Zu einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung konnte stv. Vorsitzender Herbert Kördel zwölf Gemeindevertreterinnen und -vertreter, zehn Zuschauer, darunter Vertreter der Feuerwehr, und Frau Hartung von der HNA Melsungen begrüßen. Es wurden folgende Themen behandelt:
Bebauung der ehem. Körler Mühle soll geregelt werden
Der neue Eigentümer der ehem. Körler Mühle plant den Bau weiterer Wohnungen. Die Grundstücke sind im Flächennutzungsplan als Mischgebietsfläche ausgewiesen, werden aber durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Schwalm-Eder-Kreises als Außenbereich gewertet. Bürgermeister Gerhold erläutert, dass eine Genehmigung nur auf Basis eines Bebauungsplans möglich sei. Die vorhandene Bebauung des Grundstücks soll erhalten bleiben. Die angrenzend zum Mühlengebäude befindliche Lagerhalle (ehem. Stall) soll um ein Geschoss zur Schaffung von Räumlichkeiten aufgestockt werden. Im Hauptgebäude sollen durch Umbau zwei weitere Wohneinheiten entstehen. Die Zuwegungssituation zum Gebäude soll geändert werden. Auf dem Grundstück soll weiterhin Wohnraum und Gewerbe zulässig sein. Die Flächen oberhalb des Mühlenweges (Grünstreifen zum Baugebiet Mühlenfeld), sollen als Grün-/Waldfläche im Bebauungsplan festgesetzt und dadurch erhalten werden. Die Gemeindevertretung stimmte geschlossen für die Aufstellung eines Bebauungsplans, für den nun ein Entwurf erstellt wird.
Auf dem Grundstück der ehem. Körler Mühle sollen Wohnungen entstehen. Damit dies ermöglicht wird, stellt die Gemeinde Körle einen Bebauungsplan auf.
Neue Grundstück oberhalb des Baugebiets Mühlenfeld geplant
In der Bürgerversammlung vom Februar diesen Jahres wurde die Situation zu Baugebieten und den innerörtlichen Bauflächen bereits dargestellt. Zuletzt befasste sich die Gemeindevertretung am 9. April mit der Ausweisung neuer Bauflächen und beauftragte den Gemeindevorstand, für die Fläche oberhalb vom Mühlenfeld einen Aufstellungsbeschluss vorzubereiten. Dieser stand nun auf der Tagesordnung, um den Startschuss für das mehrere Monate dauernde Verfahren zu geben. Bürgermeister Gerhold erläuterte die Situation zum Baulandbedarf und ging in seinen Ausführungen auf die bestehende Kaufoption für die ca. 28.000 qm große Fläche ein. Zu klären war, ob bei der Aufstellung des Bebauungsplans ein vereinfachtes Verfahren möglich ist. Diese Abstimmung erfolgte zwischenzeitlich, sodass der Bebauungsplan mit dem nachfolgenden Beschluss im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann. Die Bürgerbeteiligung und die Anhörung der s.g. Träger öffentlicher Belange (Naturschutz, Landwirtschaft, Straßenverkehrsbehörde usw.) sei auch in diesem Verfahren gewährleistet. Ziel sei, im Jahr 2020 wieder Grundstücke anbieten zu können. Die Fraktionsvorsitzenden Michael Oetzel (SPD) und Michael Greiner (CDU) befürworten die Bereitstellung weiterer Bauflächen und heben sehen in einem Zuzug neuer Einwohner einen Beitrag zum Erhalt der Infrastruktur. Die Aufstellung des Plans wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.
Der Gemeindevorstand wird einen Entwurf zur Bebauung der Fläche oberhalb des Baugebiets Mühlenfeld vorlegen.
Bebauung oberhalb der Guxhagener Straße wird geprüft
Als weitere Option für eine Baulandausweisung hatte die Gemeindevertretung am 9. April auch die Fläche zwischen Guxhagener Straße und Sonnenhang favorisiert. An diesem Abend stand jedoch noch nicht fest, ob ein Erwerb dieser Fläche möglich ist. Der Gemeindevorstand hat zwischenzeitlich ein positives Signal bekommen, berichtete Bürgermeister Gerhold. Die Gemeindevertretung sollte daher auch für diese Fläche ein Verfahren in Gang setzen, um die Bebaubarkeit zu ermöglichen. Dieser Empfehlung folgten die Gemeindevertreter und beschlossen die Aufstellung eines Bebauungsplans.
Körle bewirbt sich für Förderprogramm
Das Dorferneuerungsprogramm des Landes Hessen war bis zum Jahresende 2016 eine wertvolle Hilfe bei der Umsetzung vieler kommunaler und privater Baumaßnahmen. Die geförderten Projekte basierten im Wesentlichen auf dem im Jahr 2009/10 erarbeiteten Dorfentwicklungskonzept. Durch das DE-Programm ist es gelungen, historische Bausubstanz zu erhalten und die öffentliche Infrastruktur zu verbessern.
Im Laufe der zehn Jahre seit Erstellung des DE-Konzepts hat sich die Aufgabenstellung jedoch verändert. Die zwischenzeitlich erfolgte Schließung des tegut-Marktes oder die barrierefreie Erreichbarkeit öffentlicher Einrichtungen stand seinerzeit nicht im Fokus. Auch zum verstärkten Wohnraummangel finden sich keine Antworten in dem Konzept von damals. Der Gemeindevorstand schlägt deshalb vor, so Bürgermeister Gerhold, dieses Dorfentwicklungskonzept als integriertes städtebauliches Entwicklungskonzepts fortzuschreiben und sich zugleich um eine Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Aktive Kernbereiche“ zu bewerben. Am 17. Juni 2019 ist Bewerbungsschluss. Es sind folgende Programmschwerpunkte genannt:
Ähnlich dem Dorferneuerungsprogramm, ist hier die Einbindung lokaler Akteure sehr wichtig. Die Förderrichtlinie spricht hier von s.g. lokalen Partnerschaften, in denen Gebäudeeigentümer, Geschäftsinhaber, Vereine und Kommune zusammenarbeiten. Für eine Bewerbung zur Aufnahme in das Programm bedarf es eines Beschlusses der Gemeindevertretung, aus dem das vorgeschlagene Fördergebiet, der Wille zur Erarbeitung eines Entwicklungskonzepts und zum Aufbau einer lokalen Partnerschaft hervorgeht. So könnte beispielsweise der Umzug der Gemeindebücherei in die derzeit leerstehende ehemalige „tegut“-Fläche (Nürnberger Straße 16) erfolgen. Hierdurch würde in der Liegenschaft Sonnenhang 5 die Möglichkeit der Schaffung von weiterem Wohnraum bestehen und die Gemeindebücherei könnte barrierefrei zugänglich werden. Gemeindevertreter Oetzel erläutert den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses, der eine Bewerbung in diesem Programm befürwortet. Herr Oetzel (SPD) signalisiert für die SPD-Fraktion deren Zustimmung. Er weist auf die vielen privaten Maßnahmen im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms hin und geht auf die Erfolge die damit für die Gemeinde insgesamt erzielt werden konnten ein.
Gemeindevertreter Greiner (CDU) erinnert ebenfalls an die erfolgreiche Teilnahme der Gemeinde Körle am Dorferneuerungsprogramm. Das vorliegende Programm, sowie die damit verbundene Barrierefreiheit der Gemeindebücherei, wird begrüßt und findet seitens der CDU-Fraktion deren Zustimmung.
Beitritt zur „Charta Energiewende Nordhessen“ beschlossen
Die Initiative für diese Charta geht auf die Uni Kassel vom November 2018 zurück. Verabschiedet durch den Aufsichtsrat des Regionalmanagements Nordhessen, haben sich unter anderem die fünf Landräte und weitere Verantwortungsträger aus Wirtschaft und Politik Nordhessens zu der Charta bekannt. Hauptadressat sind die nordhessischen Kommunen, Unternehmen, Vereine oder sonstige Organisationen, die mit einer Unterzeichnung der Charta ihr Engagement für den Klimaschutz sichtbar machen wollen. Die Energiewende-Charta, wurde konzipiert, um den kommunalen Akteuren in Nordhessen ein gemeinsames Ziel und eine Orientierung für zukünftige Energiewende-Aktivitäten zu geben. Sie umfasst sowohl die Zielvorgabe von 100% EE für Nordhessen als auch die Benennung der wichtigsten Handlungsfelder für die Energiewende. Die Gemeinde Körle wurde im Jahr 2003 mit dem Deutschen Solarpreis ausgezeichnet. Eine Vorreiterrolle haben wir u.a. mit folgenden Klimaschutzprojekten übernommen:
Mittlerweile ist die Bedeutung des Klimaschutzes den meisten Menschen klar und es gibt gute Gründe, die Anstrengungen -auch auf kommunaler Ebene- zu verstärken. Gemeindevertreter Oetzel erläutert als Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses dessen Empfehlung, der Charta der Energiewende Nordhessen beizutreten. Michael Greiner (CDU) begrüßt den geplanten Beitritt und signalisiert für die CDU-Fraktion deren Zustimmung. Die CDU-Fraktion hat sich mit dem Thema beschäftigt und trägt den folgenden Ergänzungsantrag vor: Der Gemeindevorstand wird beauftragt, einen Arbeitskreis „Klima- und Umweltschutz“ einzurichten. Dieser Arbeitskreis soll von interessierten Bürgern der Gemeinde Körle zusammengesetzt werden. Ziel des Arbeitskreises ist die Erarbeitung von Vorschlägen/Empfehlungen beziehungsweise Maßnahmen zur Verbesserung beim Klima und Umweltschutz. Es ergeht der Antrag, den Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes entsprechend zu ergänzen.
Bürgermeister Gerhold nimmt den Vorschlag auf und regt an, dass der Gemeindevorstand zu einem ersten Treffen einlädt. Herr Oetzel (SPD) unterstützt den Beitritt und die Idee zur Einrichtung eines Arbeitskreises.
So stellt der Vorsitzende den nachfolgenden Beschluss zur Abstimmung, der danach einstimmig angenommen wird: Die Gemeindevertretung beschließt den Beitritt zur Charta der Energiewende Nordhessen.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, einen Arbeitskreis „Klima- und Umweltschutz“ einzurichten. Dieser Arbeitskreis soll von interessierten Bürgern der Gemeinde Körle zusammengesetzt werden. Ziel des Arbeitskreises ist die Erarbeitung von Vorschlägen/Empfehlungen beziehungsweise Maßnahmen zur Verbesserung beim Klima und Umweltschutz.
Die Förderung alternativer Energien hat in Körle schon Tradition. Mit einem Bebauungsplan hat die Gemeinde Körle schon im Jahr 2003 die Windkraftnutzung ermöglicht und selbst in Biomasseheizwerke und PV-Anlagen investiert. Mit dem Beitritt zur „Charta Energiewende Nordhessen“ sollen zusammen mit den Bürgern weitere Projekte zum Klimaschutz entwickelt werden.
Kosten der Kinderbetreuung überfordern die Kommunen
Laut Beschlussvorlage stellt sich die Situation wie folgt dar: Die gesellschaftliche Bedeutung von Betreuungsangeboten für Kinder war in der Vergangenheit schon hoch und hat in jüngster Vergangenheit noch erheblich zugenommen. Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Betreuung von Kleinkindern ab dem ersten Lebensjahr sind die entsprechenden Aufgaben nochmals gewachsen, um Familienfreundlichkeit, Gleichberechtigung, den Anforderungen des Arbeitsmarkts etc. gerecht zu werden. In Körle wie in allen anderen Kommunen sind Familien auf eine bedarfsgerechte und qualitativ gute Betreuung angewiesen. So hoch der Konsens zwischen staatlichen und den erfüllenden kommunalen Ebenen bei der gesellschaftlichen Bedeutung auch sein mag, so ungleich ist jedoch die Lastenverteilung. Die Kreisgruppe des Hessischen Städte- und Gemeindebundes hat sich mit den finanziellen Belastungen durch die Betreuungsangebote befasst und Zahlen zusammengetragen. Demnach war allein im Jahr 2017 ein Defizit von 33,7 Mio. € aus kommunalen Mitteln zu finanzieren. Der Blick in die Zukunft ist alarmierend: Am Ende diesen Jahres werden die Kommunen allein im Schwalm-Eder-Kreis einen Fehlbetrag von 41,5 Mio. € zu schultern haben. Lasten in dieser Größenordnung sind durch die Kommunen nicht mehr tragbar. Umfang und Qualität der Kinderbetreuung dürfen wegen ungelöster Finanzierungsfragen nicht gefährdet werden, hier ist Hilfe durch Land und Bund dringend nötig, um die Kommunen mit ihren vielfältigen Aufgaben handlungsfähig zu halten. Bürgermeister Gerhold berichtet, dass in Körle allein im Jahr 2019 der Zuschussbedarf rund 850.000 € beträgt, der aus gemeindlichen Mitteln zugelegt werden muss. Die in der HSGB-Kreisversammlung vertretenen Bürgermeister haben sich darauf verständigt, den Parlamenten eine Resolution zur Beschlussfassung zu empfehlen, um auf die gesamtgesellschaftliche Verantwortung hinzuweisen und eine dementsprechende Lastenverteilung einzufordern. Die Gemeindevertretung beschließt die Resolution einstimmig.
120 Kinder im Alter von 1-6 Jahren werden in den beiden Kindergärten der Gemeinde Körle montags bis freitags betreut. Diese Einrichtungen sind sehr wichtig, aber auch extrem kostspielig. Die Kommunen verlangen nun Hilfe von Bund und Land.
Parkraumkonzept wird zurückgestellt
Die CDU-Fraktion hatte folgenden Antrag gestellt: Der Gemeindevorstand wird beauftragt, einen Entwurf für ein Parkraumkonzept Ortszentrum Körle, inklusive der bahnhofnahen Straßen, vorzulegen. Dabei sollten die bestehenden und auch mögliche weitere Flächen aufgeführt werden. Das Konzept soll auch die erforderlichen Reglementierungen enthalten. Anschließend soll die Gemeindevertretung eine Umsetzung diskutieren und beschließen. Fraktionsvorsitzender Greiner erläuterte den Antrag anhand der vorliegenden Begründung. Der Gemeindevorstand soll ein entsprechendes Parkraumkonzept erarbeiten, damit kurzfristiger Parkraum zur Verfügung steht. SPD-Fraktionsvorsitzender Oetzel (SPD) weist darauf hin, dass die Bauarbeiten noch nicht abgeschlossen sind und sieht den Antrag als zu früh an. Das tatsächliche Parkverhalten sei noch nicht vorhersehbar. Seitens der SPD-Fraktion sollte bis zum Ende der Bauarbeiten gewartet und die Situation dann erst bewertet werden. So schlägt Herr Oetzel vor, den Antrag bis zum Ende der Bauarbeiten zurückzustellen. Herr Greiner (CDU) nimmt die Anregung auf, spricht sich aber für ein grundsätzliches Konzept aus. Bürgermeister Gerhold sieht die Notwendigkeit und erläutert die Parksituation aus seiner Sicht. In der Tat sei jetzt während der Bauphase die Park- und Verkehrssituation angespannt. Mit der Beurteilung des Parkverhaltens sollte man sich bis zum Abschluss der Arbeiten in der Ortsmitte gedulden. Weiter soll ein innerörtliches Entwicklungskonzept für das Förderprogramm „Aktive Kernbereiche“ erstellt werden, welches auch die Parksituation betrachtet. Hieran sollen auch die Anwohner und Geschäftsleute beteiligt werden. Weil das Problem bekannt ist und sich durch die neuen Parkplätze die Situation weiter verändern wird, kommt der Antrag nicht zur Abstimmung.
Die Parksituation in der Ortsmitte ist zeitweise prekär, der Gemeindevorstand rechnet aber mit einer Entspannung, wenn alle 34 Parkplätze im Sommer nutzbar sind.