Rundfunkgebührenbefreiung

Ansprechpartnerin im Rathaus

Susanne Friedrich, 05665/949811

meldeamt@koerle.de

 

Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.