Ansprechpartnerin im Rathaus:

Susanne Friedrich, Tel. 05665/949811

meldeamt@koerle.de

Informationen

Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Führerscheinerwerb

Für den Erwerb eines Führerscheins müssen Sie:

  • sich bei einer amtlich anerkannten Fahrschule für mindestens 14 Stunden (Klasse B) bzw. 16 Stunden (Klassen A, A1, A2) theoretische Ausbildung einschreiben . Für die praktische Ausbildung ist keine Mindestzahl von Stunden vorgeschrieben. In Deutschland gibt es nur Mindestanforderungen für besondere praktische Ausbildungen. Der Fahrlehrer muss überzeugt sein, dass Sie in der Lage sind, die Prüfung abzulegen;
  • eine theoretische Prüfung sowie eine von einem bevollmächtigten Sachverständigen abgehaltene praktische Fahrprüfung bestehen.
  • Mindestalter

    Mindestalter für den Erhalt eines Führerscheins:

    Klasse A1 (bis 125 cm 3 )

    16 Jahre

    Klasse A2 (bis 35 kW)

    18 Jahre

    Klasse A (über 35 kW)

    24 Jahre

    Klasse B (Personenautos)

    18 Jahre

    Fahrtüchtigkeit

    Wenn Sie einen EU-Führerschein erneuern lassen möchten, brauchen Sie sich keiner ärztlichen Prüfung zu unterziehen.

    Gültigkeit des Führerscheinens

    Führerscheine sind 15 Jahre gültig. Vor 2013 ausgestellte Führerscheine verlieren ihre Gültigkeit zu nachfolgenden Terminen, spätestens am 19. Januar 2033.

    I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

    Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

    Tag, bis zu dem der Führerschein

    umgetauscht sein muss

    Vor 1953

    19.01.2033

    1953-1958

    19.01.2022

    1959-1964

    19.01.2023

    1965-1970

    19.01.2024

    1971 oder später

    19.01.2025

    II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

    Ausstellungsjahr

    Tag, bis zu dem der Führerschein

    umgetauscht sein muss

    1999-2001

    19.01.2026

    2002-2004

    19.01.2027

    2005-2007

    19.01.2028

    2008

    19.01.2029

    2009

    19.01.2030

    2010

    19.01.2031

    2011

    19.01.2032

    2012-18.01.2013

    19.01.2033

    *Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

    Wenn Ihr von einem anderen EU-Land ausgestellter Führerschein lebenslänglich gültig ist (also kein Ablaufdatum trägt), müssen Sie ihn spätestens am 19 Januar 2033 umschreiben lassen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort geändert haben.

    Hinweis : Die Rechtslage kann sich noch weiter ändern.

    Nicht-EU-Führerscheine Umtausch und Anerkennung

    Sie müssen Ihren Nicht-EU-Führerschein innerhalb von 6 Monaten nach Ihrem Umzug umtauschen .

    Im Rathaus müssen Sie folgende Unterlagen zur Beantragung mitbringen

    • Amtliches Ausweispapier des Antragstellers (Personalausweis oder Reisepass)
    • Anmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamts
    • Aktuelles Foto, das den Anforderungen der Passverordnung genügt
    • Bei Beantragung eines Führerscheins der Klassen A, A2, A1, B oder BE: Bescheinigung eines Augentests durch eine amtlich anerkannte Stelle. Bei der Beantragung eines Führerscheins der Klasse C1, C1E, C, CE (Lkw), D1, D1E, D oder DE (Bus): ärztliche Bescheinigung über ausreichende Sehschärfe
    • Bei der Beantragung eines Führerscheins der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE: ärztliche Bescheinigung Antragsteller für einen Führerschein der Klassen D, D1, DE oderD1E, die mindestens 50 Jahre alt sind: zusätzliches ärztliches Attest eines Werksarztes oder medizinisch-psychologische Bescheinigung, die bestätigt, dass ihre Fähigkeit zur Bewältigung von Stress und ihre Orientierungsfähigkeit, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionsschnellheit angemessen sind
    • Bei der Beantragung eines Führerscheins: Nachweis eines abgeschlossenen Erste-Hilfe-Kurses
    • Ihren ursprünglichen, im anderen Land ausgestellten Führerschein ( ein internationaler Führerschein ist nicht genug ) mit einer Übersetzung ins Deutsche es sei denn, die Führerscheinbehörde macht eine Ausnahme und verzichtet auf eine Übersetzung
    • Erklärung, dass Ihr ausländischer Führerschein noch gültig ist

    Wenn Sie Ihren Nicht-EU-Führerschein schon früher in einem anderen EU-Land gegen einen EU-Führerschein umgetauscht haben , können Sie diesen in Deutschland verwenden, es sei denn,

    • Ihr EU-oder EWR-Führerschein wurde auf der Grundlage eines von einem Land außerhalb der EU oder außerhalb des EWR (nicht in Anhang 11 der Fahrerlaubnisverordnung aufgeführt) ausgestellten Führerscheins
    • und ohne Abnahme einer Fahrprüfung oder

    auf der Grundlage eines gefälschten Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Führerscheins ausgestellt.

    Führerscheinverlängerung und- Umtausch

    Führerscheinverlängerung

    Wenn Sie als Staatsangehörige(r) eines EU-Landes in Deutschland wohnen und Ihren in einem anderen EU-Land ausgestellten Führerschein verlängern lassen möchten, können Sie das bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde tun. Die Kosten hängen vom Einzelfall ab. Die zu entrichtenden Gebühren liegen zwischen EUR 35 und EUR 40. Bei Bus- und Lkw-Fahrern können außerdem zusätzliche Gebühren für ärztliche Untersuchungen anfallen. Wenn Sie in Deutschland wohnen, müssen Sie sich für die Verlängerung eines Führerscheins der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE zusätzlichen Untersuchungen unterziehen. Diese Untersuchungen hängen nicht vom Alter, sondern von der Führerscheinklasse ab.

    Ersatzführerschein

    Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben und einen Ersatzführerschein benötigen, wenden Sie sich bitte an:

    • die Botschaft oder das Konsulat Ihres Heimatlandes, wenn Sie nicht in Deutschland wohnhaft sind
    • die örtliche Fahrerlaubnisbehörde , wenn Sie in Deutschland wohnhaft sind

    Der Ersatzführerschein ist unverzüglich zu beantragen.

    Führerscheinverlust, -diebstahl, -Ersatz

    Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, müssen Sie sich an Ihr Konsulat oder Ihre Botschaft wenden.

    Verlieren Sie als EU-Staatsangehörige(r) Ihren Führerschein im Urlaub, dann können Sie kein vorläufiges Dokument oder eine Bescheinigung erhalten, um Ihre Reise fortzusetzen.