Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 1. November 2021

Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 1. November 2021

Eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung fand am 1. November 2021 im Saal des Gasthauses zur Krone statt. Anwesend waren 14 Mitglieder der Gemeindevertretung, der Gemeindevorstand mit dem Bürgermeister und fünf Beigeordneten, als Schriftführer Marcus Werner sowie einige Zuschauer und Frau Hartung von der HNA.

Es wurden folgende Themen behandelt:

Neue Hauptsatzung gilt ab Januar 2022

Die Hessische Gemeindeordnung § 6 schreibt jeder Kommune den Erlass einer Hauptsatzung vor. Im Rahmen des gesetzlichen eingeräumten Spielraums werden hier etwa Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen Gemeindevertretung und Gemeindevorstand vorgenommen, die Zahl der Mitglieder der Gremien festgelegt oder Veröffentlichungsvorschriften konkretisiert. Die aktuell gültige Hauptsatzung stammt aus dem Jahr 1987 und wurde seitdem mit fünf Änderungen versehen. Insofern gab es seit längerer Zeit die Absicht, diese Grundregeln neu zu fassen. Der Gemeindevorstand wollte es im Hinblick auf die Kommunalwahl 2021 jedoch den neu gewählten Gemeindevertreterinnen und -vertretern überlassen, diese Bestimmungen zu aktualisieren.

In der Sitzung berichtet Gemeindevertreter Michael Oetzel als Ausschussvorsitzender über den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses. Dieser empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen: Die neugefasste Hauptsatzung wird, unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen, in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Herr Oetzel (SPD) führt aus, dass sich die SPD-Fraktion der Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses anschließt.

Für die CDU-Fraktion spricht sich Michael Greiner für die vorliegende Fassung aus, sieht die Wertgrenzen in Höhe von 20.000 € für Entscheidungen über Grundstücke bzw. über den Abschluss von Verträgen, wenn keine Haushaltsmittel bereitstehen, jedoch kritisch.

Die neue Haupsatzung wird mit 13 Ja-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen.

Geschäftsordnung regelt die Arbeit der gemeindlichen Gremien

Bürgermeister Gerhold erläutert die Beschlussvorlage. Aus dem Jahr 1994 existiert eine Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und eine Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte, die bereits 1991 beschlossen wurde. Mit der Neufassung der Hauptsatzung soll nun auch eine neue Geschäftsordnung (GO) für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse beschlossen werden. Inhaltlich bezieht sich diese GO z.B. auf die Pflichten der Gemeindevertreter, die Bildung von Fraktionen, den Ältestenrat, die Einberufung von Sitzungen inkl. elektronischer Übersendung von Einladungen und Protokollen, Regelungen zum Ablauf der Sitzungen oder Fristen für Anträge und Anfragen. Die Anhörungspflicht der Ortsbeiräte, das Vorschlagsrecht und Rederecht der Ortsbeiräte in Gemeindevertretersitzungen ist gleichfalls geregelt, so dass eine eigene Geschäftsordnung für die Arbeit der Ortsbeiräte überflüssig ist und mit der neuen GO aufgehoben werden soll, zumal Einrichtung, Wahl und Aufgaben der Ortsbeiräte in §§ 81 ff. HGO beschrieben ist.

Bürgermeister Mario Gerhold lobt die Zusammenarbeit innerhalb der Gemeindevertretung und hofft, dass die Geschäftsordnung auch in Zukunft keine wesentliche Rolle in den Beratungen der Gemeindevertretung spielen wird.

Michael Oetzel (SPD) geht darauf ein, dass die vorliegende Geschäftsordnung auf der Mustergeschäftsordnung des Hess. Städte- und Gemeindebundes fußt. Mit dieser Geschäftsordnung wird auch der Ablauf der Ortsbeiratssitzungen neu gefasst, sodass die zurzeit noch bestehende Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte außer Kraft gesetzt werden kann. Die SPD-Fraktion unterstützt die vorgelegte Geschäftsordnung in ihrer modernen Fassung.

Weiter berichtet Herr Oetzel aus dem Haupt- und Finanzausschuss. Die Mitglieder haben sich zum Schutz der Mandatsträger einstimmig gegen Film- und Tonaufnahmen in der Gemeindevertretung ausgesprochen.

Die Niederschriften sollen die Angaben der Anwesenden, die verhandelten Gegenstände, die wesentlichen Inhalte der Beratungen, die gefassten Beschlüsse und die vollzogenen Wahlen umfassen und auf der Internetseite der Gemeinde Körle und in der Bürgerzeitung veröffentlicht werden.

Herr Oetzel erläutert noch den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses, der diese Fassung unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zur Beschlussfassung empfiehlt.

Auch die CDU-Fraktion begrüßt die neue Geschäftsordnung. Fraktionsvorsitzender Michael Greiner betont ebenfalls die gute Zusammenarbeit, die auch in Zukunft Bestand haben soll.

Ausführlicher geht er auf § 21 Abs. 1 ein und verweist darauf, dass Tagesordnungspunkte mit einfacher Mehrheit von der Tagesordnung abgesetzt werden können. Es ergeht der Antrag, dass die Formulierung wie folgt geändert werden soll:

Tagesordnungspunkte können nur mit einer 2/3-Mehrheit abgesetzt werden.

Bürgermeister Gerhold weist darauf hin, dass bereits die noch bestehende Geschäftsordnung eine einfache Mehrheit vorsieht und der vorgelegte Entwurf dem Muster des Hessischen Städte- und Gemeindebundes entspricht. Der Antrag wird ausführlich beraten und im Verlauf von Herrn Greiner (CDU) zurückgezogen.

Sodann wird die neue Geschäftsordnung einstimmig beschlossen.

Erweiterung des Gewerbegebiets soll größer ausfallen

Die Erweiterung des Gewerbegebiets “An der Eiche” war erneut Thema in der Sitzung der Gemeindevertretung. Schon am 19.10.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 23 „An der Eiche“ sowie der Beschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Körle im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 23 „An der Eiche, 3. BA“ gefasst. Bürgermeister Gerhold erläutert, dass aufgrund der Änderung des Verfahrensgebietes nun eine erneute Beschlussfassung notwendig wird.

Weiter geht er auf eine mögliche Erschließung, die Nachfrage nach entsprechenden Grundstücken, den zeitlichen Rahmen, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und das erforderliche Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Kassel ein.

Michael Oetzel verweist für die SPD-Fraktion darauf, wie wichtig Gewerbegrundstücke für eine Gemeinde sind. In seinen Ausführungen geht er auf das Baugebiet „Im Kitzwinkel“ und die Entwicklung rund um die Gewerbeflächen ein. Er sieht Anlass, dass die Gemeinde Körle weitere Gewerbegrundstücke vorhalten sollte. Am Südende von Körle wäre aus seiner Sicht ein geeigneter Platz um Gewerbeflächen zu entwickeln. Da dies zurzeit jedoch nicht möglich ist, unterstützt die SPD-Fraktion die vorgeschlagene Lage und den Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes. Die Lage wird als günstig angesehen.

Gemeindevertreterin Anette Kreger (CDU) ist von der Lage weniger überzeugt und verweist unter anderem auf die enge Straßenführung in diesem Bereich. So muss sich der Gemeindevorstand Gedanken machen, wie die geplanten Grundstück befahren werden können, ohne für zusätzliche Belastungen im Bereich der Straße „An der Eiche“ zu sorgen, wo es bereits jetzt zu Beeinträchtigungen kommt.

Bürgermeister Gerhold erläutert die momentane Situation, die bereits geführten Gespräche und die nicht wirklich vorhandenen Alternativen. Die Entwicklungsoptionen in Körle sind sehr gering. In seinen Ausführungen geht er auf die Entwicklung und Überlegungen in den vergangenen Jahren, besonders im südlichen Teil an der B 83, ein. Letztlich bieten sich insgesamt in Körle nur wenig Möglichkeiten. Mit dem vorgeschlagenen Gebiet erhofft man sich mit den verfügbaren Flächen interessierten Gewerbetreibenden Entwicklungsmöglichkeiten anbieten zu können.

Gemeindevertreter Achim Erbeck (CDU) spricht sich für das Gewerbegebiet aus und sieht im Rahmen der Bauleitplanung die Chance, inhaltlich gestaltend entsprechende baurechtliche Vorgaben erarbeiten zu können.

Bei einer Enthaltung wird beschlossen, ein Verfahren zur Ausweisung der Fläche zum Gewerbegebiet in Gang zu setzen.

Platz für Gewerbe: Die zur Erweiterung vorgesehene Fläche ist blau umrandet

Bebauungsplan “An der Röthe” (Sonnenhang) soll aufgehoben werden

Um die Bebauung der Straße Sonnenhang bzw. an der Röthe zu ermöglichen, stellte die Gemeinde Körle im Jahr 1963, also vor fast 60 Jahren, einen Bebauungsplan auf. Die Grundstücke sind mittlerweile weitestgehend bebaut. Im Bebauungsplan Nr. 1 ist u.a. die Regelung einer Mindestgröße von 600 m² je Baugrundstück festgesetzt. Dies ist aufgrund der Forderungen zur Reduzierung von Flächenverbrauch und zur Verdichtung von Wohngebieten nicht mehr zeitgemäß. Ferner sind Festsetzungen zur Straßenführung enthalten, die heute weder möglich noch sinnvoll sind.

Daher wird die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Körle empfohlen. Diese Empfehlung erfolgt in Abstimmung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Schwalm-Eder-Kreises. Für Bauvorhaben im betreffenden Bereich würden dann die Regelungen gemäß § 34 BauGB gelten.

Auszug § 34 BauGB

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden….

Sowohl der Haupt- und Finanzausschuss, als auch beide Fraktionen sprechen sich für die Beschlussvorlage und damit für ein Aufhebungsverfahren aus. Ein entsprechender Beschluss findet mit 14 Ja-Stimmen eine einstimmige Mehrheit.

Körle tritt dem Bündnis „Klima-Kommune Hessen“ bei

Die Klima-Kommunen sind ein Bündnis hessischer Städte, Gemeinden und Landkreise für den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Hervorgegangen ist das Bündnis aus einem in 2009 gestarteten Projekt mit dem Titel „Hessen aktiv: 100 Kommunen für den Klimaschutz“. Inzwischen haben 316 Städte, Gemeinden und Landkreise eine entsprechende Charta unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung der neuen Charta verpflichtet sich seitdem jede Kommune Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen auf kommunaler Ebene umzusetzen und damit einen Beitrag zur Erreichung der landesweiten Klimaschutzziele zu leisten. Zusätzlich müssen die Kommunen nun auch im Bereich Klimaanpassung vor Ort aktiv werden.

Um weitere Projekte zu Klimaschutz und Klimawandelanpassung vor Ort umzusetzen, wurde für hessische Kommunen ein Förderprogramm aufgelegt. Von diesem hessischen Programm profitieren die Klima-Kommunen besonders durch erhöhte Fördersätze (bis zu 20%-Punkte der förderfähigen Ausgaben bei Projekten im Rahmen der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und -anpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen). Neben investiven Maßnahmen können hierüber auch Kampagnen und Modellprojekte gefördert werden.

Bürgermeister Gerhold spricht sich für den Beitritt in das Bündnis aus und gibt einen Ausblick über die Gemeindegrenze hinaus. In Bezug auf ein Klimaschutzkonzept sei erwähnenswert, dass auf Ebene des Schwalm-Eder-Kreises an der Erstellung eines gemeinsamen Klimaschutzkonzepts gearbeitet wird. Eine entsprechende Abfrage ergab, dass 17 Kommunen eine Kooperation befürworten. Insofern erwarte er, dass die Aktivitäten in Körle im Rahmen eines Bündnisses „Klima-Kommune Hessen“ mit einem kreisweiten Klimaschutzkonzept (möglicherweise im Jahr 2023) zusammenlaufen. Im Übrigen seien Klimaschutzprojekte für Körle nichts Neues. Schon in 1995 hatte der Bauhof ein Elektrofahrzeug und die Berglandhalle eine PV-Anlage. Im Jahr 2000 investierte die Gemeinde in die Biomasseheizung auf dem Hollunder und in 2010 in ein zweites Nahwärmenetz am alten Schulgarten. Geld floss auch in weitere PV-Anlagen wie zuletzt auf der Rathausscheune und in die Umrüstung von Straßenlampen auf LED.

Der Bau der Nahwärmeversorgung am alten Schulgarten ist ein Klimaschutzprojekt, das bereits in 2010 realisiert wurde

Gemeindevertreter Michael Oetzel erläutert den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses, der den Beitritt empfiehlt.

Die CDU-Fraktion begrüßt den Beitritt ausdrücklich. Gemeindevertreter Michael Greiner (CDU) geht auf die Vorgehensweise ein und begrüßt die Generierung von Fördergeldern. In seinen Ausführungen hebt er die zurückliegenden Bestrebungen der CDU-Fraktion innerhalb der Gemeinde, in Verbindung mit entsprechenden Anträgen der CDU-Fraktion, hervor.

Gemeindevertreter Stefan Ude (SPD) verdeutlicht die gesetzten Klimaziele des Landes, die bevorstehenden Maßnahmen und notwendigen Entscheidungen. Mit dem Beitritt zu dem bestehenden Netzwerk würde die Gemeinde Körle nicht nur eine monetäre Unterstützung erhalten. Vielmehr erhält sie ganz konkret Antworten auf die Fragen, die sich auch der Gemeinde Körle ganz konkret stellen. Der Gemeinde Körle bietet sich ein strukturiertes Vorgehen in einem bereits bestehenden Netzwerk.

Körle ist mit Beschluss vom 01.11.2021 dem Bündnis "Klima-Kommune Hessen" beigetreten

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Beitritt der Gemeinde Körle zu folgender Charta:

Charta „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“

Der Klimawandel und die Anpassung an seine Folgen sind eine zentrale Herausforderung der Gegenwart. Hessische Städte, Gemeinden und Landkreise sind aktiv, um ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren und um sich an verändernde klimatische Bedingungen anzupassen. Das Land Hessen hat sich das Ziel gesetzt, bis 2025 seine Treibhausgasemissionen um 40 % gegenüber 1990 zu reduzieren und bis 2045 soll das langfristige Ziel der Klimaneutralität erreicht werden. Dies bedeutet eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 90 %. Im Lichte des Pariser Weltklimaabkommens und der Klimaziele des Landes Hessen strebt die Unterzeichnerin / der Unterzeichner dieser Charta das Ziel an, bis 2050 klimaneutral zu werden. Der unterzeichnenden Kommune ist freigestellt, sich dazu ergänzend eigene Zwischenziele zu setzen. Die Kommune stellt einen Aktionsplan zu Klimaschutz und Klimawandelanpassung vor Ort auf, um darzulegen, wie sie ihre Ziele erreichen will. Dieser enthält:

·  die Erfassung des Energieverbrauchs und des CO2-Ausstoßes der Kommune,

·  eine Darstellung der geplanten Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimawandelanpassung sowie

·  die Darstellung des Treibhausgasminderungspotenzials der geplanten Klimaschutzmaßnahmen.

Der Aktionsplan wird mindestens alle fünf Jahre aktualisiert. Ein Klimaschutzkonzept kann den Aktionsplan ersetzen, ist aber um den Anpassungsbereich zu ergänzen. Die Kommunen verpflichten sich zudem, jährlich über ihr Engagement für den Klimaschutz und in der Anpassung an den Klimawandel zu berichten. Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner bleibt solange Mitglied im Bündnis der Klima-Kommunen, wie sie/er dieser Selbstverpflichtung nachkommt.

Datum / Unterschrift Bürgermeister/in

Glasfaser bis ins Haus: Kooperation mit UGG beschlossen

Derzeit sind Glasfaserkabel bis in die einzelnen Ortschaften und Straßenzüge (zu den Kabelverzweigern, „graue Kästen“) gelegt; so genannter FTTC-Ausbau (Fiber to the curb = Glasfaser bis zum Bordstein). Damit können über den Netzbetreiber „Netcom“ seit 2011 nahezu flächendeckend Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 50 Megabit/s angeboten werden. Seit 2020 setzt die Netcom die Technik „Vectoring“ ein. Dadurch hat sich die mögliche Übertragungsgeschwindigkeit auf bis zu 100 Megabit/s verdoppelt.

Momentan sind Übertragungsgeschwindigkeiten von 100 Megabit noch als sehr gut anzusehen. Um für die Zukunft vorzusorgen und noch größere Datenübertragungsraten anbieten zu können, muss Glasfaser bis in jedes Haus gelegt werden (FTTH: Fiber to the home).

Der Gemeindevorstand hat in 2019 eine „Zielnetzplanung“ erstellen lassen, also einen FTTH-Ausbauplan für alle vier Orte der Gemeinde Körle. Die dazugehörige Baukostenschätzung für den Anschluss von 2.340 Haushalten in 1.214 Gebäuden beläuft sich auf über 8,6 Mio. € netto.

In den letzten Jahren wurden neue Netzbetreiber-Firmen gegründet. Diese dienen Investoren als Geldanlage. Daher können diese Netzbetreiber einen so genannten „eigenwirtschaftlichen“ Ausbau anbieten. Das bedeutet, dass die Kommune nichts für den Ausbau zahlt.

Kommunale Ziele eines FTTH-Ausbaus

  • Alle Ortsteile werden zeitnah und  auf dem gleichen Standard ausgebaut
  • Der Ausbau sollte zudem möglichst  viele Gebäude im Außenbereich erfassen
  • Ein „eigenwirtschaftlicher“ Ausbau,  ohne finanzielle Beteiligung der Gemeinde
  • Das Netz wird offen für alle  interessierten Provider (Open Access), damit die Kunden die Auswahl zwischen mehreren Produkten und Anbietern haben
  • Es sollte keine Mindestquote an  Endkundenverträgen als Voraussetzung für  den Ausbau geben
  • Die Herstellung der Hausanschlüsse  sollte kostenlos sein, wenn man einen 2- Jahresvertrag abschließt, der nicht mehr als 35 €/Monat für Telefon und  Internetflat kostet.

Rechtliche Rahmenbedingungen:

Grundlage für den Bau und Betrieb eines Telekommunikationsnetzes ist das Telekommunikationsgesetz (TKG). Gemäß § 68 TKG haben Netzbetreiber das Recht, öffentliche Verkehrswege, also Straßen, Wege und Plätze zu benutzen.

Rein rechtlich betrachtet wäre es also nicht erforderlich, irgend einen Vertrag oder ähnliches für einen eigenwirtschaftlichen FTTH-Ausbau eines Netzbetreibers zu unterzeichnen. Allerdings machen es alle Netzbetreiber zur Voraussetzung für einen FTTH-Ausbau, dass man sich mit der Kommune darüber einig ist. Die Netzbetreiber benötigen z.B. Unterstützung bei der Kommunikation mit anderen Behörden, bei der Erlangung von Straßensperrgenehmigungen und wollen insgesamt keinen Ausbau gegen den Willen der jeweiligen Kommune, sondern die zumindest ideelle Unterstützung der Kommune.

Bürgermeister Gerhold erläutert die Beschlussvorlage ergänzend, geht auf die Entwicklung der vergangenen Jahre, die Situation der Netcom sowie die bestehende Infrastruktur im Gemeindegebiet ein. Er sieht in dem Projekt die Chance, in der Gemeinde Körle den FTTH-Ausbau zu realisieren und spricht sich zusammen mit dem Gemeindevorstand für den Abschluss der vorliegenden Kooperationsvereinbarung aus, die Folgendes beinhaltet: Der Netzbetreiber UGG – Unsere Grüne Glasfaser hat nun das Angebot unterbreitet, Körle, Empfershausen, Lobenhausen und Wagenfurth auszubauen. Die UGG gehört zu 50 % dem deutschen Versicherer ALLIANZ und zu 50 % der
spanischen TELEFONICA.

Die TELEFONICA hat in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich ein großflächiges FTTH-Netz in Spanien aufgebaut. Dieses know-how sucht nun neue Betätigungsfelder.

Ein eigenwirtschaftlicher Ausbau erfolgt in unserer Region z.B. durch die „Deutsche Glasfaser“ (baut derzeit in Edermünde). Das Unternehmen hat dort für einen Baubeginn eine Vorvermarktungsquote von 40 % vorausgesetzt. Die UGG baut aus, ohne dass sich eine Mindestquote interessierter Kunden findet.

Nachdem das Ausbaumodell der UGG der Verwaltung, liegt nun eine Absichtserklärung vor. In einem Treffen der DSL-Arbeitsgruppe am 20.10. wurden Chancen und Risiken einer solchen Kooperation erörtert. Bürgermeister Mario Gerhold berichtet aus dem Treffen der Arbeitsgruppe, die sich einhellig für den Abschluss dieser Vereinbarung mit der UGG ausspricht.

Die Verlegung von Glasfaser-Leerrohren erfolgt meist nur in schmalen und relativ flachen Gräben

Vor- und Nachteile eines FTTH-Ausbaus mit der UGG

Die Vorteile sind

  • Es stehen künftig deutlich höhere  Bandbreiten als „nur“ 100 Mbit/s zur Verfügung, nahezu unbegrenzt, daher  ist dieser Ausbau zukunftsfähig
  • Es ist kein gemeindlicher  Baukostenzuschuss nötig
  • Ausbau erfolgt unabhängig von  Förderprogrammen und Bewilligungsbescheiden
  • Open-Access: Freier Zugang zum Netz  für andere Anbieter
  • Keine Vorvermarktungsquote
  • Kurzfristiger Baustart und relativ  kurze Bauzeit geplant

Die Nachteile sind

  • Ein FTTH Ausbau erfordert  Tiefbauarbeiten in nahezu allen Gemeindestraßen
  • Der Ausbaustandard wird zum  Großteil nur im Trenching Verfahren ausgeführt, d.h. im Asphalt wird ein  schmaler Graben gefräst, in dem die Leerrohrbündel in ca. 50 cm Tiefe  eingelegt werden (Erschwernis bei Folgearbeiten).

Weiter spricht er das Risiko der Überbauung von Netzen an. Mit dem Ausbau besteht die theoretische Gefahr, dass ein Netz überflüssig wird. So soll darauf hingewirkt werden, dass bereits in die Absichtserklärung formuliert wird das vorhandene netcom-Netz mit einzubinden.

Gemeindevertreter Michael Oetzel erläutert den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses. Dieser empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen: Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, die vorliegende Kooperationsvereinbarung mit dem Netzbetreiber UGG – Unsere Grüne Glasfaser – abzuschließen.

Für die SPD-Fraktion führt Michael Oetzel (SPD) aus, dass diese das Projekt unterstützt und spricht sich für die Kooperationsvereinbarung aus. Die Chance die sich bietet sollte genutzt werden, um so die Gemeinde Körle zeitnah an ein leistungsfähiges Netz anzubinden. Bei den weiteren Schritten soll darauf hingewirkt werden, dass sich die UGG und die netcom zusammensetzen und sich über die Einbindung der Netze einigen.

Auch die CDU-Fraktion spricht sich für die Kooperationsvereinbarung aus. Michael Greiner (CDU) verdeutlicht den zurückliegenden Netzaufbau durch die Netcom. Er sieht ein unschlagbares Angebot und eine große Chance für die Gemeinde Körle. Auch wenn technische Fragen und deren Antworten noch nicht abschließend ausformuliert wurden. Der Weg der sich nun zeigt, sollte gegangen werden, sodass auch das gesamte Gemeindegebiet davon profitiert.

Weiter sollen jedoch auch die Telekom, Vodafone und Netcom aufgefordert werden Stellung zu beziehen um deren Ideen und Lösungen bewerten zu können. So soll der Gemeindevorstand aufgefordert werden diese mit einer Frist zu Stellungnahme anzuschreiben. Diese Vorgehensweise findet jedoch nach kurzer Beratung keine Mehrheit, sodass es diesbezüglich zu keiner Abstimmung kommt.

Beschluss: Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, die vorliegende Kooperationsvereinbarung mit dem Netzbetreiber UGG – Unsere Grüne Glasfaser – abzuschließen.

Dafür: 14 | Dagegen: 0 | Enthaltungen: 0

Müllbeutel für Windeln ab sofort gratis

Mit Einführung der Biotonne ab Sommer 2021 veränderte sich der Abfuhrrhythmus für den Restmüll von 2 auf 3 Wochen. Dies sorgt bei Eltern mit Kleinkinder für Entsorgungsprobleme bei Windeln. Mehrere Gemeinden im Schwalm-Eder-Kreis kommen dieser Schwierigkeit mit der Bereitstellung kostenloser Müllsäcke entgegen.

Der Gemeindevorstand empfiehlt laut dem Bürgermeister, auch für die in Körle lebenden Familien mit Kleinkindern kostenlose Müllsäcke bereitzustellen. Bei Abgabe eines Beutels pro Monat und Kind betragen die jährlichen Kosten 1.200 € (auf Basis von 25 Geburten/a und einem Preis von 4 €/Müllbeutel).

Gemeindevertreter Philip Wenzel (SPD) berichtet, dass sich mit der Einführung der Biotonne der Abfuhrrhythmus der Restmülltonne verändert habe. Dies sorgt bei Eltern mit Kleinkindern für Entsorgungsprobleme bei Windeln. Die SPD-Fraktion spricht sich daher für die Beschlussvorlage aus.

Gemeindevertreter Michael Greiner (CDU) geht auf die Umstellung der Entsorgung durch den Zweckverband ein. Die CDU-Fraktion unterstützt den Beschlussvorschlag ausdrücklich, regt jedoch an, die Altersgrenze anzuheben und auch die Bedarfe älterer Menschen festzustellen.

Die grauen Müllsäcke gibt es in Körle ab sofort gratis für die Entsorgung von Windeln

Gemeindevertreter Oetzel schlägt vor, den Beschluss zu erweitern und wie folgt zu formulieren:

Beschluss:

Die Gemeinde Körle stellt in der Regel für in der Gemeinde Körle mit Hauptwohnsitz lebende Familien mit Kleinkindern kostenlos Müllsäcke bereit. Die Familien erhalten für jedes Kind bis zum vollendeten
2. Lebensjahr auf Anforderung pro Kalendermonat einen Müllsack.

Über weitere kostenlose Abgaben von Müllsäcken im Einzelfall entscheidet der Gemeindevorstand.

Dafür: 14 | Dagegen: 0 | Enthaltungen: 0

In der darauf folgenden Sitzung entschied der Gemeindevorstand, kostenlose Müllbeutel auch an Einwohner abzugeben, die wegen Inkontinenz ein erhöhtes Entsorgungsvolumen benötigen. Eltern erhalten bis zum 24. Lebensmonat des Kindes einen kostenlosen Müllbeutel pro Monat, bei Inkontinenz werden 12 Müllsäcke kostenlos abgegeben. Die jeweilige Menge an Müllsäcken kann einmalig gegen Unterschrift, ohne dass es eines besonderen Antrages bedarf, bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.

CDU-Antrag „Präventionen gegen Schäden durch Starkregen”

Die CDU-Fraktion stellte für die Sitzung den folgenden Antrag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr und den Ortsbeiräten ein Präventionskonzept zu erarbeiten, um Schäden durch Starkregen in Körle zu minimieren.
Begründung: Die Gemeinde Körle hatte in dem letzten Jahr einige Schäden durch Starkregen erlitten und wir erinnern uns noch das große Hochwasser in der Ortsmitte im Jahr 1969 In einem ersten Schritt dient die Starkregen-Hinweiskarte des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie zur Orientierung: Es ist erkennbar, dass das Überflutungsrisiko bei Starkregen in der Gemarkung der Gemeinde Körle und den dazugehörigen Ortsteilen stellenweise hoch und in einigen Bereichen erhöht ist. Die Kommune ist zur Durchführung geeigneter Maßnahmen zur Anpassung an die bestehende Starkregengefährdung verpflichtet. Zur Vorsorge ist ein Handlungskonzept empfehlenswert, das u.a. einen Notfallplan,
Sensibilisierungsmaßnahmen der Bevölkerung und technisch/bauliche Anpassungen enthalten sollte. Auch für diese Maßnahmen können Fördergelder beantragt werden. Mit Blick auf die verheerenden Schäden, die in diesem Sommer an verschiedenen Orten in Deutschland durch Starkregenereignisse entstanden sind, möchten wir mit diesem Antrag den Prozess in Gang setzen, um uns für den Fall eines solchen Ereignisses bestmöglich vorzubereiten.
Einige wichtige Maßnahmen wurden in den letzten Jahren schon beschlossen und durchgeführt. Für ein Konzept und deren Umsetzung sollten wir die Verwendung von Fördermitteln z.B. aus dem Programm „Lebendige Zentren“, prüfen. Eine weitergehende Begründung erfolgt mündlich. Die CDU-Fraktion bittet um Zustimmung.

Gemeindevertreter Michael Greiner (CDU) erläutert den Antrag ergänzend.

Stefan Ude (SPD) verdeutlicht unter anderem die aufgezeigten Gebiete im Gemeindegebiet die von erhöhtem Starkregen betroffen sind. Er regt an, unter Bezug auf den Tagesordnungspunkt 5, den Antrag nach der Erstellung eines Aktionsplanes zu beraten und zu entscheiden.

Die Gemeindevertretung sieht die grundsätzliche Notwendigkeit des beantragten Konzeptes. Bürgermeister Gerhold regt jedoch an, zunächst abzuwarten, welche Möglichkeiten sich in dem Programm Lebendige Zentren ergeben und ob diese Problematik in einem der erarbeiteten Konzepte mit eingebunden werden kann.

Unter Einbeziehung des Präventionskonzeptes in den zu erstellenden Aktionsplan, zieht Herr Greiner (CDU) den Antrag zurück.

Informationen des Gemeindevorstandes

a) Lüftungsanlagen für die Kindertagesstätten

Bürgermeister Gerhold informiert über die Corona-Situation und die Auswirkungen in den beiden Kindertagesstätten. Mit der Wiedereröffnung im Frühjahr, haben sich rechtliche Situationen rund um den Regelbetrieb fast wöchentlich geändert. An einen kontinuierlichen Regelbetrieb war nicht zu denken.

Zur Vermeidung weiterer Schließungen wurden und werden, nicht nur auf kommunaler Ebene, immer wieder Lüftungsanlagen beraten.

Ein nun vorliegendes Förderprogramm für kommunale Kindertagesstätten sieht eine finanzielle Förderung vor. Die Investition in stationäre Lüftungsanlagen beläuft sich auf rund 170.000 € zzgl. Planung und Installation.

Es ist noch nicht ganz klar, unter welchen Voraussetzungen die Anlagen gefördert werden, sodass es sich lediglich um eine Information der Gemeindevertretung handelt. Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

b) Vermietung des ehem. Feuerwehrhauses in Körle

Bürgermeister Gerhold informiert über die 5-jährige Vermietung des ehem. Feuerwehrhauses in Körle mit einer anschließenden Kaufoption an einen Elektro-Handwerksbetrieb.

Genehmigung von Kaufverträgen

In nichtöffentlicher Beratung bewilligte die Gemeindevertretung mehrere Grundstückskaufverträge:

Kauf von Flächen für die Erweiterung des Gewerbegebiets

Nach den jüngsten Planungen soll der Flächenerwerb in der Gemarkung Körle, Flur 1, ausgedehnt werden auf die Grundstücke 163/11 (4.743 qm) und 164/11 (4.739 qm), nachdem bereits im Oktober der Kauf der Grundstück 9 und 10 (11.915 qm) bewilligt worden war.

Der Kauf ist dann zu vollziehen, wenn der aufzustellende Bebauungsplan rechtskräftig wird.

Verkauf eines Gartengrundstücks im Steinweg

Nach mehrjährigen Verhandlungen konnte die Gemeinde Körle im Februar 2020 das Gartengrundstück in Körle, Flur 12, Flurstück 162/1 „Steinweg 2“ erwerben, welches trotz ungünstigen Zuschnitts als Baulücke nutzbar ist. Ein Verkauf durch die Gemeinde soll mit einer Bauauflage zur Errichtung eines Wohnhauses erfolgen, eine dementsprechende Sicherung im Grundbuch ist Voraussetzung für einen Verkauf. Die Gemeindevertretung stimmte dem Verkauf dieser Baulücke unter den genannten Bedingungen zu.