Weiterhin Maskenpflicht im Rathaus

 

Ab dem Wochenende ermöglicht das Bundesinfektionsschutzgesetz nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Für die meisten Übergangsregeln, die seit dem 19. März 2022 in Hessen gelten, gibt es dann keine Rechtsgrundlage mehr. Sie laufen entsprechend in weiten Teilen aus.

Die Basisschutzmaßnahmen sehen Maskenpflicht und Testvorgaben nur noch in eng begrenzten Bereichen vor. Rathäuser sind davon nicht betroffen, die Maskenpflicht fällt weg.

Wir haben uns aufgrund der zurzeit sehr hohen Infektionszahlen jedoch dazu entschieden, bis auf weiteres die Maskenpflicht im Rathaus beizubehalten. Deshalb bitten wir Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, bei einem Besuch im Rathaus weiterhin eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu tragen.

Bei Einwohnermelde-, Pass- und Standesamtsangelegenheiten bitten wir zudem auch künftig um telefonische Terminanfrage unter Tel. 05665 9498-0.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

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