Die Mitglieder der Gemeindevertretung trafen sich am 6.2.2017 zu einer Sitzung. Das 15-köpfige Gremium befasste sich mit folgenden Themen:
Honorarforderungen werden beglichen
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung berieten die Gemeindevertreter über Honorarforderungen eines Ingenieurbüros. Ein Planungsbüro aus Nordhessen war im Zeitraum von 2002 bis 2012 für die Gemeinde Körle bei mehreren Kanalbaumaßnahmen tätig. Das Büro machte in den Jahren 2012 bis 2015 Forderungen für Leistungen geltend, die bereits Jahre zurücklagen. Eine Frist zur Verjährung beginnt bei Honorarforderungen erst mit der Honorarschlussrechnung. Weil diese nicht gestellt war, die Leistungen des Büros tatsächlich erbracht wurden und der Gemeindevorstand mit dem Planungsbüro einen Vergleichsvorschlag verhandelt hatte, stimmte die Gemeindevertretung der Zahlung von rd. 113.000 € zu.
Investitionsprogramm über 4,2 Mio. €
Die mittelfristige Finanzplanung erfolgt bei den Gemeinden mit einem so genannten Investitionsprogramm als Bestandteil des Haushalts. Für den Zeitraum 2017 bis 2020 sind von Gemeinde Körle Körle investive Ausgaben in Höhe von 4,2 Mio. e vorgesehen. Den größten Anteil 2,4 Mio. € haben hier die Investitionen im Bereich des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe, sprich der Neubau eines Feuerwehrgebäudes und der Ersatz zweiter Fahrzeuge, die in Kürze 25 Jahre alt werden.
Mit 790.000 € stehen Investitionen in das Baugebiet „Im Kitzwinkel“ an zweiter Stelle bei den Investitionen. Die Entwicklung in der Ortsmitte inklusive Grundstücksankauf liegt mit 425.000 € auf Platz 3 bei den größten Investitionen. Weitere Beträge fließen in den Umbau der Kindertagesstätte Pfiffikus, in Kanalbaumaßnahmen und in Erneuerungsmaßnahmen im Bereich der Wasserversorgung.
Haushaltsplan 2017 findet Zustimmung
Bei einem Haushaltsvolumen von 5.495.320 € rechnet die Gemeinde Körle mit einem sehr dünnen Überschuss von 3.985 € für das Haushaltsjahr 2017. Für den Haupt- und Finanzausschuss erläuterte dessen Vorsitzender Michael Oetzel den Beschlussvorschlag, der empfiehlt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlage 2017 wie vorgelegt zu beschließen. Auch wenn der Haushalt ausgeglichen ist, so zeige der geringe Überschuss jedoch, wie wenig Spielraum der Gemeinde Körle bleibe. Ziel müsse es laut Herrn Oetzel (SPD) sein, dass das spätere Ergebnis ebenfalls mit einem Überschuss abschließt bzw. das Ergebnis noch verbessert wird. Mit dem vorgelegten Haushalt werden auch zukünftig die Leistungen der Gemeinde Körle für deren Bürgerinnen und Bürger sichergestellt, sagte er im Namen der SPD-Fraktion. Weiter ging er auf die zukunftsweisenden Entscheidungen zur Entwicklung des Baugebiets „Im Kitzwinkel“ und der Ortsmitte in Körle ein. Letztlich werden sich die Investitionen nicht allein aus dem positiven Ergebnis finanzieren lassen.
Herr Greiner (CDU) ging in seinem Redebeitrag u. a. auf die Erschließung des 2. Bauabschnitts „Im Kitzwinkel“ und die Entwicklung der Ortsmitte in Körle ein. In seinen Ausführungen erläuterte er besonders die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde Körle. Diese enthalte nicht die Verbindlichkeiten aus dem Höchstbetrag der Kassenkredite. Die Schlüsselzuweisung des Landes sei auf einem Rekordhoch, der Einkommensteueranteil der Kommune steige, jedoch steige auch die Kreis- und Schulumlage. Die im Haushalt enthaltene Position zur Instandhaltung der Gemeindestraßen sehe die CDU-Fraktion als zu gering an. Die CDU-Fraktion forderte, hier mehr Geld zu investieren.
Bürgermeister Gerhold verdeutlichte, dass der geforderte Haushaltsausgleich oberste Priorität bei der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde darstelle. Höhere Investitionen seien nur mit höheren Erträgen bzw. einer Verschiebung der Aufwendungen möglich. Herr Greiner kündigte diesbezüglich Vorschläge seitens der CDU-Fraktion an.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017 wurde einstimmig beschlossen.
Stellungnahme zu geplanten Windkraftanlagen
Bürgermeister Gerhold erläuterte den Hintergrund zur möglichen Abgabe einer Stellungnahme. Auf dem Gebiet der Stadt Felsberg sei ein Windpark mit sechs Anlagen in Planung. Die Fa. Mönchskopf Green Energy GmbH&Co.KG habe beim Regierungspräsidium Kassel einen Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gestellt. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens wurde der Gemeinde Körle Gelegenheit gegeben, sich zu den Planungen zu äußern. In diesem Verfahren sind Fragen zum Lärmschutz, zu Schattenwurf und zu den Sichtbeziehungen relevant. Darüber hinaus führt das RP Kassel eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Für den Haupt- und Finanzausschuss erläutert dessen Vorsitzender Michael Oetzel (SPD) den Beschlussvorschlag, der wie folgt lautet: „ Die Gemeinde Körle hat bezüglich Schattenwurf und Lärmemissionen keine Einwände. Bezüglich des Eingriffs in das Landschaftsbild wird keine Stellungnahme abgegeben, vielmehr werden die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, sich ggf. im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem Vorhaben zu äußern. HessenForst sowie private Waldeigentümer werden aufgefordert, die Flächen ausschließlich an Investoren zu verpachten, bei denen ein schlüssiges und attraktives Modell zur Bürgerbeteiligung zur Umsetzung kommt.“ Die SPD-Fraktion sei laut Herrn Oetzel der Auffassung, dass der Schattenwurf und die Lärmemissionen keine Beeinträchtigung für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Körle darstellten. Er spricht sich dafür aus, die Bürgerinnen und Bürger auf das Beteiligungsverfahren hinzuweisen. Dort können die individuellen Bedenken eingebracht und die Möglichkeiten der aktiven Einbringung genutzt werden. Hinsichtlich des Landschaftsbildes bestehen unterschiedliche Ansichten. Für die CDU-Fraktion signalisierte Joachim Gebauer deren Zustimmung und schilderte seine persönlichen Erfahrungen mit Windrädern. Dabei ging er besonders auf die Auswirkungen für die Wagenfurther Bürgerinnen und Bürger ein. Gemeindevertreter Michael Greiner schlug vor, den Beschlussvorschlag mit dem Zusatz: „(…) Modell zur Bürgerbeteiligung, auch für Körler Bürgerinnen und Bürger, zur Umsetzung kommt.“, zu ergänzen. Der Vorschlag fand Zustimmung, so dass der Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses in der ergänzten Form einstimmig beschlossen wurde.
Diese Visualisierung stellt dar, wie die auf Felsberger Gebiet geplanten Windkraftanlagen von Körle aus wirken würden (Standort des Betrachters: Nähe Schnellbahnstrecke)
Vertreter für den Gasversorgungszweckverband gewählt
Die Gemeinde Körle ist seit langem Mitglied im Gasversorgungszweckverband Schwalm-Eder. Dieser Verband hat zum Ziel, in allen Städten und Gemeinden im Landkreis eine Erdgasversorgung aufzubauen und sicherzustellen. Ähnlich wie beim Strom vergeben die Kommunen auch hier Konzessionen an Energieversorger, welche hierdurch eine Gestattung zum Betrieb des Erdgasnetzes auf öffentlichen Flächen erhalten. Die Gaskonzessionen werden durch den Zweckverband im Landkreis gebündelt vergeben. Die Kommunen bestimmen über die s.g. Verbandsversammlung mit. Der bisherige Vertreter der Gemeinde Körle, Bürgermeister Mario Gerhold, wurde am 7.11.2016 in den Verbandsvorstand gewählt und scheidet damit aus der Verbandsversammlung aus. Daher war es notwendig, dass die Gemeindevertretung eine/n neue/n Vertreter/in wählt. Für die Wahl als Vertreter der Gemeinde Körle in die Verbandsversammlung des Gasversorgungszweckverbandes Schwalm-Eder wurde Helmut Teis und als Stellvertreterin Carmen Schröpfer vorgeschlagen. Beide wurden von der Gemeindevertretung einstimmig gewählt.
Bedarfs- und Entwicklungsplan stellt Weichen für Neubau einer Feuerwehr
Bürgermeister Gerhold stellte in der Gemeindevertretersitzung den Sachstand anhand einer Präsentation kurz vor und ging dabei auf einzelne Inhalte des Bedarfs- und Entwicklungsplanes für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe der Gemeinde Körle ein. Der Bedarfs- und Entwicklungsplan sei eine wichtige Weichenstellung für die Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Körle. Bürgermeister Gerhold erläuterte besonders die Platzsituation in den Feuerwehrhäusern Körle und Wagenfurth und das enthaltene Fahrzeugkonzept. Um die Vorgaben des technischen Prüfdienstes zu erfüllen und den zeitgemäßen Raumbedarf sicherzustellen, wurden die zwei denkbaren Varianten geplant und der aus Politik, Verwaltung und Feuerwehr gebildeten Arbeitsgruppe vorgestellt. So wurde ein An-/Umbau des Feuerwehrhauses Körle einem Neubau gegenübergestellt. Nach den bisherigen Kostenschätzungen (Stand Sommer 2016), belaufen sich diese bei einem An-/Umbau auf rund 1.599.000 € und bei einem Neubau auf rund 1.900.000 €. Weiter stellte Bürgermeister Gerhold die Vor- und Nachteile der beiden Varianten dar. In den Arbeitsgruppentreffen habe sich ein Neubau als die beste Lösung herausgestellt. Auch wenn es sich um die größte Investition der Gemeinde Körle in den vergangenen Jahrzehnten handele, sieht Bürgermeister Gerhold die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger als das größte Gut an. Der Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe der Gemeinde Körle sei lt. Bürgermeister Gerhold lediglich die Grundlage der zukünftigen Weiterentwicklung. Die Realisierung der Projekte erfolge in den dann folgenden Haushaltsberatungen. Bürgermeister Gerhold dankte allen aktiven Einsatzkräften für ihren Dienst zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Körle. Michael Oetzel (SPD) sehe in dem Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe der Gemeinde Körle drei zentrale Punkte. Das Raum- und Fahrzeugkonzept sowie den Zusammenschluss der Einsatzabteilungen Körle und Wagenfurth. Die Gemeinde Körle stelle mit dem vorgelegten Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe der Gemeinde Körle ein zukunftsorientiertes Konzept auf. In seinen Ausführungen ging Herr Oetzel auf die Vor- und Nachteile der beiden Varianten ein. Die SPD-Fraktion gebe dem Neubau den Vorzug. Ein Neubau erfülle vollumfänglich alle gesetzlichen und feuerwehrrechtlichen Vorgaben. Die Umsetzung der im Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe der Gemeinde Körle enthaltenen Maßnahmen schaffe Rahmenbedingungen, die den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr weiterhin eine gute Arbeit für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ermöglichten. Abschließend gab Herr Oetzel den Hinweis auf die Finanzierung der Maßnahmen, die sich ohne eine Bürgerbeteiligung nicht realisieren lassen. Die Erträge des Haushaltes reichten dazu nicht aus. Die CDU-Fraktion unterstützte die Freiwillige Feuerwehr, die Ausstattung auf dem aktuellen Stand zu halten. Herr Greiner (CDU) kritisierte jedoch, dass ihn die letzten Änderungen zum Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe der Gemeinde Körle erst nach der Fraktionssitzung erreicht hätten. So sei eine Einladung der Beteiligten der Feuerwehr zu einem Gespräch nicht mehr möglich gewesen. Er wies darauf hin, dass man in der Vergangenheit schon viele negative Erfahrungen mit Bauprojekten, die am Ende viel teurer geworden sind als geplant, gemacht habe. Herr Greiner forderte einen Plan, der alle Positionen der Investition detailliert darstelle. Auch wenn dieser Plan fehle, so signalisierte er für die CDU-Fraktion deren Zustimmung, nicht jedoch für die Bereitstellung der Haushaltsmittel ohne eine detaillierte Kostenberechnung.
Bürgermeister Gerhold wies darauf hin, dass die allgemeinen Informationen und die Kostenschätzungen schon lange bekannt seien. Gemeindevertreter Harald Rüger (SPD) verdeutlichte, dass es in der heutigen Sitzung um die Beschlussfassung des Bedarfs- und Entwicklungsplans für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe der Gemeinde Körle gehe. Eine tatsächliche Realisierung der Maßnahmen und konkrete Entwicklungen der Projekte erfolge zu einem späteren Zeitpunkt. Herr Oetzel wies abschließend darauf hin, dass auch die Kostenschätzung aus dem Sommer 2016 einer Kostenentwicklung durch die Preissteigerungen im Baubereich unterliege.
Sodann wurde der Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe der Gemeinde Körle beschlossen.
Das Körler Feuerwehrhaus (Baujahr 1972) ist angesichts bevorstehender Fahrzeugbeschaffungen und durch die Zusammenlegung der Feuerwehren Körle und Wagenfurth nicht mehr groß genug. Ein Neubau soll an anderer Stelle errichtet werden