Vorabinfo: Grundsteuer wird neu berechnet

Für Grundstückseigentümer ändert sich ab diesem Jahr etwas Grundlegendes: Die Grundsteuer wird neu berechnet. Betroffen sind sowohl Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen (Grundsteuer A) als auch Eigentümer von bebauten oder bebaubaren Grundstücken (Grundsteuer B). Ab dem 1. Juli dieses Jahres wird über das Steuererklärungs-Programm Elster ein Portal freigeschaltet, über das Eigentümer die entsprechenden Daten zu ihrem Grundstück elektronisch an das Finanzamt übermitteln können. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht also noch kein Handlungsbedarf für Grundstückseigentümer, da die elektronische Datenübermittlung erst ab Juli möglich ist. Für diese Datenübermittlung haben die Eigentümer bis zum 31. Oktober 2022 Zeit. Die neue Grundsteuer gilt ab dem Jahr 2025.

Die Gemeinde Körle wird im April alle Grundstückseigentümer anschreiben und detailliert über die Neuerungen der Grundsteuer-Berechnung informieren.

Vorabinformationen in Kürze:

Wer Grundsteuer B bezahlen muss, der hat bis zum 31. Oktober 2022 Zeit, folgende Daten an das Finanzamt übermitteln:

1. Aktenzeichen: Diese 16-stellige Nummer findet man beispielsweise auf den Abgabenbescheiden beziehungsweise den Grundsteuerbescheiden, die von der Gemeinde Körle verschickt werden.
2. Zuständiges Finanzamt: Finanzamt Schwalm-Eder Verwaltungsstelle Melsungen, Kasseler Str. 31, 34212 Melsungen, Tel. 05622/8050
3. Lage des Grundstücks: Angabe der Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
4. Eigentümer: Namen mit Adressdaten. Eine Eigentumswohnung bildet ein Grundstück. Anzugeben sind dann die Mieteigentümer.
5. Angaben zum Grund und Boden: Gemarkung; Flur und Flurstück; Größe des Grundstücks; Grundbuchblattnummer und ggf. Miteigentumsanteil. Diese Angaben findet man im Grundbuchauszug. Hilfreich für diese Angaben ist außerdem die Seite geoportal.hessen.de
6. Wohnfläche von Gebäuden: Diese Angaben stehen in den Bauunterlagen oder im Kaufvertrag. Außerdem erteilt das zuständige Finanzamt Auskunft (siehe Punkt 2).
7. Nutzungsfläche von Gebäuden: siehe Punkt 6

Für Eigentümer landwirtschaftlicher Grundstücke (Grundsteuer A) gelten die Punkte 1 bis 3 wie oben. Um die Angaben zu den Flurstücken zu machen, wird ab Juni ein Portal freigeschaltet, auf dem kostenfrei ein Sonderkatasterauszug abgerufen werden kann. Dort erhält man dann individuelle Informationen zu den Flurstücken. Der Link zu diesem Portal ist im Laufe des Juni zu finden unter finanzamt.hessen.de/Grundsteuerreform/Grundsteuer-A-in-Hessen

Fragen zur Grundsteuerreform beantwortet das Finanzamt Schwalm-Eder, Tel. 05622/8050. Außerdem gibt es im Internet unter grundsteuer.hessen.de zahlreiche Informationen zu diesem Thema.