Wollen Sie einen Hund in Ihrem Haushalt aufnehmen oder sind Sie bereits Halter/in eines Hundes, dann sollten Sie nachfolgende Informationen beachten:
Die Gemeinde Körle erhebt eine Hundesteuer nach der Hundesteuersatzung in der jeweils geltenden Fassung.
Die Hundesteuer beträgt:
für den Ersthund: 72,00 €/Jahr
für den Zweithund: 144,00 €/Jahr
für den Dritthund und jeden weiteren Hund: 216,00 €/Jahr
für gefährliche Hunde: 720,00 € /Jahr.
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die von ihren Halterinnen oder Haltern aus einem Tierheim erworben wurden, bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres.
Für Fragen zur Hundesteuer wenden Sie sich bitte an Frau Teis Tel.: 05665/9498-18, oder steueramt@koerle.de.
Bitte prüfen Sie, ob Ihr Hund bereits bei der Gemeinde registriert ist und eine Steuermarke besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, setzen Sie sich umgehend mit der Gemeinde in Verbindung.