Beflaggung öffentlicher Gebäude

Hier finden Sie die Tage, an denen nach Gesetz beflaggt wird: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus(27.Januar)-halbmast-, Tag der Arbeit (1. Mai), Europatag (9. Mai), Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai), Jahrestag des 17. Juni 1953, Jahrestag des 20. Juli 1944, Tag der Heimat (erster Sonntag im September), Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober), Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem 1. Advent) -halbmast-, Jahrestag des In-Kraft-Tretens der Verfassung des Landes Hessen (1. Dezember) sowie am Tag allgemeiner Wahlen. Die Beflaggung beginnt jeweils um 7 Uhr und endet bei Einbruch der Dunkelheit.