Hilfe für verletzte, hilflose und aufgefundene Tiere

Hilfe für verletzte, hilflose und aufgefundene Tiere

Kitz

Was tun mit verlassenen Wildtieren

Im Frühjahr häufen sich die Anfragen von besorgten Bürgern, wer sich um verlassene Jungtiere kümmert. Oftmals werden die Tiere mitgenommen, um sie zu pflegen oder in Pflege zugeben. Die Mitnahme sollte jedoch nur bei einer offensichtlichen Verletzung des Tieres erfolgen, um es in einer tierärztlichen Praxis behandeln zu lassen. Die Kosten sind vom „Finder“ zu tragen, weil er sich das Tier im rechtlichen Sinne angeeignet hat.
Sehr oft ist der Nachwuchs von Wildtieren jedoch nicht verlassen, sondern die Jungtiere werden noch von den Elterntieren versorgt. Auch auf den ersten Blick allein gelassene Jungtiere werden von den Elterntieren noch beobachtet und versorgt. Daher ist es ratsam die Tiere am Auffundort zu belassen oder es reicht aus, sie aus dem Gefahrenbereich zu bringen. Gerade bei den Wildtieren, die dem Jagdrecht unterliegen, ist es sinnvoller, den Jagdausübungsberechtigten von den Beobachtungen zu unterrichten, die Tiere aber vor Ort zu belassen. Auskunft über den  Jagdausübungsberechtigten liefert die Untere Jagdbehörde, die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Verunfallte und verletzte Tiere

Aber auch in der Natur passieren Unfälle. Aus dem Nest gefallenen Jungvögel, verunfallte und von Autos angefahrene Vögel und Wildtiere, werden von hilfsbereiten Bürgern aufgenommen, um sie gesund zu pflegen. Bitten wenden Sie sich bei verletzten Tieren immer an einen Tierarzt oder an sachkundige Bürger, Verbände und Vereine. Eine Aufstellung der Ansprechpartner ist unten aufgeführt. Nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes ist es erlaubt, unter Beachtung des Jagd und Fischereirechts verletzte, kranke oder hilflose Tiere aufzunehmen, sie gesund zu pflegen, um sie nach der Genesung unverzüglich wieder in die Freiheit zu entlassen. Wenn Sie das Tier nicht selbst gesund pflegen können oder wenn sich das Tier nach der Pflege aufgrund bleibender Behinderungen in der Freiheit nicht selbständig erhalten kann, kontaktieren Sie bitte die Untere Naturschutzbehörde. Im Schwalm-Eder-Kreis gibt es einige Pflegestationen für verunfallte Vögel. Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme eines Tieres der streng geschützten Arten wie z. B. Greifvögel, Eulen, Fledermäuse an die Untere Naturschutzbehörde gemeldet werden müssen.

Verletzte, hilflose oder kranke sowie misshandelte Haus-, Zoo- und Nutztiere

Sollten sie verunfallte, kranke oder misshandelte Haus-, Zoo und Nutztiere auffinden oder beobachten, wenden Sie sich bitte an folgende Einrichtungen: Veterinäramt, Tierschutzverein Homberg/Borken e.V. oder Tierheim Beuern „Ein Heim für Tiere e.V.“
Untere Naturschutzbehörde des Schwalm-Eder-Kreises, Waßmuthshäuser Str. 52, 34576 Homberg/Efze
Tel.: 05681/775-641 Fax: 05681/775-704015 Email: naturschutzangelegenheiten@schwalm-eder-kreis.de

Todfunde

Grundsätzlich ist es verboten, tote Tiere der streng geschützten Arten an sich zu nehmen. Wurde ein tot aufgefundenes streng geschütztes Tier aus der Natur entnommen, so ist dies der Unteren Naturschutzbehörde zu melden. Soweit die Tiere nicht zu den streng geschützten Arten gehören, dürfen sie für Zwecke der Forschung und Lehre oder zur Präparation verwendet werden. Eine Genehmigung ist bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. Bei Fund eines toten größeren Haustieres wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt ihrer Gemeinde oder Stadt. Bitte beachten Sie, dass Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten zu melden sind. Auskünfte erhalten Sie von der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Jagdbehörde und dem Veterinäramt sowie den zuständigen Polizeidienststellen.

Waschbärproblematik

Waschbären unterliegen in Hessen dem Jagdrecht. Das Einfangen und Entnehmen von Tieren aus der Natur steht nur dem Jagdausübungsberechtigtem zu. In Bereichen, die nicht zu einem Jagdbezirk (Wohngebiet) gehören, können Waschbären von qualifizierten Personen mit zugelassenen Fallen gefangen werden.

Wichtige Anschriften und Kontaktdaten:

Kreisausschuss des Schwalm-Eder- Kreises
Behördenzentrum  Gebäude 3
Untere Naturschutzbehörde
Waßmuthshäuser Straße 52
34576 Homberg (Efze)
Tel. 05681 / 775 – 640
naturschutzangelegenheiten@schwalm-eder-kreis.de
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises
Behördenzentrum  Gebäude 5
Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Waßmuthshäuser Straße 52
34576 Homberg (Efze)
Tel. 05681 / 775 – 910
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises
Behördenzentrum  Gebäude 1
Untere Jagdbehörde
Waßmuthshäuser Straße 52
34576 Homberg (Efze)
Tel. 05681 / 775 – 369
Tierheim Beuern
„Ein Heim für Tiere e.V.
Steinbruchsweg 1 a
34587 Felsberg-Beuern
Tel. 05662/6482
www.tierheim-beuern.com