Die Amtszeit eines Ortsgerichtschöffen läuft Anfang 2020 ab. Die Gemeinde Körle sucht daher einen neuen Schöffen für das Ortsgericht Körle. Es ist die Aufgabe der Gemeinde, dem Direktor des Amtsgerichtes Melsungen durch Beschluss in der Gemeindevertretung einen geeigneten Nachfolger/in vorzuschlagen. Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens.
Die Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte und werden auf Vorschlag der Gemeinde vom Direktor des Amtsgerichtes für die Dauer von zehn Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat. Die Aufgaben der Ortsgerichtsschöffen sind im Ortsgericht festgelegt und abschließend aufgezählt (§§ 13 ff Ortsgerichtsgesetz), diese sind:
Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein. Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein:
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste eines Ortsgerichtsschöffen erfüllen, werden gebeten, sich bis zum 10.01 2020 bei Herrn Sohl von der Gemeinde Körle Tel. 05665/949815 oder per Email ordnungsamt@koerle.de zu melden.