Wer baut, muss Parkraum schaffen

Neue Stellplatzsatzung:

Wer in Körle ein Haus baut, muss auf seinem Grundstück möglichst auch dafür sorgen, dass Parkflächen für Autos zur Verfügung stehen. Das ist Ziel der Stellplatzsatzung, deren Neufassung die Gemeindevertreter in ihrer jüngsten Sitzung am 7. Februar beschlossen haben. Gegenstimmen gab es bei der Abstimmung von der CDU-Fraktion. Ihr fehlte es in der Neufassung an Bürgerfreundlichkeit.

Die 14 Jahre alte Satzung musste neu gefasst werden, um die „ein oder anderen Vorgaben anzupassen“, sagte SPD-Fraktionschef Michael Oetzel. Geändert wurde beispielsweise, dass Parkplätze, die sich nicht auf dem eigenen Grundstück befinden, maximal 100 Meter vom eigenen Grundstück entfernt liegen dürfen. Vorher waren es 300 Meter. Schafft jemand bei einem Bauvorhaben keinen Parkraum, kann er mit Zustimmung des Gemeindevorstandes eine Ersatzzahlung leisten. Dieser Ablösebetrag wurde von 1500 Euro pro Stellplatz auf 3000 Euro erhöht. Und das auch zu Recht, sagte Michael Oetzel. Würde der Ablösebetrag zu niedrig angesetzt, würden sicher viele versuchen, das Parkproblem über eine niedrige Zahlung zu lösen. Schließlich solle dieser Ablösebetrag auch ein Anreiz sein, Parkraum bei der Planung eines Neubaus einzuplanen, sagte Mario Gerhold. Denn mittlerweile könne man an nahezu jeder Straße sehen, dass sich geparkte Fahrzeuge zunehmend zum Problem entwickelten. „Deshalb ist es fast schade, dass diese Satzung nur für Neubauten gilt“, so Gerhold. Mittlerweile werde mit solch einer Rücksichtslosigkeit geparkt, dass teilweise Rettungswagen nicht mehr durchkämen. Die Satzung solle unterstreichen, dass Eigentum verpflichtet und jeder auf seinem Grundstück alle Möglichkeiten ausnutzt. CDU-Fraktionschef Michael Greiner brachte unter anderem seinen Unmut darüber zum Ausdruck, dass Fahrradstellplätze nicht in der Satzung eingeplant seien. „Bei Mehrfamilienhäusern ab vier Wohnungen sollte das auch möglich sein.“ Es gebe Lebensformen, in denen Menschen kein Auto wollten. Auch störe sich seine Fraktion daran, dass bei Mehrfamilienhäusern, die ausschließlich für Senioren seien, eine Ausnahme in der Satzung gemacht würde. „Bei einem Mischgebäude allerdings nicht“, sagte Greiner. Sein Vorschlag, die Neufassung der Satzung noch einmal im Haupt- und Finanzausschuss zu beraten, wurde seitens der SPD-Fraktion abgelehnt.

Die Stellplatzsatzung, gültig ab 1. März 2022, finden Sie hier

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