Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 12. Juli 2021

Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 12. Juli 2021

Die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung fand am 12. Juli an einem ungewohnten Ort statt. Erstmals konnten die Gemeindevertreterinnen und -vertreter das neue Körler Feuerwehrhaus von innen ansehen, wobei die Fahrzeughalle als Sitzungsraum zugleich mehr Platz zur Einhaltung der Corona-Abstände bot.

Anwesend waren 14 Mitglieder der Gemeindevertretung, der Gemeindevorstand mit dem Bürgermeister und fünf Beigeordneten, als Schriftführer Marcus Werner, und rund ein Dutzend Zuschauerinnen und Zuschauer inkl. des Gemeindebrandinspektors Jens Schenkluhn und einiger Feuerwehrleute.

Es wurden folgende Themen behandelt:

Planungsbüro stellt Straßenbauprojekte vor

Zu Beginn der Sitzung konnte Vorsitzender Klaus Siemon Herrn Dipl.-Ing. Georg Grodde vom Büro Hesse und Partner aus Kassel begrüßen. Das Büro erhielt vom Gemeindevorstand den Auftrag für Straßenbauplanungen. Herr Grodde vom Ingenieurbüro Hesse und Partner informiert über die in den Jahren 2022 und 2023 geplanten Straßenbauprojekte „Zum Rot“ und „Neuer Weg“.

Kalenderjahr 2022

Bei der Straße „Zum Rot“ ist neben der Straße auch der Kanal zur Erneuerung vorgesehen. Im ersten Teilabschnitt kann dieser nicht saniert werden und muss komplett erneuert werden. In einem zweiten Teilabschnitt kann der Kanal saniert werden. Neben dem Kanal wird empfohlen auch die Wasser-leitung auf der kompletten Länge grundhaft zu erneuern. Die Hausanschlüsse für Wasser und Kanal werden bis etwa 1 Meter auf die Grundstücke ebenfalls erneuert. In dem Bereich, in dem der Kanal saniert werden kann, wird die Straßendecke erneuert. Mit berücksichtigt werden auch die Gehwege. Eben-so können in der Planung ein Glasfaserausbau, Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung und eine Grünflächennutzung mitberücksichtigt werden. Die Kostenschätzung beläuft sich im Straßenbau auf ca. 590.000 € und im Bereich Abwasser/Wasser auf ca. 510.000 €, unter Berücksichtigung der Nebenkosten.

Kalenderjahr 2023

Bei der Straße „Neuer Weg“ ist neben der Straße auch der Kanal zur Erneuerung vorgesehen. Der Kanal kann in seiner gesamten Länge nicht saniert werden und muss komplett erneuert werden. Neben dem Kanal wird empfohlen auch die Wasserleitung auf der kompletten Länge grundhaft zu erneuern. Die konkrete Planung ist jedoch noch nicht erfolgt. Es soll in den nächsten Wochen noch geprüft werden, ob Teile des Kanals auch saniert werden können. Die Hausanschlüsse für Wasser und Kanal werden bis etwa 1 Meter auf die Grundstücke ebenfalls erneuert. Mit berücksichtigt werden auch die Gehwege. Ebenso können in der Planung ein Glasfaserausbau, Maßnahmen zur Parkraumoptimierung, eine Sanierung der Friedhofsmauer und Gehwegbreiten bzgl. des Schülerverkehrs mitberücksichtigt werden. Die Kostenschätzung beläuft sich im Straßenbau (Deckensanierung) auf ca. 450.000 € und im Bereich Abwasser/Wasser auf ca. 520.000 €, unter Be-rücksichtigung der Nebenkosten.

Bürgermeister Gerhold gibt unter Berücksichtigung der abgeschafften Straßenbeiträge und eingeplanten Mehreinnahmen in den Haushalten einen Blick auf die Finanzierung. In welchem Bereich ein tatsächlicher Ausbau erfolgt ist noch offen und muss mit den vorhandenen Straßenbaumitteln in Einklang gebracht werden. Ebenso sind die Einwohnerinnen und Einwohner mit einzubeziehen, da mit den Maßnahmen auch die Hausanschlüsse betroffen sind. Ziel ist die Maßnahme „Zum Rot“ zu priorisieren, eine Planung soll noch in diesem Jahr erfolgen, ein Maßnahmenbeginn ist für das Kalenderjahr 2022 vorgesehen.

Herr Grodde beantwortet die Fragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter.

Zusammen mit der Kanalleitung soll die Straße zum Rot in 2022 erneuert werden

Verwaltungsdigitalisierung: Körle macht gemeinsame Sache mit Guxhagen und Edermünde

Künftig sollen viele Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung innerhalb der EU digital angeboten werden. Für die Gemeinden trifft dies z.B. auf Antragstellungen, Ausstellung von Urkunden oder elektronische Bezahlsysteme zu. In Deutschland ist die rechtliche Basis das in 2017 beschlossene Online-Zugangsgesetz (OZG). Für die Umsetzung dieses ambitionierten Projekts bietet sich eine Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) an. Daher haben sich die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der Gemeinden Guxhagen, Körle und Edermünde verständigt, die Umsetzung des OZG im Rahmen eines Interkommunalen Projekts durchzuführen.

Herr Wenzel (SPD) geht auf die Chancen der Digitalisierung ein. Damit verbunden sind Herausforderungen, deren Lösung in einer Interkommunalen Zusammenarbeit effizient und effektiv gelöst werden können.

Herr Greiner (CDU) geht auf die digitale Entwicklung der vergangenen Jahre ein. Im Rahmen des Projektes können die Kosten auf mehrere Schultern verlagert werden, es hätten aber noch mehr Partner mit in die Kooperation mit einbezogen werden können. Auch die CDU-Fraktion signalisiert Zustimmung.

Die Gemeindevertretung fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

1. Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen des Bundes vom 14.08.2017, soll im Rahmen eines Interkommunalen Projekts gemeinsam mit den Gemeinden Guxhagen und Edermünde umgesetzt werden.

2.  Die „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)“ wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Der Gemeindevorstand wird beauftragt mit den beteiligten Kommunen die Kooperationsvereinbarung zu schließen.

3.  Ein noch zu bestimmender Gemeindevorstand der an der interkommunalen Zusammenarbeit beteiligten Gemeinden wird beauftragt, beim Kompetenzzentrum für Interkommunale Zusammenarbeit einen Förderantrag zu stellen.

Heizhaus am alten Schulgarten erhält eine PV-Anlage

Das seit 2010 bestehende Heizhaus „Am Alten Schulgarten“ versorgt 36 Gebäude im Ortszentrum Körles mit Wärmeenergie. Darunter u.a. auch die Gasthäuser „Zur Krone“ und „Athena“ sowie das Rathaus und die Feuerwehrgebäude in der Guxhagener Straße.

Die Wärmeenergie wird mittels zweier Holzhackgutkessel und einem Öl-Spitzenlastkessel erzeugt. Das Heizhaus hat einen Stromenergieverbrauch von 16.500 kWh (i.M. 2016-2021). Der Verbrauch resultiert zum Großteil aus den ganzjährig laufenden Pumpen. Um hier den Strombezug zu reduzieren und mittelfristig Kosten einzusparen ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Hackschnitzellagers geplant.

Im Zuge der Ausschreibung für die PV-Anlage auf der Rathausscheune wurde eine 20 kWp- Anlage für das Heizhaus Am Alten Schulgarten (optional mit Speicher) abgefragt. Die Investitionskosten belaufen sich auf rd. 19.000 Euro netto.

Die Amortisationszeit der Anlage beträgt etwa 7,48 bzw. 9,28 Jahre. Der Autarkiegrad der Anlage beträgt 42 % bzw. mit Speicher 58 %. Über 20 Jahre ist hier, bei einer mittleren Emission von 485 Gramm Kohlendioxid je kWh, eine CO2 Einsparung von > 8 t je Jahr möglich.

Herr Oetzel erläutert den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses, der eine entsprechende Investition der Gemeinde Körle in die neue PV-Anlage empfiehlt.

Herr Ude (SPD) geht auf die Hintergründe des Antrages des Gemeindevorstandes ein. Es bleibt immer die Prüfung, ob eine PV-Anlage wirtschaftlich betrieben werden kann. So wurden unterschiedliche Amortisationsberechnungen (Anlage mit und ohne Speicher) vorgelegt. Eine rein wirtschaftliche Betrachtung greift aber zu kurz. Ein Speicher ist ökologisch und ökonomisch nicht sinnvoll. Es bleibt immer eine Einzelfallbetrachtung. In dem vorliegenden Fall wird die Investition in eine PV-Anlage von der SPD-Fraktion empfohlen, jedoch ohne Speicher.

Herr Greiner (CDU) begrüßt die Investition in die PV-Anlage an dem vorgeschlagenen Standort und hofft auf weitere Anlagen, dort wo es sinnvoll ist. Die CDU-Fraktion wird der Beschlussvorlage zustimmen.

Herr Achim Erbeck (CDU) weist darauf hin, dass ein Speicher auch nachgerüstet werden kann. Er schlägt vor, sich die Daten zu einem späteren Zeitpunkt anzusehen und dann zu entscheiden wie die PV-Anlage um einen modular installierten Speicher sinnvoll erweitert werden kann.

Die Gemeindevertretung beschließt daraufhin einstimmig den Bau einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 20 kWp für das Heizhaus „Am Alten Schulgarten“. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Nachtragshaushalt 2021 bereitgestellt.

Ein großer Teil des Strombedarfs für das Heizhaus am alten Schulgarten soll künftig durch eine PV Anlage erzeugt werden, die auf dem linken Hallendach installiert werden soll

Haushaltslage der Gemeinde Körle

Bürgermeister Gerhold erläutert die derzeitige Haushaltslage der Gemeinde Körle zum 05. Juli 2021 und geht dabei besonders auf den Stand der Verbindlichkeiten, die Entwicklung der Einkommensteueranteile, die Gewerbesteuer, die Kompensationsleistung von Bund/Land für coronabedingt ausgefallene Gewerbesteuern und die Entwicklung der Gebühreneinnahmen, mit den größten Positionen im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, ein.

Ausführlich erläutert Bürgermeister Gerhold die Gebührensituation der Kindertagesstätten sowie die Auswirkung der Hebesatzerhöhung für die Grundsteuer A und B.

Erfreulich sei, dass die Gemeindekasse über eine gute Liquidität verfüge. So seien die Gemeindekonten ganzjährig im Plus gewesen. Anhand einer Tabelle zeigt der Bürgermeister, dass sich die Verbindlichkeiten im Laufe der letzten Jahre annähernd verdoppelt haben. So betrug der Schuldenstand zum 31.12.2020 ca. 6,7 Mio. Euro.

Der Jahresabschluss 2020 sei weitgehend fertig und zeige, dass Körle -finanziell gesehen- bisher glimpflich durch die Pandemie gekommen sei. Laut den vorläufigen Zahlen schloss das Jahr rd. 108.000 Euro Überschuss ab, unter Einbeziehung der ordentlichen Erträge sogar mit über 700.000 Euro.

Er beendet seine Ausführungen mit einem Blick auf die abgeschlossenen, aktuellen und noch geplanten Investitionen.

Kindergartensatzung wird dem Waldangebot angepasst

Bürgermeister Gerhold erläutert den Hintergrund der vorgelegten Satzungsänderung. Ab dem kommenden Kindergartenjahr wird die Waldgruppe der Kindertagesstätte „Pfiffikus“ weitgehend autark arbeiten. Die Kinder werden nicht mehr zu einer Früh-/Spätbetreuung in die Kindertagesstätte „Pfiffikus“ gebracht. Zukünftig werden alle Kinder von den Eltern direkt zum Waldplatz gebracht und dort auch wieder abgeholt. Die Betreuung findet in der Zeit von 07.30 Uhr bis 14.30 Uhr statt.

Da die Betreuung der Kinder in der Kita „Pfiffikus“ in der Zeit von 06.30 Uhr bis 16.30 Uhr möglich ist, soll mit der Betreuungszeit der Waldgruppe auch die Betreuungsgebühr, unter Berücksichtigung der Gebührenbefreiung für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, angepasst werden. Hinsichtlich der Höhe der Betreuungsgebühr wird die Waldgruppe wie die Kindertagesstätte „Pfiffikus“ gleichbehandelt.

Zukünftig findet die Betreuung in der Waldgruppe in der Zeit von 07.30 Uhr bis 14.30 Uhr statt. Eine Früh- und Spätbetreuung in der Kindertagesstätte „Pfiffikus“, vor und nach der Betreuung im Wald, entfällt. Kinder, die eine längere Betreuungszeit benötigen, werden zukünftig ausschließlich in der Kindertagesstätte „Pfiffikus“ betreut und können dort das zukünftige Natur- und Waldangebot nutzen.

Für den Haupt- und Finanzausschuss erläutert dessen Vorsitzender Michael Oetzel, dass man die geänderten Regelungen nachvollziehen könne und der Ausschuss mit der Satzungsänderung einverstanden ist.

Gemeindevertreter Philip Wenzel (SPD) zeigt sich erfreut, dass mit der Satzungsänderung keine Gebührenerhöhung verbunden ist und signalisiert seitens der SPD-Fraktion deren Zustimmung

Gemeindevertreter Michael Greiner (CDU) schließt sich den Ausführungen an und begrüßt ebenfalls die ausgebliebene Gebührenerhöhung.

Demzufolge wird die Satzungsänderung einstimmig beschlossen.

Dieses Grundstück an der Ecke Finkenweg/Mühlenfeldstraße soll künftig von der neuen Waldgruppe genutzt werden

Geld für Entwicklungskonzept

Bürgermeister Gerhold führt aus, dass die Gemeinde Körle in das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen wurde. Der Bewilligungsbescheid kam im Dezember 2020. Zu diesem Zeitpunkt war der Haushaltsplan für das Jahr 2020 schon erstellt, weshalb eine Veranschlagung der benötigten Mittel nicht mehr möglich war.

Um das Programm umsetzen zu können, wird von der bewilligenden Stelle ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept gefordert.

Das Stadtentwicklungskonzept soll mit Beteiligung der Bürger entstehen. Um für eine entsprechende Bürgerbeteiligung zu werben und entsprechende Termine bekannt zu geben sind finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit nötig.

Für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept wird mit Ausgaben in Höhe von 50.000,00 € gerechnet. Die Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit werden sich auf 8.000,00 € belaufen. Die Förderquote beträgt auch für diese Maßnahmen 65 Prozent.

Voraussichtlich werden weitere finanzielle Mittel für tatsächliche Investitionen benötigt. Diese werden mit dem Nachtragshaushaltsplan eingebracht.

SPD-Fraktionsvorsitzender Michael Oetzel geht auf die bereits durchgeführten Veranstaltungen ein und sieht das Projekt auf einem sehr guten Weg. Um den Weg auch weitergehen zu können, müssen die vom Gemeindevorstand vorgelegten Haushaltsmittel freigegeben werden.

Für die CDU-Fraktion erkennt Vorsitzender Michael Greiner an, dass das Projekt von der Bevölkerung mitgetragen wird. Mit dem Programm, finanziert durch Bundesmittel, Landesmittel und kommunale Mittel, können Maßnahmen der Gemeinde Körle für die Gemeinde Körle umgesetzt werden. Mit der großen Chance, dass sich Bürgerinnen und Bürger mit einbringen und wichtige Zukunftsprojekte realisiert werden können.

Die Gemeindevertretung stellt insgesamt 58.000 Euro für die Konzeptentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit bereit.

Das Ortszentrum von Körle ist Förderschwerpunkt im Bundesprogramm “Lebendige Zentren”. Aktuell entsteht unter Beteiligung von Bürgern ein Entwicklungskonzept. Dieses ist Voraussetzung, damit die Gemeinde Körle Fördermittel erhalten kann.

Alte Bebauungspläne in Empfershausen werden aufgehoben

Die Gemeinde Empfershausen hat im Jahr 1971 den Bebauungsplan Nr. 1 aufgestellt, da Bedarf an Wohnraum bestand. 1971 wurde ergänzend hierzu der Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Körle – Ortsteil Empfershausen aufgestellt. Beide Bebauungspläne umfassen den Bereich der Berliner Straße.

Die Flurstücke sind mittlerweile weitestgehend bebaut. Im Bebauungsplan Nr. 1 ist u.a. die Regelung einer Mindestgröße von 600 m² je Baugrundstück festgesetzt. Dies ist aufgrund der Forderungen zur Reduzierung von Flächenverbrauch und zur Verdichtung von Wohngebieten nicht mehr zeitgemäß. Um eine bessere bauliche Nutzbarkeit zu erreichen, wird vom Gemeindevorstand die Aufhebung der Bebauungspläne 1 und 2 empfohlen. Diese Empfehlung erfolgt in Abstimmung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Schwalm-Eder-Kreises. Für weitere Bauvorhaben im betreffenden Bereich würden dann die Regelungen gemäß § 34 BauGB gelten.

Petra Proll (SPD) sieht in der Aufhebung der Bebauungspläne 1 und 2 die Möglichkeit, einer Bebauung auf den Flurstücken ohne Befreiungsanträge vom Bebauungsplan und spricht sich für die SPD-Fraktion für deren Aufhebung aus.

Herr Greiner (CDU) sieht den Beschlussvorschlag ebenfalls positiv. Mit der Aufhebung entsteht die Möglichkeit Auflagen zu reduzieren und dabei Baulücken zu schließen. Bauflächen können geschaffen und Baulücken gleichzeitig geschlossen werden.

Die Gemeindevertretung beschließt, ein Aufebungsverfahren für die genannten Pläne in Gang zu setzen.

Wahl von Vertretern für den Abfallzweckverband

Der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Schwalm-Eder gehört auch ein Mitglied der Gemeindevertretung an, welches zu wählen ist. Hierfür schlägt die SPD-Frakion Frau Petra Proll vor. Michael Greiner (CDU) schlägt als Stellvertreter Herrn Lutz Erbeck vor, die SPD schlägt als Stellvertreter Herrn Jens Horry.

In der Beratung wird deutlich, dass der Wahlvorschlag der CDU-Fraktion keine Mehrheit finden wird. Darüber hinaus schließt die Verbandssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis die Wahl eines Beigeordneten aus dem Gemeindevorstand aus. Gemäß der Satzung kann als Vertreter in die Verbandsversammlung und als dessen Stellvertreter nur gewählt werden, wer Mitglied der Vertretungskörperschaft des Verbandsmitglieds ist. Michael Greiner (CDU) zeigt sich enttäuscht, kann die politische Situation jedoch verstehen und zieht den Vorschlag zurück. Gegen eine offene Wahl ergibt sich kein Widerspruch, so dass der Wahlvorgang in dieser Form ausgeführt wird.

Gewählt werden Petra Proll und als Stellvertreter Jens Horry.

Kein eigenes Budget für die Ortsbeiräte

Die CDU-Fraktion hatte einen Antrag gestellt mit dem Ziel, den drei Ortsbeiräten eigene Budget bereitzustellen. Bürgermeister Mario Gerhold berichtet über ein Gespräch vom 9. Juni mit den Ortsvorstehern, bei dem es u.a. um dieses Thema ging. Dabei stellte sich heraus, dass man eine unbürokratische Handhabung bevorzugt und bei kleineren Anschaffungen oder benötigtem Material wie bisher den “kleinen Dienstweg” zur Verwaltung oder zum Bauhof sucht. Die CDU zieht den Antrag daraufhin zurück.

Antrag der CDU zur Tempo 30 Zone

Michael Greiner (CDU) erläutert den Antrag der CDU-Fraktion ergänzend und beantragt die Erweiterung der Zone-30 in Richtung Einmündung von der B83 (Ahornweg).

Michael Oetzel (SPD) geht darauf ein, dass die Nürnberger Straße nicht als Zone-30 erfasst ist. In seinen Ausführungen erinnert er an die Beratungen der letzten Jahre und verdeutlicht die Verkehrsführung in einer Zone-30. Es wurde damals von einer Zone-30 abgesehen, da eine Rechts-vor-links-Regelung nicht sinnvoll war und ist. In diesem Bereich hat man sich durch eine Tempo-30-Regel eine Geschwindigkeitsreduzierung versprochen, die auch eingetreten ist. Man hat sich auch davon versprochen, den Durchgangsverkehr zu reduzieren, was nicht unbedingt eingetreten ist. Vielleicht ist eine Ausweitung mit Tempo-30 hier zielführender. Herr Oetzel (SPD) spricht sich gegen eine Zone-30, jedoch für die Prüfung zur Verlängerung der bestehenden 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung in der Nürnberger Straße zwischen Neuer Weg und Ahornweg aus. Hier sollte die Realisierung im Rahmen einer Verkehrsschau erörtert werden. Herr Oetzel (SPD) formuliert einen entsprechenden Änderungsantrag.

Der Änderungsantrag wird von der CDU-Fraktion mitgetragen und von Herrn Siemon zur Beschlussfassung gegeben. Der Gemeindevorstand wird somit beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten zur Verlängerung der bestehenden 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung in der Nürnberger Straße zwischen Neuer Weg und Ahornweg zu prüfen und der Gemeindevertretung das Ergebnis mitzuteilen.

Antrag der SPD-Fraktion betr. landwirtschaftliche Flächen 

Für die SPD-Fraktion erläutert Michael Oetzel den Antrag, in dem es darum geht, landwirtschaftliche Flächen der Gemeinde künftig nur noch an nachhaltig ökolgisch wirtschaftende Betriebe zu verpachten.

Michael Greiner (CDU) geht auf das sehr komplexe Thema Landwirtschaft ein. Nach Rücksprache mit mehreren Landwirten spricht er sich, aufgrund der entgegengenommenen Argumente der Landwirte, dafür aus, den Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss zu überweisen um das Thema dort zusammen mit den ortsansässigen Landwirten zu beraten. Stefan Ude (SPD) spricht sich für das Gespräch mit den Landwirten aus und geht auf die HALM-Förderkriterien ein.

Bürgermeister Gerhold findet den Vorschlag gut, den Antrag in den Haupt- und Finanzausschuss zu überweisen, so kann das Thema auch im Rahmen des ISEK mit beraten werden. In der weiteren Beratung wird die grundsätzliche Notwendigkeit des Themas gesehen. Der Haupt- und Finanzausschuss soll den Antrag inhaltlich bearbeiten und der Gemeindevertretung einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorlegen.

Außerdem wurden in der Sitzung noch zwei Anfragen gestellt a) der CDU zum Thema Breitbandversorgung und b) der SPD zum Naturerlebnisgelände