Informationen zum Winterdienst

Wir möchten Sie auf die in unserer Gemeinde geltenden Regelungen hinweisen, die von Grundstückseigentümer beim Winterdienst zu beachten sind. Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Körle legt fest, dass die Grundstückseigentümer Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken von Schnee und Eis freihalten müssen und ein Zugang zum Haus zu schaffen ist.

Zu welchen Uhrzeiten gilt die Verpflichtung?

Diese Verpflichtung gilt für die Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Bei Schneefall ist die Räumung jeweils unverzüglich durchzuführen.

Welcher Anlieger ist bei einseitigen Gehwegen zuständig?

Hierzu hat der Gemeindevorstand Folgendes geregelt:

In den ungeraden Jahren sind die Eigentümer der Grundstücke zum Winterdienst verpflichtet, auf deren Seite sich der Gehweg befindet. In den geraden Jahren wie 2024 sind somit die gegenüberliegenden Grundstückseigentümer dran.

An wen kann man sich bei Fragen zum Winterdienst wenden? 

Bei Fragen zum Winterdienst auf Gehwegen steht Herr Sohl vom Ordnungsamt Tel. 05665 9498-15 ordnungsamt@koerle.de gern zur Verfügung.

Winterdienst den Bauhofs

Auch am Gemeindebauhof sind für den reibungslosen Ablauf des Winterdienstes Vorbereitungen nötig. Die Wartung der Winterdienstgeräte, eine ausreichende Bevorratung von Salz und schließlich die Diensteinteilung für die Bereitschaft sind drei wichtige Bausteine für eine zuverlässige Arbeit des Bauhofs. In Körle hat sich die seit Jahren gängige Praxis bewährt, den gemeindlichen Winterdienst auf die Steigungsstrecken zu beschränken und den Schnee auf den ebenen Straßen liegen zu lassen. Hierdurch wird der Einsatz von Streusalz durch den Bauhof auf ca. 30 t./Jahr reduziert. Trotz dieser Praxis benötigt das Streufahrzeug ca. vier Stunden, um alle Steigungsstrecken in Körle, Empfershausen, Lobenhausen und Wagenfurth zu erreichen, wobei eine Strecke von ca. 50 Kilometern zurückgelegt wird. Nach der gemeindlichen Dienstanweisung stellt der Bauhof an den Wochentagen (Mo-Fr) von morgens 5 Uhr bis spätestens 22 Uhr, samstags ab 7 Uhr und sonntags ab 8 Uhr den Winterdienst sicher, wobei wochenweise je zwei Beschäftigte Bereitschaftsdienst haben.

Wichtige Bitte: Das Einhalten der Mindestdurchfahrtbreite von drei Metern beim Parken ist nicht nur im Notfall für die Feuerwehr oder den Rettungsdienst wichtig, sondern ermöglicht auch für einen zügigen Winterdienst.


Bildquellenangabe: Rike / pixelio.de

Wichtige Bitte: Das Einhalten der Mindestdurchfahrtbreite von drei Metern beim Parken ist nicht nur im Notfall für die Feuerwehr oder den Rettungsdienst wichtig, sondern ermöglicht auch für einen zügigen Winterdienst.