Neues Förderprogramm für Hauseigentümer

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Hauseigentümer in Körle sollen von einem neuen Förderprogramm zur Bestandsmodernisierung profitieren. Das haben die Gemeindevertreter in ihrer jüngsten Sitzung am 7. Feburar beschlossen. Das Anreizprogramm bedient sich aus Mitteln der Städtebauförderung, um private Bauvorhaben zu unterstützen, erklärte Bürgermeister Mario Gerhold. Dieses Programm könne etwa als Fortsetzung des Dorferneuerungsprogramms gesehen werden, das im Jahr 2016 für Körle auslief. Hauseigentümer können mithilfe des Programms beispielsweise Fördergeld erhalten, wenn sie ihr Haus barrierefrei ausbauen, Freiflächen schaffen oder anderweitig in die Gestaltung investieren. Ein Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben ist möglich, die maximale Fördersumme liegt bei knapp 20.000 Euro.

Dieses Programm solle nicht nur das ästhetische Ziel verfolgen, dass Hauseigentümer beispielsweise Fassaden, Dächer und Vorgärten auf einen guten Stand bringen, sagte Gerhold. „Es soll auch die Funktion unseres Ortszentrums zur Versorgung von 3000 Einwohnern stützen.“ Es gebe immer wieder Grund, sich um das Aussehen und die Funktion des Ortszentrums Gedanken zu machen, insbesondere, wenn man sich den Leerstand im ehemaligen Getränkemarkt oder in Teilen des früheren Tegut-Marktes anschaue, sagte der Rathaus-Chef. „Wir sind gut beraten, jede Unterstützung zu nutzen.“ Denn nichts sei schlimmer, als wenn man sich erst einmal in einer Spirale aus Leerstand, Unattraktivität und letztlich Hoffnungslosigkeit befinde. Deshalb sei das Förderprogramm nicht nur eine finanzielle Hilfe, sondern auch ein Mutmacher, in die Ortsmitte zu investieren. In Körle sei die Ausgangslage noch gut, sagte Gerhold, denn Immobilien seien gefragt.

Auf welchen Bereich der Gemeinde das Fördergebiet beschränkt werde, würde derzeit noch geprüft. „Aber wir werden auch die Bereiche nicht vergessen, die außerhalb des Fördergebietes liegen“, sagte Gerhold. So soll eine fachliche Sanierungs-Beratung von acht Stunden kostenfrei für alle gewährt werden, die Eigentümer eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes sind. Für die Umsetzung eines Sanierungsvorhabens außerhalb des Fördergebiets stünde dann auch ein Förderprogramm des Schwalm-Eder-Kreises zur Verfügung.

Mehr Infos zum Förderprogramm gibt es bald hier auf der Website.

Das komplette Protokoll der Gemeindevertretersitzung gibt es hier