Für Grundstückseigentümer ändert sich ab diesem Jahr etwas Grundlegendes: Die Grundsteuer wird neu berechnet. Betroffen sind sowohl Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen (Grundsteuer A) als auch Eigentümer von bebauten oder bebaubaren Grundstücken (Grundsteuer B). Ab dem 1. Juli dieses Jahres wird über das Steuererklärungs-Programm Elster ein Portal freigeschaltet, über das Eigentümer die entsprechenden Daten zu ihrem Grundstück elektronisch an das Finanzamt übermitteln können. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht also noch kein Handlungsbedarf für Grundstückseigentümer, da die elektronische Datenübermittlung erst ab Juli möglich ist. Für diese Datenübermittlung haben die Eigentümer bis zum 31. Oktober 2022 Zeit. Die neue Grundsteuer gilt ab dem Jahr 2025.
Die Gemeinde Körle wird im April alle Grundstückseigentümer anschreiben und detailliert über die Neuerungen der Grundsteuer-Berechnung informieren.
Wer Grundsteuer B bezahlen muss, der hat bis zum 31. Oktober 2022 Zeit, folgende Daten an das Finanzamt übermitteln:
Für Eigentümer landwirtschaftlicher Grundstücke (Grundsteuer A) gelten die Punkte 1 bis 3 wie oben. Um die Angaben zu den Flurstücken zu machen, wird ab Juni ein Portal freigeschaltet, auf dem kostenfrei ein Sonderkatasterauszug abgerufen werden kann. Dort erhält man dann individuelle Informationen zu den Flurstücken. Der Link zu diesem Portal ist im Laufe des Juni zu finden unter finanzamt.hessen.de/Grundsteuerreform/Grundsteuer-A-in-Hessen
Fragen zur Grundsteuerreform beantwortet das Finanzamt Schwalm-Eder, Tel. 05622/8050. Außerdem gibt es im Internet unter grundsteuer.hessen.de zahlreiche Informationen zu diesem Thema.