950 Jahre Körle: Foto posten und Dorfrocker Tickets gewinnen

950 Jahre Körle: Foto posten und Dorfrocker Tickets gewinnen

Im Jahr 2024 heißt es “Herzlichen Glückwunsch, Körle!” – wir feiern nämlich 950. Geburtstag! Höhepunkt des Festjahres wird das Wochenende vom 14. bis 16. Juni 2024. Dann gibt’s im Ort nicht nur eine Festmeile mit vielen Aktionen, sondern auch ein mega Konzert in der Berglandhalle. Zu Gast sind am Freitag, 14. Juni 2024, ab 20.30 Uhr die Dorfrocker und werden den Besuchern mit ihren Stimmungshits ordentlich einheizen. Der Kartenvorverkauf beginnt in Kürze hier auf der Webseite sowie im Rathaus. Ein Ticket kostet 20 Euro, die Platzwahl ist frei.
Wer Glück hat, kann aber auch Tickets für das Konzert gewinnen. Auf der Körler Kirmes fährt diesmal beim Festumzug (29. Oktober 2023) auch die Gemeinde Körle mit einem eigenen Wagen mit. Mit dabei sind zwei große Banner mit Dorfrocker-Aufdruck und Selfie-Rahmen. Die Banner werden im Laufe der kommenden Monate nicht nur bei der Kirmes zu finden sein, sondern stehen an wechselnden Orten in der Gemeinde. Das Beste: Wie verlosen unter allen, die bis zum 31.03.2024, ein Foto vor dem weißen Bilderrahmen mit dem 950 Jahre Körle-Logo machen und bei Instagram posten 3×2 Tickets fürs Konzert am 14. Juni 2024. Auch ist eine Teilnahme per E-Mail möglich.

Teilnahme per E-Mail:
Wer kein Instagram Profil hat, kann dennoch am Gewinnspiel teilnehmen: Dazu das Foto per E-Mail unter Angabe von Name, Wohnort und Telefonnummer an mail@koerle.de schicken. Die per Mail eingereichten Fotos landen im selben Lostopf wie die auf Instagram geposteten Fotos. Es gelten dieselben Teilnahmebedingungen wie oben angegeben – unter Ausschluss der Hinweise, die sich ausschließlich auf die Teilnahme per Instagram beziehen.


Detaillierte Gewinnspielhinweise:
1) Um an der Verlosung teilzunehmen, müssen die Teilnehmenden ein Foto von sich vor dem Banner machen und dieses bei Instagram unter dem Hashtag “950körle” hochladen. Wer das Bild postet, muss auch auf dem Foto zu sehen sein. Dabei ist es möglich, dass auch noch weitere Personen auf dem Foto abgebildet sind.
2) Sind mehrere Personen auf dem Foto zu sehen, gewinnt der oder die Einsender/-in des Bildes.
3) Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre Fotos auch auf dem Instagram- und Facebook-Aufrtitt der Gemeinde Körle sowie auf koerle.de und in der Bürgerzeitung “Kuckuck&Esel” veröffentlicht werden. Die Gewinner erklären sich zudem dazu bereit, dass ihr Vor- und Zuname auf den o.g. Plattformen genannt wird.
4) Die Gewinner werden unter allen Fotos, die mit dem Hashtag “950körle” bei Instagram öffentlich gepostet wurden, per Zufallsprinzip ausgewählt.
5) Teilnahmeschluss ist der 31.03.2024. Bilder, die später eingehen, werden nicht berücksichtigt.
6) Die Gewinner werden nach Ablauf der Frist innerhalb von drei Tagen per Instagram Direktnachricht kontaktiert. Hinsichtlich des Gewinns gilt, dass jeder so benachrichtigte Teilnehmende verpflichtet ist, innerhalb von einem Monat nach Versand der Benachrichtigung der Gemeinde Körle mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Falls innerhalb dieser Frist keine entsprechende Nachricht eingeht, verfällt die Möglichkeit der Annahme des Gewinns und die Gemeinde Körle behält sich vor, den Gewinn anderweitig auszulosen.
7) Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.
8) Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person in eigenem Namen mit einem Mindestalter von 18 Jahren. Teilnehmende, die bereits das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht volljährig sind, dürfen nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten am Gewinnspiel mitmachen.
8.1) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Minderjährige, die jünger als 16 Jahre sind und Geschäftsunfähige.
8.2) Die Gemeinde Körle behält sich vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder sich durch unzulässige Beeinflussung oder Manipulation des Gewinnspiels einen Vorteil gegenüber anderen Teilnehmenden verschaffen oder verschaffen wollen. Die Gemeinde Körle kann Teilnehmende in diesen Fällen auch nachträglich vom Gewinnspiel ausschließen, Gewinne aberkennen und diese zurückfordern.
8.3) Die Teilnahme ist nur innerhalb der in der Gewinnspielbeschreibung genannten Frist möglich. Jeder darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.
8.4) Von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen sind Mitarbeiter/-innen der Gemeinde Körle.