Anmeldepflicht für Hunde

Wollen Sie einen Hund in Ihrem Haushalt aufnehmen oder sind Sie bereits Halter/in eines Hundes, dann sollten Sie nachfolgende Informationen beachten:

Die Gemeinde Körle erhebt eine Hundesteuer nach der Hundesteuersatzung in der jeweils geltenden Fassung.

Die Hundesteuer beträgt:

  • für den Ersthund                                                       72,00 €/Jahr
  • für den Zweithund                                                  144,00 €/Jahr
  • für den Dritthund und jeden weiteren Hund    216,00 €/Jahr
  • für gefährliche Hunde                                          720,00 € /Jahr.

 

  • Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird.
  • Die Hundehalterin oder der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bei der Gemeinde –Steueramt- unter Angabe der Rasse und der Abstammung des Tieres schriftlich anzumelden.
  • Nach Anmeldung erhalten Sie von uns eine Hundesteuermarke, in die eine Nummer eingeprägt ist. Diese Hundemarke ist am Halsband des Tieres sichtbar zu befestigen. Sollte ihr Hund einmal aufgefunden werden, können wir Sie anhand dieser Nummer als Halter/in ermitteln und Sie sofort darüber informieren.
  • Endet die Hundehaltung so ist dies ebenfalls innerhalb von zwei Wochen der Gemeinde schriftlich anzuzeigen.

Für Fragen zur Hundesteuer wenden Sie sich bitte an Frau Teis Tel.: 05665/9498-18, e-mail: steueramt@koerle.de.

 

Bitte prüfen Sie, ob Ihr Hund bereits bei der Gemeinde registriert ist und eine Steuermarke besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, setzen Sie sich umgehend mit der Gemeinde in Verbindung.