Ortsgericht: Hilfsorgan der Justiz

Wer Eigentümer eines Hauses ist, wird sich früher oder später die Frage stellen, was die Immobilie wert ist. Beispielsweise dann, wenn das Haus verkauft werden soll. Helfen kann dann das Ortsgericht. Dabei handelt es sich um ein Hilfsorgan der Justiz, das in diesem Fall die Schätzung des Hauses übernehmen würde. „Wir schauen uns die Immobilie von oben bis unten an“, sagt Dirk Sohl, der Vorsteher des Ortsgerichts in Körle ist. In die Bewertung fließen beispielsweise der Gesamtzustand des Hauses, das Alter von Elektrik und Heizung sowie die Lage mit ein. Auch spiele es eine große Rolle, ob es sich bei der Immobilie um ein massives Haus, ein Fachwerk- oder Fertighaus handele. „Man braucht schon einen gewissen Sachverstand“, sagt Sohl. Deshalb sei es äußerst hilfreich, dass die vier Schöffen, die ihm zur Seite stehen, sich von Berufswegen aus in der Bau- bzw. Immobilienbranche auskennen. Mit im Ortsgerichts-Team sind neben Dirk Sohl außerdem Joachim Gerlach als stellvertretender Vorsteher sowie Thomas Bakowies, Helmar Vaupel und Ralf Mackenroth. Alle arbeiten ehrenamtlich. „Wir Ortsgerichte arbeiten den Gerichten zu, wir sind Hilfsorgane“, erklärt Sohl. Die Gebühren für eine Schätzung richten sich nach dem Schätzwert, hinzu kommt eine Pauschale als Aufwandsentschädigung für die Arbeit des Ortsgerichts. Wichtig: Für Schätzungen kann das Ortsgericht nur vom Eigentümer selbst beauftragt werden.

Während Dirk Sohl bei Schätzungen von Immobilien oder Grundstücken die Unterstützung von mindestens zwei Ortsgerichtsschöffen benötigt, gibt es aber auch viele Aufgaben, die er als Ortsgerichtsvorsteher alleine erledigt und die einen Großteil der Arbeit ausmachen. So beispielsweise die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften. Eine öffentliche Unterschriftsbeglaubigung ist unter anderem bei Genehmigungserklärungen in Grundstücksangelegenheiten oder bei Erbschaftsausschlagungen notwendig. Auch ein Antrag auf Eintragung ins Grundbuch erfordert eine öffentliche Beglaubigung. Pro beglaubigter Unterschrift sind 7,50 Euro fällig.

Nachlasssicherungen fallen ebenfalls in den Aufgabenbereich des Ortsgerichts. „Kommen hier aber sehr selten vor“, sagt Sohl. Stirbt jemand, kann das Ortsgericht vom Nachlassgericht beauftragt werden, die Nachlasssicherung vorzunehmen. In einem solchen Fall besichtigen Sohl und seine Ortsgerichtskollegen die Wohnung oder das Haus des Verstorbenen und schauen beispielsweise, ob Haustiere versorgt werden müssen. Wertgegenstände nimmt Sohl in Verwahrung und übergibt sie dem Nachlassgericht.

Die Aufgaben des Ortsgerichts in der Übersicht:
  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  • Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht
  • Sicherung des Nachlasses
  • Mitwirkung des Ortsgerichts bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzungen
Ansprechpartner: Dirk Sohl, Tel. 05665/949815 (Termin nach telefonischer Vereinbarung)

 

Ortsgerichtsvorsteher Dirk Sohl (rechts) und sein Stellvertreter Joachim Gerlach.