Das Ortsgericht in Körle

Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Es besteht aus einem Ortsgerichtsvorsteher und mindestens 4 Ortsgerichtsschöffen.

Die Aufgaben sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt und abschließend aufgezählt:

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  • Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht
  • Sicherung des Nachlasses
  • Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung u. Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzungen (-Gebäude)

Ortsgerichtsvorsteher in Körle ist Herr Dirk Sohl Tel. 05665/949815.