Kinderreisepass

Ansprechpartnerin im Rathaus

Susanne Friedrich, Tel. 05665/949811

meldeamt@koerle.de

Informationen

Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, müssen Sie für das Kind ein Reisedokument, wie beispielsweise, Kinderreisepass, Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, einen regulärer Reisepass beantragen.

Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren

Der Kinderreisepass wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.

Kinderreisepässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.

  • Anträge können stellen: Sorgeberechtigte Elternteile, wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat und jünger als 12 Jahre alt ist
  • bei der Beantragung muss auch das Kind persönlich anwesend sein
  • wird der Kinderreisepass bei einer Passbehörde an einem anderen Ort im Inland oder im Ausland gestellt, erhöht sich die Gebühr
  • zuständig: Bürgeramt des Wohnortes, das die Aufgaben der Passbehörde wahrnimmt

Gültigkeitsdauer

Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig und kann verlängert werden. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist ausschließlich vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer zulässig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. In diesen Fällen muss eine Neuausstellung erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Der Kinderreisepass wird Ihnen sofort ausgehändigt.

Erforderliche Unterlagen

• Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Kinderreisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität des Minderjährigen.

• Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45×35 mm, Hochformat ohne Rand). Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel

Gebühren

Die Gebühr für die Beantragung eines Kinderreisepasses beträgt EUR 13,00.

Die Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses kostet EUR 6,00.

Die Gebühr verdoppelt sich, wenn:

die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde beantragt wird.
6 Euro für die Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.