Besuchen Sie die Website www.2030.koerle.de für aktuelle Neuigkeiten und Veranstaltungen zum Förderprogramm
  • Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung Körle, Frau Hannah Köhn, Tel. 05665 9498-20, E-Mail: hannah.koehn@koerle.de

Flyer mit Infos gibt es im Rathaus