Für die vier Friedhöfe in der Gemeinde Körle werden jährlich zwischen 50.000 bis 60.000 Euro aufgewendet. In den Kosten enthalten ist die Durchführung von Bestattungen, die Pflege der Friedhofsgrundstücke, insbesondere das Mähen, die Instandhaltung von Gebäuden und Wegen, die Versicherungskosten, Energiekosten (Kühlung Leichenhalle, Reinigungskosten etc.). Bei durchschnittlich 27 Bestattungen pro Jahr werden, je nach Bestattungsart, 30.000 bis 35.000 Euro an Gebühreneinnahmen erlöst. D.h. das jährliche Defizit im Bereich Bestattungswesen beträgt mehr als 20.000 Euro und trägt hiermit einen Teil zum Haushaltsdefizit der Gemeinde Körle bei (2014 voraussichtlich 505.210 Euro). Um möglichst bald wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu bekommen, hat die Gemeinde Körle -wie die meisten Kommunen- ein Haushaltssicherungskonzept erstellt, in dem verschiedene Maßnahmen zur finanziellen Entlastung beschrieben sind. Hierzu zählt beispielsweise die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer, der Hundesteuer, aber auch die Einstellung der kommunalen Jugendpflege oder die Verlagerung des Hortangebots an in die Hände des Schulträgers. Das Haushaltssicherungskonzept hat auch zum Ziel, kostendeckende Gebühren in den Bereichen zu erheben, wo es möglich ist. Nicht möglich ist dies z.B. im Bereich des Kindergartens (Defizit 2014 = 524.070 Euro) oder bei der Feuerwehr (Defizit 2014 = 76.190 Euro).
Im Bereich des Bestattungswesens ist eine kostendeckende Kalkulation aber realisierbar. Dementsprechend hat die Gemeindevertretung am 26. Mai 2014 eine neue Gebührenordnung beschlossen. Das Ausheben und Schließen von Gräbern war bislang nicht kostendeckend, je nach Beisetzung wurden aus allgemeinen Mitteln 400 Euro zugelegt. Künftig kostet die Beisetzung eines Sarges 800 Euro. Diese Gebühr ist notwendig, um den Aufwand für Transport der Geräte, Aufbau der Erdbehälters (Überbauung vorhandener Grabstätten), Baggerarbeiten, evtl. Sicherung des Grabes durch Verbau, Herrichtung der Grabstelle mit Trittrosten und Kunstrasen, Verfüllen des Grabes, Rückbau und Reinigung des Erdbehälters und Reinigung der Geräte zu decken.
Einen erheblichen Aufwand verursacht auch das Rasenmähen. In den Vegetationsmonaten von April bis Oktober wird jeder Friedhof ungefähr 14 mal gemäht, d.h. bei vier Friedhöfen hat der Bauhof fast 60 mal pro Jahr mit Mäharbeiten auf einem Friedhof zu tun. Daher mussten außer den Bestattungsgebühren auch die Preise für Nutzungsrechte an Grabstätten erhöht werden, denn mit diesem Geld werden die laufenden Aufwendungen beglichen.
Die neuen Gebühren sollen zum 1. Juli 2014 gelten. Eine Beisetzung verursacht demnach künftig folgende Gebühren (Beispielrechnungen):
Urnen-Einzelgrab | |
Nutzungsrecht | 350,00 |
Bestattungsgebühr | 150,00 |
Benutzung Friedhofskapelle inkl. Reinigung | 100,00 |
Orgel/-Spieler | 60,00 |
Summe | 660,00 |
Einzelgrab Erdbestattung | |
Nutzungsrecht | 500,00 |
Bestattungsgebühr | 800,00 |
Benutzung Friedhofskapelle inkl. Reinigung | 100,00 |
Benutzung Leichenhalle inkl. Reinigung | 60,00 |
Orgel/-Spieler | 60,00 |
Summe | 1.480,00 |
Doppelgrab Erdbestattung | |
Nutzungsrecht | 1.000,00 |
Bestattungsgebühr (pro Beisetzung) | 800,00 |
Benutzung Friedhofskapelle inkl. Reinigung | 100,00 |
Benutzung Leichenhalle inkl. Reinigung | 60,00 |
Orgel/-Spieler | 60,00 |
Summe | 2.180,00 |
Doppel-Rasengrab Erdbestattung | |
Nutzungsrecht einschl. Rasenpflege während der 30-jähr. Nutzungszeit | 3.000,00 |
Bestattungsgebühr (pro Beisetzung) | 800,00 |
Benutzung Friedhofskapelle inkl. Reinigung | 100,00 |
Benutzung Leichenhalle inkl. Reinigung | 60,00 |
Orgel/-Spieler | 60,00 |
Summe | 4.020,00 |
Die Gemeindeverwaltung wird bis zum Sommer ein Informationsblatt herausgeben, in dem die wichtigsten Informationen zum Thema Bestattungen zusammengefasst sind. Insofern vorher Fragen bestehen, können Sie sich an die Friedhofsverwaltung, Herrn Sohl, Tel. 05665 9498-15 wenden.