Ansprechpartnerin im Rathaus:
Susanne Friedrich, Tel. 05665/949811
meldeamt@koerle.de
Informationen
Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins
Führerscheinerwerb
Für den Erwerb eines Führerscheins müssen Sie:
- sich bei einer amtlich anerkannten Fahrschule für mindestens 14 Stunden (Klasse B) bzw. 16 Stunden (Klassen A, A1, A2) theoretische Ausbildung einschreiben . Für die praktische Ausbildung ist keine Mindestzahl von Stunden vorgeschrieben. In Deutschland gibt es nur Mindestanforderungen für besondere praktische Ausbildungen. Der Fahrlehrer muss überzeugt sein, dass Sie in der Lage sind, die Prüfung abzulegen;
- eine theoretische Prüfung sowie eine von einem bevollmächtigten Sachverständigen abgehaltene praktische Fahrprüfung bestehen.
Mindestalter
Mindestalter für den Erhalt eines Führerscheins:
Klasse A1 (bis 125 cm 3 )
16 Jahre
Klasse A2 (bis 35 kW)
18 Jahre
Klasse A (über 35 kW)
24 Jahre
Klasse B (Personenautos)
18 Jahre
Fahrtüchtigkeit
Wenn Sie einen EU-Führerschein erneuern lassen möchten, brauchen Sie sich keiner ärztlichen Prüfung zu unterziehen.
Gültigkeit des Führerscheinens
Führerscheine sind 15 Jahre gültig. Vor 2013 ausgestellte Führerscheine verlieren ihre Gültigkeit zu nachfolgenden Terminen, spätestens am 19. Januar 2033.
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers
Tag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht sein muss
Vor 1953
19.01.2033
1953-1958
19.01.2022
1959-1964
19.01.2023
1965-1970
19.01.2024
1971 oder später
19.01.2025
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
Ausstellungsjahr
Tag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht sein muss
1999-2001
19.01.2026
2002-2004
19.01.2027
2005-2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012-18.01.2013
19.01.2033
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Wenn Ihr von einem anderen EU-Land ausgestellter Führerschein lebenslänglich gültig ist (also kein Ablaufdatum trägt), müssen Sie ihn spätestens am 19 Januar 2033 umschreiben lassen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort geändert haben.
Hinweis : Die Rechtslage kann sich noch weiter ändern.
Nicht-EU-Führerscheine Umtausch und Anerkennung
Sie müssen Ihren Nicht-EU-Führerschein innerhalb von 6 Monaten nach Ihrem Umzug umtauschen .
Im Rathaus müssen Sie folgende Unterlagen zur Beantragung mitbringen
- Amtliches Ausweispapier des Antragstellers (Personalausweis oder Reisepass)
- Anmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamts
- Aktuelles Foto, das den Anforderungen der Passverordnung genügt
- Bei Beantragung eines Führerscheins der Klassen A, A2, A1, B oder BE: Bescheinigung eines Augentests durch eine amtlich anerkannte Stelle. Bei der Beantragung eines Führerscheins der Klasse C1, C1E, C, CE (Lkw), D1, D1E, D oder DE (Bus): ärztliche Bescheinigung über ausreichende Sehschärfe
- Bei der Beantragung eines Führerscheins der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE: ärztliche Bescheinigung Antragsteller für einen Führerschein der Klassen D, D1, DE oderD1E, die mindestens 50 Jahre alt sind: zusätzliches ärztliches Attest eines Werksarztes oder medizinisch-psychologische Bescheinigung, die bestätigt, dass ihre Fähigkeit zur Bewältigung von Stress und ihre Orientierungsfähigkeit, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionsschnellheit angemessen sind
- Bei der Beantragung eines Führerscheins: Nachweis eines abgeschlossenen Erste-Hilfe-Kurses
- Ihren ursprünglichen, im anderen Land ausgestellten Führerschein ( ein internationaler Führerschein ist nicht genug ) mit einer Übersetzung ins Deutsche es sei denn, die Führerscheinbehörde macht eine Ausnahme und verzichtet auf eine Übersetzung
- Erklärung, dass Ihr ausländischer Führerschein noch gültig ist
Wenn Sie Ihren Nicht-EU-Führerschein schon früher in einem anderen EU-Land gegen einen EU-Führerschein umgetauscht haben , können Sie diesen in Deutschland verwenden, es sei denn,
- Ihr EU-oder EWR-Führerschein wurde auf der Grundlage eines von einem Land außerhalb der EU oder außerhalb des EWR (nicht in Anhang 11 der Fahrerlaubnisverordnung aufgeführt) ausgestellten Führerscheins
- und ohne Abnahme einer Fahrprüfung oder
auf der Grundlage eines gefälschten Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Führerscheins ausgestellt.
Führerscheinverlängerung und- Umtausch
Führerscheinverlängerung
Wenn Sie als Staatsangehörige(r) eines EU-Landes in Deutschland wohnen und Ihren in einem anderen EU-Land ausgestellten Führerschein verlängern lassen möchten, können Sie das bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde tun. Die Kosten hängen vom Einzelfall ab. Die zu entrichtenden Gebühren liegen zwischen EUR 35 und EUR 40. Bei Bus- und Lkw-Fahrern können außerdem zusätzliche Gebühren für ärztliche Untersuchungen anfallen. Wenn Sie in Deutschland wohnen, müssen Sie sich für die Verlängerung eines Führerscheins der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE zusätzlichen Untersuchungen unterziehen. Diese Untersuchungen hängen nicht vom Alter, sondern von der Führerscheinklasse ab.
Ersatzführerschein
Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben und einen Ersatzführerschein benötigen, wenden Sie sich bitte an:
- die Botschaft oder das Konsulat Ihres Heimatlandes, wenn Sie nicht in Deutschland wohnhaft sind
- die örtliche Fahrerlaubnisbehörde , wenn Sie in Deutschland wohnhaft sind
Der Ersatzführerschein ist unverzüglich zu beantragen.
Führerscheinverlust, -diebstahl, -Ersatz
Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, müssen Sie sich an Ihr Konsulat oder Ihre Botschaft wenden.
Verlieren Sie als EU-Staatsangehörige(r) Ihren Führerschein im Urlaub, dann können Sie kein vorläufiges Dokument oder eine Bescheinigung erhalten, um Ihre Reise fortzusetzen.