Bei privatrechtlichen Streitigkeiten wäre es manchmal unangemessen, gleich ein Gericht zu bemühen. Daher wurde schon vor langer Zeit die Idee geboren, Streitigkeiten durch eine gütliche Einigung (vor einem Schiedsmann) beizulegen. Wenn es mit dem Nachbarn oder einem anderen netten Mitmenschen mal nicht so richtig klappen will, ist guter Rat teuer.
Das muss nicht sein. Bei bestimmten Delikten, wie z.B. Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen. Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten. Jede hessische Gemeinde hat einen oder mehrere Schiedspersonen, die in Streitsachen zu einer außergerichtlichen Einigung beitragen können. Diese Bürger arbeiten ehrenamtlich und unparteiisch und werden vom zuständigen Amtsgericht –auf Vorschlag der Gemeindevertretung- ernannt. Dabei müssen die Schiedspersonen von ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, eine juristische Ausbildung ist jedoch nicht erforderlich.
Im Schiedsamt für Körle war Lothar Viereck insgesamt 35 Jahre tätig. Zunächst fünf Jahre als Stellvertreter, dann ab 1982 als Schiedsmann. Aus Altersgründen trat er nun nicht mehr für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren an, ebenso sein Stellvertreter Peter Carli. Aus diesem Grund wählte die Gemeindevertretung am 2. Mai 2012 einstimmig zwei neue Schiedspersonen, die am 18. Juli im Körler Rathaus von Amtsgerichtsdirektor Georg Bauer ernannt wurden. Gleichzeitig nahmen Direktor Bauer und Bürgermeister Gerhold die Verabschiedung von Lothar Viereck nach 35 Jahren im Schiedsamt vor und dankten mit einer kleinen Aufmerksamkeit für die lange Tätigkeit. Die Verhandlungen des Schiedsmannes sind nicht öffentlich, daher erfahre die Bevölkerung so gut wie nie von der wichtigen Tätigkeit eines Schiedsmannes, sagte Amtsgerichtsdirektor Bauer. Er konnte nach Studium der Akten ein Lob an den bisherigen Schiedsmann Lothar Viereck aussprechen, der im Laufe seiner Amtszeit etliche Fälle geschlichtet und damit zu einer guten Lösung geführt habe. Den beiden neuen Schiedspersonen Heiko Hillwig sowie Stellvertreter Frank Umbach wünschte er gutes Verhandlungsgeschick und bot seine Unterstützung in allen Rechtsfragen an.
Der Schiedsmann Heiko Hillwig ist telefonisch erreichbar unter 05665 3305.
Stellvertreter Frank Umbach unter 05665 2700.
Bildunterschrift: Von rechts: Der bisherige Schiedsmann Lothar Viereck, Amtsgerichtsdirektor Georg Bauer, stv. Schiedsmann Frank Umbach, Schiedsmann Heiko Hillwig und Bgm. Mario Gerhold
Interessante Informationen zum Thema “Schiedsmann” finden Sie hier …