Für die Impfung werden die Krankenkassenkarte, der Impfausweis, der Personalausweis sowie das Aufklärungsmerkblatt und der Anamnese- und Einwilligungsbogen benötigt. Das Aufklärungsmerkblatt sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen können vorab unter www.schwalm-eder-kreis.de heruntergeladen werden.
Der Schwalm-Eder-Kreis teilt zu den Coronaimpfungen mit: Alle Impf-Angebote können für Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (Booster-Impfungen) genutzt werden. Erst-, Zweit- und Drittimpfungen sind ab zwölf Jahren möglich. Laut STIKO gilt aktuell, dass Auffrischimpfungen (Booster-Impfungen) bereits nach dem vollendeten dritten Monat nach der Zweitimpfung möglich sind. Personen, die eine Corona-Infektion durchgemacht haben, sollen bis auf weiteres eine Impfung im Abstand von mindesten drei Monaten zur Infektion erhalten. Auffrischimpfungen nach einer Erstimpfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson sind bereits vier Wochen nach der Erstimpfung möglich.
Ebenso ist eine zweite Auffrischimpfung für bestimmte Personen möglich. Seit 17. Februar 2022 empfiehlt die STIKO eine zweite Auffrischimpfung (frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung) mit einem mRNA-Impfstoff für Personen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege und für Personen mit Immundefizienz. Ebenfalls empfohlen wird die zweite Auffrischimpfung Tätigen in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, hier jedoch frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischimpfung. In begründeten Einzelfällen kann bei Letztgenannten die zweite Auffrischimpfung auch bereits nach frühestens drei Monaten erwogen werden.