Heckenschnitt dient auch dem Naturschutz

Der Rückschnitt von Hecken durch Kommunen oder Straßenmeistereien provoziert regelmäßig Reaktionen aus der Bevölkerung. Die maschinell durchgeführten Arbeiten werden von BürgerInnen manchmal sogar als Frevel angeprangert. Das Naturschutzrecht regelt dabei, wann solche Maßnahmen überhaupt zulässig sind. Zum Gehölzschnitt ist in § 39 Absatz 5 Ziff. 2 BNatSchG zu lesen: „Es ist verboten Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“ Unter Beachtung dieser Vorschrift und mit Rücksicht auf die Brut- und Setzzeit schneidet die Gemeinde Körle die Hecken in der Feldgemarkung also nur im Winter. Es entspricht der guten fachlichen Praxis, dass Teilbereiche von Hecken hierbei komplett “auf den Stock” gesetzt, also oberhalb des Bodens gerodet werden. Dies geschieht nicht mit dem Ziel, die Hecke dauerhaft zu entfernen. Im Gegenteil: Während die gerodeten Abschnitte schon im Frühjahr frisch austreiben und bodennahen Unterschlupf bieten, bleibt in Teilbereichen ein höherer Bewuchs erhalten. Auf diese Weise entsteht ein Heckenstreifen mit abwechselnd jüngerer und älterer Vegetation und die Hecke bietet über viele Jahre einen abwechslungsreichen Bestand. Auf dem Foto ist die Hecke in der Verlängerung der Straße “Zum Rot” Richtung Schnellbahnstrecke zu sehen, die in der 2. Januarwoche aus den vorgenannten Gründen abgeschnitten wurde. Um die Zeit bis zum neuen Aufwuchs zu überbrücken, lässt der Bauhof in den gerodeten Bereichen Schnittmaterial liegen, um mit einer s.g. Benjeshecke Kleintieren Schutz zu bieten. Infos zur Benjeshecke finden Sie hier https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon-und-garten/grundlagen/elemente/25136.html 

Für Fragen oder Anregungen zu diesem Thema können Sie sich gern an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen…
Mario Gerhold (Bürgermeister)
Tel. 05665 9498-12    bgm@koerle.de