Schiedspersonen stehen zur Wahl

In jeder Gemeinde ist nach dem Hessischen Schiedsamtsgesetz ein Schiedsamt einzurichten, welches aus einem Schiedsmann/einer Schiedsfrau und einem stellvertretenden Schiedsmann/einer stellvertretenden Schiedsfrau besteht. Das Schiedsamt führt Schlichtungsverhandlungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen nach den Vorschriften des Hessischen Schiedsamtsgesetzes durch. Ziel ist es, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. In vielen Fällen muss zunächst ein Schiedsamt aufgesucht werden, bevor ein Zivilgericht angerufen werden darf. Schiedsämter arbeiten nach dem Grundsatz „schlichten statt richten“. Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich; die rechtsuchenden Bürger/innen haben lediglich geringe Verfahrens- und Sachkosten (Dokumentenpauschale, bare Auslagen usw.) zu zahlen. In den vergangenen fünf Jahren übte das Amt des Schiedsmann Herr Heiko Hillwig aus, sein Stellvertreter war Herr Frank Umbach.

Turnusgemäß hat die Gemeindevertretung im Juni wieder die Schiedspersonen zu wählen, die dann vom Amtsgericht Melsungen in diesen Amt berufen werden. Nach § 4 des Hess. Schiedsamtsgesetzes soll die Gemeinde bei einer bevorstehenden Wahl darauf hinweisen, dass sich interessierte Personen zur Wahl stellen können. Insofern sich Bürgerinnen oder Bürger für dieses Amt interessieren, sollten sich diese kurzfristig bei der Gemeindeverwaltung, Herrn Sohl, Tel. 05665 9498-15 ordnungsamt@koerle.de melden. Weitere Informationen zu den Aufgaben und den Voraussetzungen zur Übernahme eines Schiedsamtes finden Sie unter www.bds-lv-hessen.de bzw. www.schiedsamt.de