Ob Körle als eine Gemeinde mit vier gepflegten Ortschaften wahrgenommen wird, liegt auch an jedem einzelnen Bürger. So ist die Reinigung der Gehwege und der Straßenrinnen schon seit vielen Jahren auf die Grundstücksanlieger übertragen. Grundlage hierfür ist die so genannte Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Körle. Demnach ist einmal pro Woche der Gehweg und die Rinne zu kehren. Wir geben dies zur Kenntnis und bitten um Beachtung.
Außerdem sind Hecken und Bäume mitunter ein Problem, wenn diese in die Gehwege, Fahrbahnen oder über die Straßenbeleuchtung wuchern. Wir bitten alle Grundstückseigentümer, den bevorstehenden Herbst dafür zu nutzen, evtl. überwachsende Bäume und Hecken zu stutzen, wenn eine Beeinträchtigung der öffentlichen Anlagen gegeben ist. Das Ordnungsamt wird in den kommenden Wochen auch Hinweisblätter an diejenigen Hauseigentümer verteilen, bei denen Handlungsbedarf besteht.