Neue Zuständigkeit für Kirchenaustritte

Neue Zuständigkeit für Kirchenaustritte

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Ab dem 01. März 2017 sind in Hessen nicht mehr die Amtsgerichte, sondern die örtlichen Gemeindeverwaltungen für den Kirchenaustritt zuständig. Der Hessische Landtag hat am 24.01.2017 das Gesetz zur Änderung der Zuständigkeit für das Verfahren des Austritts aus Kirchen, Religions- und Weltanschauungs-gemeinschaften des öffentlichen Rechts in zweiter Lesung angenommen. Die Zuständigkeit für die Entgegennahme und die Bearbeitung von Kirchenaustritts-erklärungen geht somit von den 41 Amtsgerichten auf die 426 politisch selbständigen Städte und Gemeinden in Hessen über. Gleichzeitig erhöht sich die Kirchenaustrittsgebühr von 25,– € auf 30,– €. Ziel des Gesetzes ist es, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen, insbesondere soll sichergestellt werden, dass Arbeitgeber rechtzeitig über die Beendigung der Kirchensteuerpflicht informiert werden. Der Austritt wird somit insgesamt einfacher.

Der Austritt muss persönlich beim Einwohnermeldeamt Körle erklärt werden. Sie benötigen dazu einen gültigen  Personalausweis, Reisepass oder ausländischen Ausweis. Von Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten werden zusätzlich Angaben zu Datum und Ort der Eheschließung benötigt.

Öffnungszeiten:

Montag          08.00-12.00 / 13.00-15.00 Uhr

Dienstag       08.00-12-00 / 13.00-15.00 Uhr

Mittwoch      13.00-18.00 Uhr

Donnerstag  08.00-12.00 / 13.00-15.00 Uhr

Freitag           08.00-12.00 Uhr

oder nach Vereinbarung