Körle 2030: Zuschuss für Gebäudesanierung

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Aus dem Förderprogramm Lebendige Zentren können private Eigentümer  einen Zuschuss für die Sanierung von Gebäuden, zur Schaffung von Barrierefreiheit, zur Leerstandsbeseitigung oder auch für Investitionen in Höfe, Parkplätze und Gärten erhalten. Wenn Ihr Haus innerhalb des Fördergebiets liegt, ist ein Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich, die maximale Fördersumme liegt bei 20.000 Euro. Voraussetzung für die Antragstellung ist eine fachliche Beratung, mit der das Architekturbüro Steyer aus Körle beauftragt ist. Diese Beratung ist bis zu einem Umfang von acht Stunden für den Eigentümer kostenlos. Diese kostenlose Beratung wird für alle denkmalgeschützten Gebäude in der Gemeinde Körle angeboten, also auch für Häuser, die nicht im Fördergebiet liegen.

Das sind die Förderrichtlinien

Hier finden Sie eine Broschüre broschuere_bauen_im_ortskern_bf des Hessischen Umweltministeriums mit  Beispielen für gelungene Projekte.

Die Erstberatung können Sie mit dem folgenden Formular anfragen. Sie können bis zu drei Bilder anfügen. Innerhalb von zwei Wochen erhalten Sie einen Terminvorschlag von uns für die Beratung. Sollten Sie Fragen zum Programm haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Körle, Frau Hannah Köhn, Tel. 05665 9498-20 hannah.koehn@koerle.de

Sie planen eine entsprechende Maßnahme und wollen einen Zuschuss beantragen?
Dann senden Sie eine E-Mail mit folgenden Angaben an hannah.koehn@koerle.de
Adresse Gebäudeeigentümer:
Name, Vorname:
Straße, Hausnummer:
PLZ und Ort:
E-Mail-Adresse:
Telefonnummer:
Die Maßnahme ist auf folgendem Grundstück geplant (Straße und Hausnummer):
Kurzbeschreibung der Maßnahme: