In Körle sind alle Straßen oberhalb der Nürnberger Straße schon seit Jahren als 30-km/h-Zone beschildert. Diese Verkehrsregelung hat sich aus Sicht des Gemeindevorstandes bewährt, weil sich hier Wohnstraßen, Spielplätze, Grundschule, Kindergarten oder auch Straßen ohne Gehwege befinden. Durch die Zonenregelung wird eine Beschilderung mit einzelnen 30er-Schildern überflüssig und die Zahl der Verkehrszeichen damit gering gehalten. Allerdings war der Bereich Am Ehrenmal, An der Eiche, Sonnenhang und Auestraße bislang nicht im Bereich einer 30er-Zone, obwohl im Sonnenhang in einem Abschnitt 30 km/h Höchstgeschwindigkeit galt. Weil der Sonnenhang und die anschließenden Straßen nach Mitteilung der Anwohner auch vom Durchgangsverkehr betroffen sind, hat die Gemeinde Körle auch dieses Gebiet inkl. Gewerbegebiet „An der Eiche“ zur 30-Zone erklärt. Der Bauhof hat die Schilder mittlerweile montiert. In Kürze werden innerhalb der 30-Zonen noch die Markierungen auf den Straßen erneuert bzw. ergänzt, so dass dem Autofahrer die Höchstgeschwindigkeit in Erinnerung bleibt.
Bildunterschrift: Auch der Sonnenhang und die angrenzenden Straßen liegen jetzt in einer 30-km/h-Zone