Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 9.12.2019

Zur Jahresabschlusssitzung in der Gemeindevertretung konnte Vorsitzender Klaus Siemon am Montag, den 9. Dezember 2019, alle 15 Gemeindevertreterinnen und -vertreter, die Mitglieder des Gemeindevorstands, der Ortsbeiräte, Schriftführer Marcus Werner sowie rund 20 Zuschauer begrüßen. Es standen sechs Themen auf der Tagesordnung.

Bildung einer Rücklage für den Straßenbau

Vorsitzender Klaus Siemon blickte auf die am 5. November 2019 durchgeführte Bürgerversammlung zurück und das Meinungsbild der Bürgerinnen und Bürger, welches am Ende der Versammlung abgefragt wurde. Aus der Beschlussvorlage, die Bgm. Gerhold erläutert, ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Gemeinde Körle trägt die Unterhaltungspflicht für ca. 34 km Straßen und schreibt den Anlagewert mit jährlich 188.786 € ab. Grundhafte Sanierungen von Straßen gab es vor mehr als fünfzehn Jahren beim Kanalbau in Empfershausen und Wagenfurth oder mit dem Rückbau der Ortsdurchfahrt in der Kerngemeinde. Mittel für den Straßenbau wurden seither nur für punktuelle Erneuerungen und vor allem für die Reparatur von Oberflächen eingesetzt. In diese Unterhaltungsarbeiten, die Beschilderung und Reinigung flossen so jährlich ca. 40.000 bis 50.000 €. Die Höhe dieser Ansätze richtete sich in den vergangenen Jahren nach den Möglichkeiten, um noch einen Haushaltsausgleich zu erzielen und bildete nicht den tatsächlichen Finanzbedarf ab, um die Straßen in einem guten Zustand zu halten. Angesichts des Alters und der Verkehrsbelastung ist eine grundhafte Sanierung mancher Straßen überfällig. Die daraus erwachsenden finanziellen Belastungen lassen sich nicht ohne Weiteres im Haushalt auffangen. Die Erhebung von Straßenbeiträgen wird landesweit sehr kritisch diskutiert und stellt voraussichtlich keine langfristig und solide Finanzierungs-möglichkeit für unsere kommunalen Straßenbauprojekte dar. Eine finanzielle Beteiligung von Land oder Bund an den Kosten für grundhafte Sanierungen wäre wünschenswert, ist aber nicht absehbar oder gar kalkulierbar. Aus diesem Grund wird empfohlen, ab dem Jahr 2020 eine Rücklage für künftige Straßenbauprojekte zu bilden. Beim Teilergebnishaushalt 1210 -Gemeindestraßen- stehen den erwähnten Abschreibungen von knapp 189.000 € Erträge aus der Auflösung von Sonderposten von ca. 139.000 € gegenüber. Unter der Erwartung, dass Beiträge oder Zuweisungen auch künftig nicht zur Finanzierung der jeweiligen Bauprojekte zur Verfügung stehen, wird sich diese Lücke zusehends vergrößern. Mit einer Straßenbaurücklage, die nach Bedarf aufgelöst wird, soll Vorsorge getroffen werden. Es ist geplant, im kommenden Jahr ein Straßenbauprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 aufzustellen, zu dessen Finanzierung die gebildete Rücklage dann herausgezogen werden kann.

In seinen Ausführungen geht Bürgermeister Gerhold ebenfalls auf die Bürgerversammlung und die unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten ein. Der Gemeindevorstand schlägt die Bildung einer Rücklage vor. Diese kann aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildet werden. So werden ordentliche Jahresüberschüsse am Jahresende zunächst in der Ergebnisrechnung ausgewiesen. Im Folgejahr werden sie dann nicht dem ordentlichen Ergebnis aus Vorjahren zugeführt sondern in eine Rücklage aus Überschüssen ordentlicher Ergebnisse innerhalb der Bilanz umgebucht. Die gebildete Rücklage soll dann für zukünftige Straßenbauprojekte eingesetzt werden.

Vorsitzender Klaus Siemon spricht sich ebenfalls für die Bildung einer solchen Rücklage aus und geht nochmals auf die Bürgerversammlung zu diesem Thema ein, in der sich in einer nicht repräsentativen Meinungsumfrage die Mehrzahl der anwesenden Gäste gegen die Gebühren (einmalig und wiederkehrend) und für die Erhöhung der Grundsteuer ausgesprochen hat.

Gemeindevertreter Michael Oetzel erläutert zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3 die Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ab dem Jahr 2020 eine Rücklage für kommunale Straßenbauprojekte zu bilden und den hierfür notwendigen Finanzbedarf in den jeweiligen Haushaltsentwürfen abzubilden. Die Höhe der jeweiligen Rücklagenzuführung soll sich nach den künftigen Finanzbelastungen aus dem Straßenbau und den jahresbezogenen Möglichkeiten im Rahmen des Haushaltsausgleichs ergeben.

Weiter geht Herr Oetzel für die SPD-Fraktion auf die einmaligen Beiträge ein, die für Hauseigentümer nur schwer kalkulierbar und finanzierbar sind. Viele Kommunen beraten zzt. die Finanzierung ihrer Straßenbaumaßnahmen. Schafft man die Straßenbeitragssatzungen ab, müssen alternative Finanzierungsmöglichkeiten beraten und beschlossen werden. Er geht auf alle drei Finanzierungsmöglichkeiten ein und spricht sich für die Erhöhung der Grundsteuer aus. Mit der Anhebung könnten Mehreinnahmen in Höhe von rund 145.000 € erzielt werden. Diese werden jedoch nicht ausreichen um alle Maßnahmen sofort finanzieren zu können. Daher spricht er sich für ein Ansparmodell und die Erstellung einer Dringlichkeitsliste zur grundhaften Erneuerung von Straßen aus. Die Beschlussvorschläge der Tagesordnungspunkte 1 bis 3 werden die Zustimmung der SPD-Fraktion finden. Herr Oetzel ist der Auffassung, dass dieser Weg gut und richtig ist.

CDU-Fraktionsvorsitzender Michael Greiner geht auf den zurückliegenden Antrag seiner Fraktion zur Abschaffung der Straßenbeitragssatzung im Jahre 2018 ein. Dieser wurde von der SPD-Fraktion nicht mitgetragen. Eine Finanzierung zukünftiger Maßnahmen muss sichergestellt werden. Die Straßenbaumaßnahmen sind jedoch nicht über Grundsteuern, sondern aus den laufenden Mitteln zu finanzieren. In seinen Ausführungen geht er auf die Einnahmeverbesserungen der letzten Jahre ein. Die CDU-Fraktion hält die alleinige und ausschließliche Erhöhung der Grundsteuer zur Finanzierung der Maßnahmen für falsch. Weiter erläutert Herr Greiner die Ausgabensituation der Gemeinde. Die Grundsteuer wird in ihrer Erhebung zzt. rechtlich bewertet. Ein anderer Hebesatz hätte die Zustimmung der CDU-Fraktion sicher gefunden, die vorliegende Satzung jedoch nicht. Er richtet den Appell an die Gemeindevertretung die Erhöhung noch einmal zu überdenken.

Herr Oetzel stellt klar, dass die Erhöhung der Grundsteuer sicher nicht der alleinige Weg ist. Die Möglichkeiten Ausgaben zu reduzieren sind jedoch begrenzt, da in der Verwaltung fast ausschließlich Pflichtaufgaben wahrgenommen werden müssen. Zur Erhöhung von Einnahmen sind der Kommune auch die Hände gebunden. So hat die Gemeinde keinen Einfluss auf die Schlüsselzuweisungen des Landes sowie die Steueranteile an der Einkommen- und Gewerbesteuer. Auch die Gebührengestaltung im Bereich der Kinderbetreuung wurde vom Land Hessen stark eingeschränkt. Was bleibt, ist die Gestaltung der Hebesätze zur Grund- und Gewerbesteuer. Die Grundsteuer wird neu geordnet und nicht, weil sie wie dargestellt ungerecht ist, abgeschafft. Die Ertragssituation stellt sich zzt. gut dar, die Ausgaben haben sich jedoch auch weiterentwickelt. Beispielhaft geht er auf den Bereich der Kindertagesstätten ein wo die Unterstützung vom Bund und vom Land Hessen ausbleibt. Wenn diese Unterstützung erfolgen würde, wäre in den Kommunen auch mehr Geld für die Straßen vorhanden.

Bürgermeister Gerhold geht noch einmal auf die Ausführungen der CDU-Fraktion ein. Es wäre verantwortungslos gewesen, wenn man im Jahr 2018 auf den CDU-Antrag die Straßenbeitragssatzung abgeschafft hätte, ohne die Gegenfinanzierung zu klären. Nun liegt ein Vorschlag des Gemeindevorstands zur Finanzierung vor. Auf die Grundsteuer bezogen erläutert er weiter, dass die Einheitswerte neu beurteilt werden müssen und ein neues System eingeführt werden muss. Die Grundsteuer als solches bleibt ein rechtlich mögliches Instrument zur Einnahmeerzielung. Bürgermeister Gerhold richtet seinen Appell an die Gemeindevertretung den Beschlussvorschlag mitzutragen.

Der Tagesordnungspunkt wird intensiv beraten.

Beschluss:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ab dem Jahr 2020 eine Rücklage für kommunale Straßenbauprojekte zu bilden und den hierfür notwendigen Finanzbedarf in den jeweiligen Haushaltsentwürfen abzubilden. Die Höhe der jeweiligen Rücklagenzuführung soll sich nach den künftigen Finanzbelastungen aus dem Straßenbau und den jahresbezogenen Möglichkeiten im Rahmen des Haushaltsausgleichs ergeben.

Abstimmungsergebnis: 15 x Ja | 0 x Nein | 0 x Enthaltung

Damit künftig mehr Geld in den Straßenbau investiert werden kann, legt die Gemeinde Körle eine Rücklage an, die über eine Grundsteuererhöhung finanziert wird

Bildunterschrift: Damit künftig mehr Geld in den Straßenbau investiert werden kann, legt die Gemeinde Körle eine Rücklage an, die über eine Grundsteuererhöhung finanziert wird

Grundsteuer-Hebesatz steigt in Körle von 400 auf 600 Prozent

In der Sitzung am 18.11.2019 gab der Gemeindevorstand den Bericht nach § 28 GemHVO über den Haushaltsvollzug ab. U.a. enthielt der Bericht eine Information zur Entwicklung der Grund- und Gewerbesteuer. Bei den aktuell gültigen Hebesätzen betragen die Einnahmen in 2019 bei der Grundsteuer A 21.809 €, bei der Grundsteuer B 294.496 € und bei der Gewerbesteuer 459.583 €.

Entwicklung der Hebesätze:

Gewerbesteuer Grundsteuer B
2014 350 % 320 %
2015 350 % 359 %
2016 380 % 365 %
2017 380 % 365 %
2018 380 % 365 %
2019 380 % 400 %

Die Erhöhungen in 2015 und 2016 folgten den Festlegungen des Landes zu den s.g. Nivellierungshebesätzen, während die Erhöhung in 2019 vor allem zum Ausgleich des Haushalts notwendig war. Angesichts der Kostenentwicklung bei den Kindertagesstätten und der beabsichtigten Bildung einer Straßenbaurücklage wird der Hebesatz bei den Grundsteuern nicht ausreichen, um einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Laut den Erläuterungen von Bgm. Gerhold schlägt der Gemeindevorstand deshalb eine Erhöhung der Hebesätze vor. Bei der angestrebten Rücklagenbildung von 150.000 Euro pro Jahr ist eine Erhöhung der jeweiligen Hebesätze bei Grundsteuer A und B um 200 Prozent, also auf 600 Punkte, notwendig. Während Michael Oetzel für die SPD-Fraktion in der Grundsteuererhöhung eine gerechte Gegenfinanzierung für die Abschaffung der Straßenbeiträge sieht, verweist die CDU-Fraktion auf steigende Steuereinnahmen durch Neubaugebiete und hält die geplante Erhöhung laut Fraktionsvorsitzendem Michael Greiner für falsch. Gemeindevertreter Herbert Kördel (SPD) kritisiert die CDU-Fraktion, weil sie zwar die Abschaffung der Beiträge befürworte, selbst aber keinen Vorschlag zur Gegenfinanzierung gemacht habe. Die Gemeindevertretung beschließt daraufhin die Satzung für Erhöhung der Steuersätze auf jeweils 600 % bei Grundsteuer A und B. Abstimmungsergebnis: 10 x Ja | 3 x Nein | 2 x Enthaltung.

Keine Beitragszahlungen bei Straßenerneuerungen

In Zusammenhang mit den beiden vorhergehenden Themen lenkte Bürgermeister Mario Gerhold den Blick auf die Diskussionen in anderen Kommunen um die Abschaffung der Straßenbeiträge. Körle sei in einer vergleichsweise komfortablen Situation, weil in der Vergangenheit keine Beiträge erhoben worden seien. Vor allem in den letzten Jahren habe es keine beitragspflichtigen Baumaßnahmen gegeben. Die geplante Abschaffung stelle daher auch keine Ungerechtigkeit dar. Anesichts der bevorstehenden Straßenbauprojekte, wie etwa die Erneuerung der Ortsdurchfahrt Empfershausen, sei jetzt der richtige Zeitpunkt, die Finanzierung in Körle neu zu regeln. Mit der soeben beschlossenen Erhöhung der Grundsteuer sei die Voraussetzung geschaffen, künftig auf Straßenerneuerungsbeiträge zu verzichten. Der Gemeindevorstand empfiehlt deshalb die Abschaffung der Straßenbeitragssatzung. Auch der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt lt. Ausschussvorsitzendem Michael Oetzel der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen: Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung der Straßenbeitragssatzung vom 12. Oktober 1978. Abstimmungsergebnis: 15 x Ja | 0 x Nein | 0 x Enthaltung

Nachtragshaushalt 2019 beschlossen

Herr Oetzel (SPD) erläutert, dass der Nachtrag zur Finanzierung der unterjährig zum Teil schon beschlossenen Maßnahmen erforderlich war. Einige Investitionen wurden bereits realisiert, mit anderen werden wichtige Akzente für die Zukunft gesetzt. Letztlich ändert sich lediglich der Finanzhaushalt. In seinen Ausführungen geht er auf die Änderungen in der Haushaltssatzung ein und signalisiert für die SPD-Fraktion deren Zustimmung.

Die Pumpen und Kompressoren im Körler Abwasserpumpwerk sollen in Kürze mit Solarstrom betrieben werden. 135.000 € stehen dafür im Nachtragshaushalt 2019 zur Verfügung.

Bildunterschrift: Die Pumpen und Kompressoren im Körler Abwasserpumpwerk sollen in Kürze mit Solarstrom betrieben werden. 135.000 € stehen dafür im Nachtragshaushalt 2019 zur Verfügung.

Herr Greiner (CDU) hebt ebenfalls hervor, dass viele Punkte bereits in der Gemeindevertretung beschlossen wurden. In seinen Ausführungen geht er besonders auf das Baugebiet „Am Stein“, Mehrkosten beim Bau des Feuerwehrhauses und die Einnahmen, die sich in das neue Haushaltsjahr verschoben haben, ein. Abschließend hebt er die Abbildung der PV-Anlagen hervor. Kritisch merkt Herr Greiner an, dass diese bereits mit den Baumaßnahmen hätten installiert werden können.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2019 wurde nach dieser Diskussion in der vorliegenden Fassung beschlossen. Abstimmungsergebnis: 15 x Ja | 0 x Nein | 0 x Enthaltung

Haushalt 2020: Investitionen von über 4 Mio. Euro geplant.

In der Sitzung wurde auch der Haushalt 2020 für die Gemeinde Körle eingebracht. Die Haushaltsrede lesen Sie hier:

Vorbericht des Bürgermeisters zum Haushalt 2020

Sehr geehrte Damen und Herren, alle Jahre wieder, so könnte man zu dieser Jahreszeit passenderweise sagen, legt der Gemeindevorstand einen Entwurf der Haushaltsplanung für das kommende Jahr vor. Durch die Einbringung des Haushaltsentwurfs nimmt die Finanzplanung der Gemeinde Körle so ihren Weg durch das Parlament. Wie üblich, startet das Procedere mit der Haushaltsrede durch den Bürgermeister, nachdem der Gemeindevorstand den Entwurf für gut befunden und damit festgestellt hat, wie es im Fachjargon heißt.

Dieses Zahlenwerk ist hierbei nicht nur ein Produkt aus politischen Entscheidungen, landesrechtlichen Vorgaben, unseren Prognosen, Hoffnungen und vielen Excel-Tabellen, die von unseren Leuten in der Gemeindeverwaltung auf über 200 Seiten abgebildet werden, sondern in ersten Linie der Fahrplan zu den Zielen, die unsere Gemeinde im Jahr 2020 und den Folgejahren erreichen will.

Im Vorbericht für den Haushalt 2019 zog ich einen Vergleich zu meiner ersten Haushaltseinbringung im Jahr 2000. Damals gab es noch gewichtige Überschüsse von mehreren Hunderttausend DM pro Jahr. Der Ausgleich des Verwaltungshaushalts, also die Deckung der laufenden Ausgaben durch Steuern, Gebühren und andere Einnahmen, war kein großes Problem, übrigens noch mit einem Grundsteuerhebesatz von 250 %. Dieser stieg im Laufe der Jahre schrittweise von 270 % in 2011 auf 320 % in 2014 auf 365 % in 2016. Diese Steuererhöhungen waren notwendig, um die mittlerweile entstandenen Defizite im Ergebnishaushalt in den Griff zu bekommen. In 2014 betrug das Haushaltsdefizit 223.855 Euro, ein Jahr später lag die Unterdeckung noch bei 142.190 € vor. Ab 2016 konnten dann unter Einbeziehung der außerordentlichen Erträge wie dem Verkauf des Hauses Buchenhain 19 oder des DGH Wagenfurth positiv abschließende Haushaltszahlen vorgelegt werden. Nicht vergessen darf man aber, dass seit 2009 (=Einführung der Doppik) bis 2018 die kumulierten Fehlbeträge fast zwei Mio. Euro betragen. Es ist den außerordentlichen Erträgen in Form von Grundstücksverkäufen zu verdanken, dass sich dieser aufsummierte Fehlbetrag auf etwas mehr als 1 Mio. Euro beschränkt.
Die Jahresergebnisse entwickelten sich beispielsweise von einem Fehlbetrag in 2015 in Höhe von ca. 220.000 € zu einem Überschuss von rd. 60.000 € in 2017.

Bei der Haushaltsplanung spielen die Restriktionen des Landes und bundespolitische Vorgaben mittlerweile eine große Rolle. Die mehr oder minder verpflichtende Einführung der Doppik, das vom Bund eingeräumte Recht auf die U3-Betreuung, die zwischendurch geltende Verpflichtung zur Erhebung von Straßenbeiträgen, die Festlegung von Nivellierungshebesätzen oder anderen haushaltsrechtlichen Vorgaben sind ein paar Instrumente, mit denen die Kommunen in die Zange genommen werden. Sich als Kommune zu entziehen, geht nicht. Erfüllt man als Kommune nicht die Bedingungen, gibt es keine Haushaltsgenehmigung. Es erinnert an die Redewendung „Zuckerbrot und Peitsche“.

Die Landesregierung, die sich gern als Partner der Kommunen bezeichnet und regelmäßig in deren Finanztöpfe greift, hat ihr Ziel erreicht: Hunderte Städte und Gemeinden haben sich finanziell selbst auf dem Sumpf ziehen müssen, um durch Steuererhöhungen oder die Veräußerung von Gemeindevermögen ihre Haushalte ausgeglichen. Eine große Hilfe war und ist hierbei die wirtschaftliche Entwicklung und die daraus resultierenden Steuereinnahmen. Mit der Redewendung von sprudelnden Steuereinnahmen entsteht dabei ein falsches Bild von einer niemals versiegenden Quelle. Nicht zu vergessen ist aber, dass es extreme Unterschiede bei den angeblich sprudelnden Steuerquellen gibt. Der Zuwachs bei der Gewerbesteuer hessischer Kommunen von 2017 nach 2018 entfiel zu 94 % auf die Stadt Frankfurt. In 2018 erzielte die Mainmetropole mit 1,9 Milliarden Euro rd. 36 % aller Gewerbesteuereinnahmen in unserem Bundesland.

Doch nun zurück nach Körle auf die Sonnenseite des Fuldatals: Ja, auch unsere Haushaltsplanung für 2020 profitiert von der guten Beschäftigungssituation und den Weichenstellungen, die wir selbst vorgenommen haben. Der Haushaltsentwurf 2020 weist einen Überschuss im ordentlichen Ergebnishaushalt von 192.280 € aus. Dieser positive Betrag kommt vor allem durch die eingeplante Grundsteuererhöhung zustande und soll die Gemeinde Körle in die Lage versetzen, die künftigen Straßenbauprojekte aus eigener Kraft stemmen zu können. Diese naturgemäß unpopuläre Entscheidung einer Grundsteuererhöhung bringt aber gleich drei Vorteile: Erstens werden Grundstückseigentümer um die Sorge womöglich fünfstelliger Beitragszahlungen befreit, zweitens wird der Straßenzustand und damit das Wohnumfeld verbessert und drittens halten wir die notwendigen Kreditaufnahmen im Interesse nachfolgender Generationen im Zaum. Auch wenn diese Erhöhung manchem Eigentümer eines hochwertigen Gebäudes wehtun wird: Es ist die vernünftigste und gerechteste Entscheidung, die man in der aktuellen Situation für eine solidarische Finanzierung unserer Straßenbaulasten treffen kann.

Gern hätte der Gemeindevorstand sich diesen Vorschlag für die Grundsteuererhöhung erspart. Hierfür wären deutliche Entlastungen an anderer Stelle Voraussetzung gewesen, z.B. bei der Kinderbetreuung durch höhere Zuweisungen von Land oder Bund. Das so genannte „Gute-Kita-Gesetz“ wird -vermutlich mit einem Millionenaufwand- per Zeitungsanzeigen beworben (Anmerkung: Dieses Geld wäre in den Kitas schon mal besser angelegt gewesen) und weckt Erwartungen bei Eltern, dem Personal und den Trägern. Dass der Bund hiermit eine Entlastung der Kommunen bewirken möchte, ist ebenso zweifelhaft wie die Frage, was aus diesem Programm in unserer Gemeinde ankommen wird, nachdem Wiesbaden dieses Programm umsetzt hat. Ich erwarte jedenfalls, dass wir zunächst gezwungen sein werden, noch mehr Geld auszugeben, um dafür dann wieder Zuschüsse beantragen zu können. In der aktuellen Ausgabe der Zeitung „Kommunal“ des Deutschen Städte- und Gemeindebundes beschreibt Chefredakteur Christian Erhardt die Situation sehr zutreffend wie folgt:

Der Bundeshaushalt 2020 kann sich sehen lassen: Zusammengerechnet 40 Milliarden Euro Rücklagen, die zur Verfügung stehen. Der Bund schwimmt im Geld und zeigt sich durchaus großzügig, einen Teil auch an die Kommunen weiterzugeben. Vor allem in Form von Fördergeldern. Ganz ähnlich, wie wir das auch von der EU kennen. Doch damit macht er die Kommunen zum Junkie wie der Dealer den Fixer. Er zwingt sie in die Abhängigkeit mit einer Droge, ohne die er nicht mehr kann. Per Definition ist drogenabhängig, wer ohne den Stoff nicht in der Lage ist, ein halbwegs selbstbestimmtes Leben zu führen. Erkennen Sie Ihre Kommune darin wieder? Das Geld reicht maximal für die Pflichtaufgaben. Schon für den Blumenstrauß des Bürgermeisters zum 90. Geburtstag der Einwohnerin ist kein Geld mehr da. Von der maroden Straße ganz zu schweigen. Einziger Ausweg: Neuer Stoff in Form eines Fördertopfes. Und dabei wird gepanscht, was das Zeug hält. Ist die Straße im Ort kaputt, aber es gibt halt gerade einen Fördertopf für die Umrüstung auf LED-Lampen, wird eben dieser Topf angezapft, so lange es denn noch geht. Die Straße bleibt aber marode (…..)

EU, Bund und Länder müssen den „goldenen Schuss“ der Kommunen verhindern. Dafür brauchen die Städte und Gemeinden eine direkte Finanzierung durch einen höheren Anteil an Steuergeldern. Dann können sie selbstbestimmt entscheiden, wofür sie das Geld verwenden, unabhängig von aktuellen Förderperioden. Wir vor Ort wissen am Besten, was mit dem Geld zu tun ist. Wer seinen Bürgern immer wieder erklären muss, „was alles nicht geht“, wird Vertrauen verlieren. Vertrauen in den Staat und die Demokratie. Wer das ernsthaft riskiert, hat „den letzten Schuss“ nicht gehört!

Und da hat Herr Erhardt wirklich Recht: Vom großen Blechkuchen der Steuereinnahmen bekommen die Kommunen die Randstücke. Bildlich gesagt: Wenn diese Stücke nicht reichen, um die vielen Münder derer zu stopfen, die uns von Bund und Land an den Tisch gesetzt wurden, lautet der Rat von höherer Stelle: Dann erhöht doch eure Steuern oder anders gesagt: Greift euren Bürgern in die Tasche. Hier ist längst ein Aufstand der Kommunen fällig, denn spätestens bei konjunkturell bedingten Steuerausfällen werden es zuerst die Städte und Gemeinden sein, die unter Druck geraten. Die Finanzierung vieler kommunaler Aufgaben ist ungelöst, siehe Kinderbetreuung und Straßenbau. Mit dem Online-Zugangsgesetz wird schon jetzt eine neue Sau durchs Dorf getrieben. Die Digitalisierung öffentlicher Leistungen wird momentan ganz hochgehangen, jeder soll demnächst alles vom heimischen Sofa aus erledigen können. Abgesehen davon, ob das sinnvoll und wünschenswert ist oder nicht: Digitalisierung kostet erstmal viel Geld. Zur Finanzierung dieses Aufwands habe ich jedenfalls noch keine Vorschläge gehört. Damit Luft für solche Investitionen bleibt, hätte ich einen Vorschlag parat: Ganz konkret fordere ich einmal mehr eine angemessene Beteiligung an den Kosten der Kinderbetreuung z.B. durch Übernahme von 50 % der Personalkosten. Nach der erfreulichen Entlastung vieler Eltern bei den Betreuungsgebühren ist die Zeit überfällig, die gute Arbeit in den Kindergärten finanziell auf breitere Schultern zu verteilen. Sollten sich Land und Bund weiterhin einer angemessenen Beteiligung an dieser gesellschaftlich sehr wichtigen Aufgabe verweigern, wird spätestens bei der nächsten Rezession mancher Kommune das Wasser wieder bis zum Hals stehen. Aber wie sieht es aktuell in Körle aus ? Ja, wir stehen immer noch im Wasser, aber es läuft nicht mehr in die Stiefel.

Die Steuereinnahmen steigen in 2020 um 312 T€ durch einen Zuwachs am Einkommensteueranteil, in erster Linie aber durch die eingeplante Grundsteuererhöhung. In Summe rechnet die Gemeinde Körle mit Steuereinnahmen in Höhe von 3.038.140 €. Im Finanzausgleich ist, wie jedes Jahr, auch Bewegung drin: Die im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs fließende Schlüsselzuweisung wird uns Einnahmen von 1.157.520 € bescheren. An Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke kann Körle insgesamt mit 105.300 € mehr rechnen als im Vergleich zu 2019, doch um 105.800 € steigen auch unsere Umlagezahlungen z.B. Kreis- und Schulumlage. Bedeutet, in diesem Bereich verschlechtern wir uns in 2020 sogar um ein paar Hundert Euro. Die Zahlungen der Kreis- und Schulumlage werden in 2020 bei 1.777.800 € liegen.

Die Gebühreneinnahmen, vor allem Kanal- und Wassergebühren, machen fast 1/5 der gesamten Erträge des Ergebnishaushalts aus und liegen mit 1.175.910 € auf beinahe gleichem Niveau wie in 2019. Das bedeutet nicht nur eine konstante Einnahmequelle für die Gemeindekasse, sondern auch konstante Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger. Tatsächlich gab es seit 2016, also schon vier Jahre lang, keine Notwendigkeit, Wasser- oder Kanalgebühren zu erhöhen, die den Großteil des Aufkommens bilden. Im Gegenteil: In 2018 konnte die Schmutzwassergebühr sogar um einige Cent pro cbm verringert werden. Ermöglicht wurde ist dies durch die zukunftsweisende und wirtschaftlich äußerst sinnvolle Entscheidung für den Bau des Abwasserpumpwerks.

In Summe stehen der Gemeinde Körle in 2020 ordentliche Erträge in Höhe von 6.659.838 € zur Verfügung. Hinzu kommen noch Finanzerträge (Zinsen, Mahngebühren, Säumniszuschläge) von 21.560 € sowie außerordentliche Erträge von 204.500 €. Inklusive dieser außerordentlichen Erträge rechnen wir mit Einnahmen von 6.885.898 €.

Die ordentlichen Aufwendungen betragen 6.420.458 € und steigen gegenüber dem Vorjahr um 378.810 €. Mehr als ein Drittel entfällt auf die Personalaufwendungen, die mit 2.353.695 Euro um rd. 152.000 € steigen. An zweiter Stelle liegen bereits die Umlageverpflichtungen, konkret die Kreis- und Schulumlage sowie die Gewerbesteuerumlage. 1,8 Mio. € sind hierfür in 2020 fällig. Der Sach- und Dienstleistungsaufwand schlägt mit gut 1,2 Mio. € zu Buche, das macht knapp 19 % unserer Aufwendungen aus.

Der geplante Haushaltsüberschuss von 192.280 € im ordentlichen Ergebnis resultiert vor allem von den Gewinnen bei den Steuereinnahmen, genau gesagt durch die Grundsteuererhöhung, die 158.000 € erbringt, bei einem Plus bei der Einkommensteuer von 50.180 € sowie um 50.000 € besser erhofften Gewerbesteuereinnahmen. Unter Einbeziehung der außerordentlichen Erträge rechnet der Gemeindevorstand mit einem positiven Jahresergebnis für 2020 von 396.780 €.

Auf einem Rekordwert liegen in 2020 die Investitionen. Über 4,4 Mio. € sind z.B. für Baumaßnahmen oder Fahrzeugbeschaffungen geplant. Hiervon entfallen 75 % auf den Grunderwerb und vor allem die Erschließungskosten für das neuen Baugebiet „Mühlenfeld/Riesenrain“. Der zweite große Investitionsbereichen ist die Beschaffung zweier Feuerwehrfahrzeuge mit 475.000 €sowie eines Fahrzeugs für den Bauhof im Wert von 130.000 €. Mehrere Investitionen im jeweils fünfstelligen Bereich sind für die Kindergärten, für WLAN-Hotspots und FTTH sowie für Sport und die Friedhöfe geplant. Trotz dieser sehr großen Investitionssumme sind für 2020 Kreditaufnahmen von lediglich 1,3 Mio. € vorgesehen, denn zur Gegenfinanzierung stehen die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen gegenüber. Im Bebauungsplan Nr. 20 werden ca. 40 Grundstücke entstehen, in diesem Haushalt ist der Verkauf von 30 Grundstücken einkalkuliert.

Mehr als 3 Millionen Euro sollen in 2020 in die Erschließung des Baugebiets Mühlenfeld/Riesenrain investiert werden

Bildunterschrift: Mehr als 3 Millionen Euro sollen in 2020 in die Erschließung des Baugebiets Mühlenfeld/Riesenrain investiert werden

Von der geplanten Kreditaufnahme sind die planmäßigen Tilgungen abzuziehen, um die Netto-Kreditaufnahme zu ermitteln. Bei 436.600 € Tilgung wird die Gemeinde Körle also zum Jahresende 2020 um 881.480 € höhere Verbindlichkeiten haben als zum Jahresbeginn.

Der hiermit vorgelegte Haushaltsentwurf ist ein Abbild der vielen Bereiche, für die wie Verantwortung tragen und in denen wir unseren Bürgerinnen und Bürgern Lösungen bieten. Von A wie Abfallentsorgung bis Z wie Zweitwohnung anmelden liegt unser breites Serviceangebots in den Kindergärten, im Bereich des Bauhofs und der Verwaltung. Alles sehr personalintensive Aufgaben, um die sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tagtäglich zur Zufriedenheit unserer Bürgerinnen und Bürger kümmern. Das ist keine Selbstverständlichkeit, weshalb ich dies heute einmal mehr erwähnen und an dieser Stelle herzlichen Dank sagen möchte. Aber nicht nur das Tagesgeschäft läuft gut. Wir haben in Körle die Ideen, die Motivation und Kraft, neue Dinge an den Start zu bringen. Für uns bedeuten große Projekte wie die neue Ortsmitte, die neue Feuerwehr oder das nun geplante Baugebiet echte Anstrengungen. Für das Vertrauen und den Mut, diese Entscheidungen mitzutragen, möchte ich Ihnen allen, den Mitgliedern dieser Gemeindevertretung und des Gemeindevorstands, herzlichen Dank sagen. Ich denke, wir in Körle geben ein gutes Bild ab, werden als lebendige und innovative Gemeinde wahrgenommen und dies ist der Verdienst unser aller Arbeit.

Wie zu Anfang dieses Berichts erwähnt, ist dieser Haushaltsentwurf der Fahrplan zu unserer Zielen 2020. Wir bauen unsere Gemeinde als Siedlungsschwerpunkt im Melsunger Land aus und stabilisieren damit unsere Infrastruktur im Interesse aller Einwohner. Mit den Akzenten, die dieser Haushalt setzt, wird Körle sich weiter verbessern und gut für die künftigen Aufgaben gerüstet sein.

In diesem Sinne hoffe ich auf eine konstruktive Auseinandersetzung mit diesem Zahlenwerk und darf für den Gemeindevorstand um Ihre Zustimmung bitten.

Mario Gerhold (Bürgermeister)

Auszugsweise drucken wir nachfolgend zwei Tabellen zur Ergebnisentwicklung und zur Einwohnerstruktur ab. Den kompletten Vorbericht finden Sie auf der Homepage www.koerle.de.

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Ergebnisplanes 2020 im Vergleich zum Ansatz des Vorjahres 2019 und zum Ergebnis des Vorvorjahres 2018:

Ergebnishaushalt

Ansatz 2020 Ansatz 2019 Ergebnis 2018
Ordentliche Erträge 6.659.838 6.181.969 5.935.888
Ordentliche Aufwendungen 6.420.458 6.041.648 5.957.830
Verwaltungsergebnis 239.380 140.321 -21.942
Finanzerträge 21.560 22.640 17.478
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 68.660 70.220 75.041
Finanzergebnis -47.100 -47.580 -57.563
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 6.681.398 6.204.609 5.953.366
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 6.489.118 6.111.868 6.032.871
Ordentliches Ergebnis 192.280 92.741 -79.505
Außerordentliche Erträge 204.500 48.650 238.113
Außerordentliche Aufwendungen 35.312
Außerordentliches Ergebnis 204.500 48.650 202.800
Jahresergebnis 396.780 141.391 123.296

Einwohner gesamt und nach Altersgruppen

E’ 2014 E’ 2015 E’ 2016 E’ 2017 E’ 2018
Einwohner gesamt 2.871 2.911 2.926 2.933 2.959
Kinder im Vorschulalter (0-5 Jahre) 133 133 133 148 150
– davon Kinder im Krippenalter (0-2 Jahre) 56 61 68 72 69
– davon Kinder im Kindergartenalter (3-5 Jahre) 77 72 65 76 81
Kinder im Schulalter (6-17 Jahre) 360 381 365 345 330
Einwohner im erwerbsfähigen Alter (18-65Jahre) 1.816 1.816 1.849 1.836 1.879
Senioren (über 65 Jahre) 562 581 579 604 600

Zum 30.06.2019 betrug lt. Statistik Hessen die amtliche Bevölkerungszahl für die Gemeinde Körle 3.011 Einwohner. Die Einwohnerzahl nahm damit im ersten Halbjahr 2019 um 52 Personen zu. Im gleichen Zeitraum verlor der Schwalm-Eder-Kreis 180 Einwohner. Die Stabilisierung der Einwohnerzahlen und damit ein Erhalt von Steuer- und Kaufkraft ist auf die Baugebiete und innerörtlichen Neubauten zurückzuführen.

Ehrung für 40 Dienstjahre in der Freiwilligen Feuerwehr

Michael Oetzel und Joachim Gebauer wurden für ihr 30-jähriges kommunalpolitisches Engagement geehrt, daneben Elke Peuster, die eine Anerkennung für 40-jährigen Dienst in der Freiw. Feuerwehr erhielt. Es gratulierten GBI Jens Schenkluhn, Frank Jacob, Klaus Siemon und Mario Gerhold

Bildunterschrift: Michael Oetzel und Joachim Gebauer wurden für ihr 30-jähriges kommunalpolitisches Engagement geehrt, daneben Elke Peuster, die eine Anerkennung für 40-jährigen Dienst in der Freiw. Feuerwehr erhielt. Es gratulierten GBI Jens Schenkluhn, Frank Jacob, Klaus Siemon und Mario Gerhold

Die Jahresabschlusssitzung wird dazu genutzt, Ehrungen vorzunehmen. An diesem Abend war Frank Jacob in Stellvertretung für die Brandschutzaufsicht des Landkreises zur Sitzung gekommen, um Frau Elke Peuster die Anerkennung für ihren 40-jährigen aktiven Dienst in der Feuerwehr auszusprechen. Schon in 1979 trat sie der Feuerwehr ihres damaligen Wohnorts Morschen bei und wechselte mit dem Umzug nach Empfershausen in 1986 zur dortigen Feuerwehr. Frank Jacob erwähnte, dass sie bis heute dort ununterbrochen tätig sei und sich dort sehr stark für die Jugendfeuerwehr und die Brandschutzerziehung engagiere. Er überreichte die Urkunde und eine Anerkennungsprämie an Elke Peuster. Seinen Glückwünschen schlossen sich Gemeindebrandinspektor Jens Schenkluhn und Bürgermeister Mario Gerhold an. Letzterer hatte noch für zwei Gemeindevertreter eine Überraschung parat. Er bat Joachim Gebauer und Michael Oetzel nach vorn, um beiden jeweils einen Goldesel-Gutschein zu überreichen. Sowohl Joachim Gebauer als auch Michael Oetzel sind seit 30 Jahren in kommunalen Gremien aktiv. Herr Gebauer wurde in 1985 in den Ortsbeirat Wagenfurth gewählt, gehörte diesem Gremium zwölf Jahre an und war von 1993 bis 1997 Ortsvorsteher. Nach einer vierjährigen Pause war er von 2001 bis 2006 Beigeordneter im Gemeindevorstand und ab 2006 bis heute Gemeindevertreter, davon auch zehn Jahre Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss. Michael Oetzel begann in 1989 als Gemeindevertreter und wurde 1993 Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses. Diese Funktion übt er bis heute aus. Außerdem ist er Vorsitzender der SPD-Fraktion. Bürgermeister Mario Gerhold wies darauf hin, dass sich beide auch an anderen Stellen für Körle einsetzen. Joachim Gebauer habe viele Jahre dem FC Körle vorgestanden und Miachel Oetzel trage als Vorsitzender im DRK-Ortsverein Verantwortung. Vorsitzender Klaus Siemon dankte im Namen der Bürgerinnen und Bürger für die Zeit und Mühe, die beide in den drei Jahrzehnten auf sich genommen haben.

Nach der Sitzung gab es einen Imbiss für alle Sitzungsteilnehmer und die Gäste.